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Bis Mitte Dezember

GZO erhält letzte Frist: Nachlassstundung bis Dezember verlängert 

Die Zukunft des GZO Spitals Wetzikon bleibt weiter offen. Um das vorliegende Kaufangebot prüfen zu können, verlängerte das Bezirksgericht Hinwil die Nachlassstundung.

Das Bezirksgericht bewilligt der GZO AG Spital Wetzikon die Verlängerung der Nachlassstundung. (Archivbild)

Foto: Simon Grässle

GZO erhält letzte Frist: Nachlassstundung bis Dezember verlängert 

Bis Mitte Dezember

Die Zukunft des GZO Spitals Wetzikon bleibt weiter offen. Um das vorliegende Kaufangebot prüfen zu können, verlängerte das Bezirksgericht Hinwil die Nachlassstundung.

Die definitive Nachlassstundung der GZO AG Spital Wetzikon wird letztmals um sechs Monate verlängert. Dies hat das zuständige Bezirksgericht Hinwil entschieden. Damit erhält das Spital bis zum 19. Dezember 2026 Zeit, die Verhandlungen über ein mögliches Kaufangebot weiterzuführen. Dies geht aus einer Medienmitteilung der zuständigen Sachwalter des Spitals hervor.

Bereits im April hatten diese die für Mai geplante Gläubigerversammlung verschoben. Grund dafür war ein Ende März eingegangenes schriftliches Angebot für die Übernahme des Spitalbetriebs. Dieses wird derzeit geprüft.

Das Kaufangebot ist allerdings an mehrere Bedingungen geknüpft: Entscheidend ist insbesondere, dass die kantonalen Leistungsaufträge auf eine neue Betreiberin übertragen oder neu erteilt werden. Sollte der Verkauf zustande kommen, könnte den Gläubigern ein angepasster Nachlassvertrag mit potenziell höherer Nachlassdividende vorgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund beantragten die Sachwalter Anfang Juni eine weitere Verlängerung der Nachlassstundung. Das Nachlassgericht kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllt sind, und bewilligte die Verlängerung bis Mitte Dezember.

Nach Einschätzung der Sachwalter und des Gerichts funktioniert der Spitalbetrieb weiterhin gut. Die laufenden Verpflichtungen können aus dem operativen Betrieb gedeckt werden.

Mehrheit der Mitarbeiter bleibt

Zudem ist es dem Spital laut eigenen Aussagen gelungen, seine Mitarbeiter grossmehrheitlich zu halten und neue Fachkräfte zu rekrutieren. Die zusätzliche Zeit soll nun genutzt werden, um die Verhandlungen mit der Kaufinteressentin fortzuführen und die Bedingungen des Angebots vertieft zu prüfen.

Sollte sich das eingegangene Angebot nicht realisieren lassen, liegt ein ausformulierter
ordentlicher Nachlassvertrag als Vorschlag bereit. Dieser stützt sich auf die Aktienkapitalerhöhung um 50 Millionen Franken durch die Aktionärsgemeinden sowie einen Schuldenschnitt für die Gläubiger von bis zu 70 Prozent. Über den definitiven Nachlassvertrag werden die Gläubiger mit der Einladung zur Gläubigerversammlung informiert.

Wann die verschobene Gläubigerversammlung stattfinden wird, ist noch offen. Die Sachwalter wollen informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Aktuell finden in den Gemeinden ausserdem Abstimmungen über Zusatzkredite für das Spital
Wetzikon statt.
Dies ist erforderlich, nachdem die Stimmberechtigten von Bubikon die Beteiligung an der
Kapitalerhöhung im November 2025 abgelehnt hatten. Bisher haben alle Gemeinden, bei denen eine Abstimmung bereits stattgefunden hat, für den Zusatzkredit gestimmt.

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