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Politik

Einordung zur Ustermer Polizeiaffäre

«Die Hürden für eine Wahlanfechtung sind sehr hoch»

Andreas Glaser ist Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich. Er spricht über Wählertäuschung in Uster, die Hürden einer Amtsenthebung und das Schweigen des Bezirksrats.

«Die Hürden für eine Wahlanfechtung sind sehr hoch»

Einordung zur Ustermer Polizeiaffäre

Andreas Glaser ist Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich. Er spricht über Wählertäuschung in Uster, die Hürden einer Amtsenthebung und das Schweigen des Bezirksrats.

Herr Professor Glaser, der Gesamtstadtrat Uster wusste bereits Ende März von Beatrice Caviezels Verstrickung in die Rechnungsaffäre, schwieg aber bis nach den Gesamterneuerungswahlen vom 12. April. Ist das eine Verletzung der verfassungsmässigen Stimmrechtsfreiheit nach Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung?

Andreas Glaser: Bis vor wenigen Jahren hätte man wohl noch gesagt: Nein, im Wahlkampf darf man Dinge zuspitzen, zurückhalten oder verschweigen. Das war die klassische Auffassung. Doch es gab einen Paradigmenwechsel, namentlich durch das Bundesgerichtsurteil im Zürcher Fall Garcia. Dort hat das Bundesgericht erstmals festgehalten, dass eine Wählertäuschung vorliegen kann, wenn eine Kandidatin einen wesentlichen, bereits feststehenden Sachverhalt vor der Wahl verschweigt. Isabel Garcia hatte damals für die GLP für den Zürcher Kantonsrat kandidiert und kurz nach der Wahl ihren Wechsel zur FDP bekannt gegeben.

Lässt sich dieser Fall auf Uster übertragen?

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