Stadtrat Uster erhebt Einsprache gegen geplante Südstarts
Die bei Bise geplanten Südstarts betreffen das Gebiet im Raum Uster direkt. Die Bevölkerung müsste mit deutlich mehr Fluglärm rechnen. Nun wehrt sich der Stadtrat mit einer Einsprache und motiviert die Bevölkerung, es ihm gleichzutun.
Am 19. Januar legte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) die Unterlagen zum revidierten Betriebsreglement 2014/2017 öffentlich auf. In der Region machte eine Nachricht schnell die Runde: Der Flughafen Zürich beantragt ein neues Bisenkonzept mit geplanten Südstarts, was bedeutet, dass künftig in Richtung Uster gestartet würde.
Schon vor rund einer Woche äusserten sich das Fluglärmforum Süd, die Region Ost und der Verein Flugschneise Süd – Nein (VFSN) äusserst kritisch gegenüber den Plänen. So liess der VFSN verlauten: «Es darf nicht sein, dass ein grosser Teil der Bevölkerung des Kantons Zürich diesem Sicherheitsrisiko sowie dem zusätzlichen Lärm ausgesetzt wird.»
Stadtrat Uster prescht vor
Im Raum Uster, der von den neuen Flugstarts lärmtechnisch doch stark betroffen wäre, macht sich Unmut breit – die Hälfte der Flüge würde bei Bisenlage über das Siedlungsgebiet führen. «Der Stadtrat Uster hat beschlossen, Einsprache gegen das revidierte Betriebsreglement zu erheben», heisst es am 27. Januar aus dem Stadthaus.
Im gleichen Zug nimmt die Stadt mit einem Hinweis die Bevölkerung mit ins Boot und macht deutlich, dass auch sie von einer Mustereinsprache Gebrauch machen kann. Diese steht ab Anfang Februar durch das Fluglärmforum Süd, in dem auch die Stadt Uster Mitglied ist, zur Verfügung. Zudem wird auf einen Informationsanlass am 10. Februar im Gemeinderatssaal verwiesen.
Wann herrscht Bise?
Der Stadtrat Uster ist sich zwar bewusst, dass dieses Startprozedere vorab nur bei Bise eingeführt werden soll. Unklar sei jedoch, nach welchen Kriterien und durch welche Instanz die Witterung als eine Bisenlage eingestuft würde.
Zudem sei nicht geklärt, wie viele Tage und welche Tageszeiten das neue Regime betreffen könnte. «Unser Ziel ist, die über Uster startenden Flüge möglichst zu reduzieren, auf Ausnahmesituationen zu beschränken und auch klar zu definieren, wann diese vorliegen», erklärt Stadtpräsidentin Barbara Thalmann (SP).
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat das Betriebsreglement 2014/2017 bis zum 17. Februar öffentlich in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau aufgelegt. Bis dann können und sollen Stellungnahmen auch von weiteren Kantonen, Gemeinden oder Organisationen eingereicht werden.