Geplante Südstarts am Flughafen Zürich haben Konsequenzen für Uster
Das Bazl legt das ergänzte Betriebsreglement für den Flughafen Zürich öffentlich auf. Das neue Bisenkonzept mit Starts Richtung Süden betrifft auch Uster. Ein Überblick.
Das Betriebsreglement (BR) hält fest, wann, wie und wo geflogen wird. Am 19. Januar legte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) die Unterlagen zur Änderung des BR 2014/2017 öffentlich auf. Darin beantragt der Flughafen Zürich ein neues Bisenkonzept mit geplanten Südstarts. Künftig würde dann in Richtung Uster gestartet werden.
Was bisher geschah
Der Plan, dass am Flughafen Zürich in Richtung Süden geradeaus gestartet wird, ist keineswegs neu. Bereits 2017 hatte der Flughafen dies als Teil des Betriebsreglements 2017 beantragt. Das Verfahren zur Genehmigung wurde aufgrund eines Bundesverwaltungsgerichtsurteils 2021 sistiert.
Vor gut einem Jahr wurden die Südstarts wieder aufgenommen. Sie wurden als Teil des sogenannten Bisenkonzepts im Objektblatt Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) vorgestellt. Dies sorgte für mehrere kritische Stimmen.
Eine revidierte Version des SIL-Objektblatts wurde im vergangenen September schliesslich vom Bundesrat angenommen. Neu ist darin der maximal zulässige Lärm in der zweiten Nachtstunde von 23 bis 24 Uhr verankert – der Südstart geradeaus ist noch immer Teil des Konzepts. Darauf stützt sich nun das aufliegende Betriebsreglement 2014/2017.
Die Änderungen im neuen Betriebsreglement
Geplant sind zwei Startrouten in Richtung Süden, die schliesslich nach Osten oder Westen Kurs aufnehmen würden: Die Südstarts geradeaus würden über Opfikon, Dübendorf und Witikon erfolgen, bevor die Flugzeuge schliesslich östlich in Richtung Uster abdrehen. Beim Südstart nach rechts würde nach dem Abheben direkt in Richtung Westen über Spreitenbach geflogen.

Im SIL-Objektblatt, dem Sachblatt Infrastruktur der Luftfahrt, ist festgehalten, dass die Südstarts nur bei Bise oder Nebel stattfinden sollen.
Weitere Änderungen im neuen Betriebsreglement sollen unter anderem das Ostkonzept entflechten. Zudem sieht der Flughafen Anpassungen der Abflugrouten und Pistenöffnungszeiten vor.
Absicht des Flughafens Zürich
Laut dem Flughafen Zürich geht es bei den Änderungen am Betriebsreglement in erster Linie darum, die Sicherheit zu erhöhen. Mit den Südstarts bei Bisenwetter sollen Kreuzungspunkte im An- und Abflug verhindert werden. Das würde die Sicherheit steigern und allfällige Verspätungen im Flugplan reduzieren.
Die im BR aufgelisteten Massnahmen sollen zudem die Lärmbelastung reduzieren. Gemäss dem Flughafen Zürich ist besonders von 23 bis 24 Uhr eine deutliche Lärmreduktion zu erwarten.
Reaktionen
Erste Reaktionen auf das Betriebsreglement fallen kritisch aus. Das Fluglärmforum Süd, die Region Ost und der Verein Flugschneise Süd – Nein (VFSN) publizierten ihre Reaktionen, bevor das Betriebsreglement überhaupt aufgelegt wurde.
Der VFSN positioniert sich in einer Medienmitteilung klar gegen die Südstarts geradeaus: «Es darf nicht sein, dass ein grosser Teil der Bevölkerung des Kantons Zürich diesem Sicherheitsrisiko sowie dem zusätzlichen Lärm ausgesetzt wird.» Die Anpassungen würden neu viele Menschen betreffen, die dem Fluglärm bis jetzt nicht ausgesetzt gewesen seien.
Ähnlich argumentiert auch das Fluglärmforum Süd. Es nehme die Beantragung der Südstarts bei Bise mit Bedauern zur Kenntnis. Der Süden des Flughafens gehört zu den am dichtesten besiedelten Regionen. Darunter fällt auch das Gebiet der Stadt Uster. So dürfte mit der Abflugvariante für Uster eine ganz neue Situation entstehen.
Das Fluglärmforum Süd zweifelt insbesondere die Sicherheit der neuen Auflagen an. «Sie sind aufgrund der Flugrouten und des Absturzrisikos nicht vertretbar», heisst es in der Medienmitteilung. Zudem möchte das Forum vor allem die Kriterien prüfen, unter denen es zur Anwendung des Bisenkonzepts kommen soll.
Die Region Ost kündigt ebenfalls an, das weitere Vorgehen zu prüfen. Katrin Cometta, deren Präsidentin und GLP-Stadträtin von Winterthur, lässt sich in der Medienmitteilung wie folgt zitieren: «Änderungen im Betriebskonzept dürfen den Osten gegenüber den anderen Himmelsrichtungen nicht benachteiligen. Zudem müssen sie dazu beitragen, die Nachtruhe von sieben Stunden zu gewährleisten.» Eine unbeschränkte Legitimierung von Flügen nach 23 Uhr werde nicht akzeptiert.
Nächste Schritte
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt legt das Betriebsreglement 2014/2017 bis zum 17. Februar öffentlich in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau auf. Bis dann können und sollen Stellungnahmen auch von weiteren Kantonen, Gemeinden oder Organisationen eingereicht werden.