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Bewilligung fehlte

Deshalb leuchtet der Würfel vor der ZKB in Wetzikon nicht mehr so hell

Der Würfel vor dem H45 darf bleiben – auch wenn er ohne Bewilligung gebaut wurde. Doch ohne Auflagen und eine Anzeige kommt die Egolf Immobilien nicht davon.

Der Würfel vor dem neuen ZKB-Gebäude in Wetzikon soll Heinz Egolf ehren. Doch er wurde ohne Bewilligung errichtet.

Foto: Simon Grässle

Deshalb leuchtet der Würfel vor der ZKB in Wetzikon nicht mehr so hell

Bewilligung fehlte

Der Würfel vor dem H45-Gebäude darf bleiben – auch wenn er ohne Bewilligung errichtet wurde. Doch ohne Auflagen und eine Anzeige kommt die Firma Egolf Immobilien nicht davon.

Der grosse Würfel mit der Aufschrift H45 vor der ZKB-Überbauung in Wetzikon ist nicht zu übersehen. H45 ist nicht nur der Name des Bauwerks, sondern auch eine Hommage an Immobilienunternehmer und -investor Heinz Egolf. H steht für Heinz, die Zahl 45 für den Jahrgang.

Geplant und gebaut hat die Überbauung die Firma Egolf Immobilien, zu der auch die Bauherrin und Besitzerin der Liegenschaft, die Oberland Invest AG, gehört.

Heinz Egolf ist 2021 verstorben – als das Baugesuch für die Überbauung 2020 eingereicht wurde, war der Würfel deshalb noch nicht geplant. Damit war er nicht Teil der Baubewilligung. Trotzdem wurde er erstellt.

Dies ist im Februar, noch vor der Eröffnung des Gebäudes, auch der Abteilung Hochbau aufgefallen. Im Wetziker Stadthaus auf der gegenüberliegenden Strassenseite hatte man direkten Blick auf den unbewilligten Würfel. Die Abteilung informierte umgehend das zuständige Architekturbüro.

Die Oberland Invest AG musste deshalb im Juni ein nachträgliches Baugesuch einreichen. Der Wetziker Bauausschuss hat den Würfel in der Zwischenzeit nachträglich bewilligt – mit Auflagen. Der entsprechende Entscheid liegt uns vor.

Anzeige und Anpassungen

Der Würfel mit den Dimensionen von eineinhalb auf eineinhalb Metern gilt dabei als Reklameeinrichtung. In seinem Entscheid kommt der Bauausschuss zum Schluss, dass der Würfel in der Gestaltung und Dimensionierung nicht ganz den Anforderungen der Stadt genügt. Eine «erhebliche Beeinträchtigung des Gesamtbilds» kann der Ausschuss aber nicht feststellen.

Der Würfel darf also bleiben – jedoch nur unter Auflagen. Denn der Würfel leuchtet am Abend und in der Nacht. «Die Beleuchtung in ihrer aktuellen Ausführung erscheint zu intensiv und nicht ausreichend abgeschirmt», hält der Bauausschuss fest. Deshalb ist sie anzupassen, damit eine Abstrahlung in die Umgebung oder den Nachthimmel verhindert wird.

Gleichzeitig müssen die Verantwortlichen mit Konsequenzen rechnen. Da sie gegen die Regeln im Planungs- und Baugesetz verstossen haben, gibt es eine Anzeige beim Statthalteramt. Es droht eine Busse.

Mirco Egolf, Geschäftsführer der Egolf Immobilien, spricht von einem ärgerlichen Vorfall. «Es gab interne Kommunikationsfehler», erklärt er. Er sei davon ausgegangen, dass die Bewilligung bereits vorgelegen habe.

An diesem Abend wurde beim H45-Würfel Strom gespart. Die Leuchtschrift blieb aus.
In der Nacht leuchtet der Würfel nun nicht mehr so hell wie am Anfang.

Die geforderten Anpassungen seien inzwischen umgesetzt. Egolf betont: «Der Würfel leuchtet nachts nur noch in reduzierter Form, wie es die Baubewilligung verlangt.»

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