Thurgauer Regierung stellt klar: Keine Mitsprache für Parlament bei GZO-Deal
Der Thurgauer Regierungsrat beantwortet die dringliche Interpellation zur geplanten Spital-Expansion ins Oberland. Er pocht auf die unternehmerische Freiheit der Thurmed AG und knüpft eine Beteiligung an klare Bedingungen.
Die Antwort aus Frauenfeld liess nicht lange auf sich warten: Nur wenige Tage, nachdem sieben Thurgauer Mitglieder des Kantonsrats aus fünf Fraktionen mit einer dringlichen Interpellation Druck aufgesetzt hatten, liegt die offizielle Stellungnahme des Regierungsrats vor.
Wer gehofft hatte, das Kantonsparlament könnte bei der möglichen Übernahme des GZO Spitals Wetzikon ein gewichtiges Wort mitreden, erhält vom Gesamtregierungsrat eine unmissverständliche Absage.
Kein Vetorecht für den Grossen Rat
Die Kernfrage der Interpellanten nach den Mitwirkungsrechten des Parlaments beantwortet der Regierungsrat mit einem klaren Verweis auf die gesetzliche Rollenteilung. Der Grosse Rat besitzt zwar die oberste Aufsicht und umfassende Auskunftsrechte, aber kein generelles Mitentscheidungsrecht bei strategischen Entscheiden der Thurmed AG. Ein Vetorecht bestünde einzig, falls Aktien der Spital Thurgau AG oder der Thurmed AG an Dritte veräussert werden sollten.
Die strategische Führung obliegt gemäss Aktienrecht zwingend dem Verwaltungsrat, die operative Führung der Geschäftsleitung, während die Eigentümerinteressen über die Eigentümerstrategie durch den Regierungsrat wahrgenommen werden. Der Regierungsrat betont, dass sich dieses Modell bewährt habe. Ein Blick in andere Kantone zeige, dass eine starke politische Einmischung in Spitalentscheide wenig erfolgversprechend sei.
Information geflossen
Zudem erklärt der Regierungsrat, dass die in der Eigentümerstrategie festgelegten finanziellen, gesundheits- und wirtschaftspolitischen Ziele nicht mit einer Expansion der Thurmed kollidieren. «Der Verwaltungsrat der Thurmed AG würde also seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, wenn er eine mögliche Beteiligung am GZO nicht prüfen würde», heisst es in der Antwort. Die allfällige Ausdehnung der Aufgaben bedarf in der Folge allerdings zwingend der Zustimmung des Regierungsrats.
Dieser wurde erstmals am 12. Mai und dann am 23. Juni 2026 von der Thurmed AG über die Pläne orientiert. Auch den Vorwurf, das Parlament sei übergangen worden, kontert die Exekutive: Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) sei bereits am 22. Juni transparent informiert worden. Die Erstunterzeichnerin der Interpellation, Edith Wohlfender (SP), war damals selbst anwesend.
Anfang September sollen Verwaltungsratspräsident und CEO der Thurmed AG den Mitgliedern des Grossen Rats zudem persönlich Rede und Antwort stehen.
Missverständnis offiziell korrigiert
Wie bereits im Vorfeld von Thurmed-CEO Rolf Zehnder festgehalten, stellt der Regierungsrat des Weiteren die Fakten rund um das Sanierungskapital klar: Nicht Thurmed bezahlt die Sanierung. Die in der Interpellation genannte Summe von bis zu 50 Millionen Franken stammt von den Aktionärsgemeinden, die diese Kapitalerhöhung an ihrer Generalversammlung vom 23. März 2026 vorsorglich beschlossen haben.
Die Thurgauer würden erst nach einem rechtskräftigen Nachlassvertrag und einer Bereinigung der Altlasten einsteigen. Dass der operative Spitalbetrieb in Wetzikon wieder auf Kurs ist, zeigen die Zahlen für 2025 mit einem Umsatzplus auf 156 Millionen Franken und einer von Restrukturierungskosten bereinigten Ebita-Marge von rund 5 Prozent.
Das Fazit der Thurgauer Regierung: «Was dem GZO für die Zukunft fehlt, ist eine starke Partnerin.»
Stimmenmehrheit ist Pflicht
Ein Blankoscheck ist das Thurgauer Interesse allerdings nicht. Aktuell läuft mit externer Unterstützung eine detaillierte Risikoprüfung, und es wird ein konservativer Businessplan erstellt, wie aus der Antwort hervorgeht. Erst wenn die Wirtschaftlichkeit lückenlos belegt ist, die Aktionärsgemeinden sowie die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen, gelangt das Geschäft überhaupt zur Genehmigung an den Regierungsrat.
Für eine Zustimmung setzt die Thurgauer Regierung unmissverständliche Leitplanken:
- Wirtschaftlicher Mehrwert: Es müssen klare wirtschaftliche Vorteile und stabile Erträge für die Thurmed AG als neue Mehrheitseignerin resultieren.
- Klares Sagen in Wetzikon: Die Thurmed AG muss zwingend die Stimmenmehrheit im Verwaltungsrat der GZO AG erhalten.
Fixkosten senken, Qualität steigern
Doch in den Ausführungen der Thurgauer Exekutive geht es nicht nur darum, warum ein Engagement der Thurmed ein Rettungsanker für das GZO sein kann. Sondern es werden handfeste wirtschaftliche Vorteile für die Thurgauer Bevölkerung aufgezählt. Denn vor allem hinsichtlich finanzieller Risiken reagierten die Kantonsräte um die Erstunterzeichnerin Edith Wohlfender (SP) alarmiert.
Mit jährlich rund 30’000 stationären Patientinnen und Patienten sei das eigene Einzugsgebiet nach Einschätzung der Thurmed AG auf Dauer zu klein, um die heutige Kosteneffizienz bei steigenden Fixkosten eigenständig zu halten: «Wächst die Gruppe über die Kantonsgrenzen hinaus, bleibt die Spitalversorgung im Thurgau auch in Zukunft qualitativ hochstehend und für die Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahler bezahlbar.»
Insbesondere bei den hohen Kosten für zentrale Dienste und die Digitalisierung sollen durch die Skaleneffekte Einsparungen erzielt werden. Zudem können Spezialbereiche wie die Radiologie besser ausgelastet werden. Befürchtungen eines «Patiententourismus» tritt der Regierungsrat entgegen: Es würden keine Patienten zwischen den Kantonen verschoben, und das medizinische Angebot an den Thurgauer Spitälern bleibe unverändert.
Auch das finanzielle Risiko für die Thurgauer Staatskasse stuft die Regierung als minimal ein: Mit einem massiven Eigenkapital von rund 964 Millionen Franken per Ende 2025 sei die Spitalgruppe extrem solide aufgestellt. Als schweizweit einziges öffentliches Spitalunternehmen, das jährlich Millionen an Steuern zahlt und Dividenden an den Kanton ausschüttet, soll das Engagement in Wetzikon die Ertragskraft der Gruppe langfristig sichern statt schwächen.

