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An der Gemeindeversammlung

Ja zu GZO-Zusatzkredit in Rüti – Nein zu Grundstückkauf

Wie bisher alle verbleibenden Aktionärsgemeinden schiesst auch Rüti nochmals eine knappe halbe Million Franken ins GZO Spital ein. Dafür kommt ein Grundstückkauf an exquisiter Lage nicht zustande.

So sollten die beiden Mehrfamilienhäuser einst aussehen. Zunächst wird die Gemeinde jedoch neue Verhandlungen starten müssen.

Visualisierung: 3 Grad Architekten AG

Ja zu GZO-Zusatzkredit in Rüti – Nein zu Grundstückkauf

Wie bisher alle verbleibenden Aktionärsgemeinden schiesst auch Rüti nochmals eine knappe halbe Million Franken ins GZO Spital ein. Dafür kommt ein Grundstückkauf an exquisiter Lage nicht zustande.

Strömten vor ziemlich genau einem Jahr noch 234 Stimmberechtigte in die reformierte Kirche Rüti zur Gemeindeversammlung, waren es am Montagabend lediglich deren 139 von insgesamt 7778 im Dorf. Trotz der Wichtigkeit zumindest einzelner Traktanden vermochten diese nicht so viele Rütnerinnen und Rütner wie das damals traktandierte Feuerwerksverbot anzuziehen.

Dennoch ging es auch in der inzwischen auf über 13’000 Einwohnerinnen und Einwohner gewachsene Gemeinde wie in elf anderen Kommunen im Oberland um dieses jene eine Geschäft mit Tragweite.

Stellte sich der Gemeinderat von Rüti, vorneweg die Nationalrätin und Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin (Die Mitte), vor der Abstimmung im vergangenen November noch vehement gegen eine Aktienkapitalerhöhung des angeschlagenen GZO Spitals Wetzikon, vereinigte sich das Gremium nun geschlossen hinter dem Zusatzkredit in Höhe von 450’000 Franken. Dies, um sich an der gemeinsamen Stopfung des Finanzlochs in Höhe von 3,12 Millionen Franken zu beteiligen, das durch die Ablehnung der Gemeinde Bubikon entstanden ist.

Zustimmung trotz Vorbehalten

An der Urne verabschiedete die Rütner Bevölkerung im November mit einem Ja-Anteil von 58 Prozent bereits einen Anteilskredit in Höhe von 6,72 Millionen Franken. Mit dem Zusatzkredit würde sich Rütis Beteiligung auf gesamt 7,17 Millionen Franken belaufen. Nicht wenig Geld für eine Gemeinde, die im stetigen Begriff zu wachsen ist und deren Selbstfinanzierungsgrad in den letzten Jahren gesunken ist, was vordringlich mit hohen Investitionen zu tun hat. Die Gemeindepräsidentin unterstrich nochmals, dass es sich nicht um eine Schuldensanierung handle, sondern ein möglicher und gewollter Neustart des Spitals auf dem Spiel stehe.

Unverständnis herrsche bei ihr allerdings nach wie vor, dass vor der Abstimmung noch von einer «finanziellen Bandbreite» zwischen möglichen 45 und 55 Millionen Franken gesprochen worden sei, man nun aber auf den 50 Millionen Franken beharre. «In Abstimmungsunterlagen war auch nicht die Rede davon, dass zusätzliche Beträge nötig werden könnten», so Bürgin kritisch.

Dennoch seien die 3,12 Millionen Franken ein positives Signal für die Gläubiger, die auf viel Geld verzichten müssen. Deshalb empfahlen Bürgin wie der gesamte Gemeinderat trotz Vorbehalten eine Annahme des Zusatzkredits. Andreas Hohl, Präsident der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK), ergänzte: «Wenn es gut kommt, hat es sich gelohnt. Anderenfalls wären die 450’000 Franken als Verlust verkraftbar.» So sahen es auch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und segneten den Kredit mit einem grossen Mehr ab.

Zu wenig attraktiver Baurechtsvertrag

Dann war der Versammlung noch ein traktandierter Grundstückkauf an bester Lage bei der Werkstrasse 14 zu präsentieren, der die Anwesenden vielleicht noch etwas mehr als das ohnehin längst gebeutelte Regionalspital interessierte. Denn diesbezüglich schien doch ein deutlich höheres Mass an Spielraum zu bestehen. Die Sache gestaltet sich wie folgt: An der direkt angrenzenden Werkstrasse 18 besitzt Rüti bereits ein Grundstück, das sie vor sechs Jahren den 3 Grad Architekten AG aus Stäfa im Baurecht abtrat.

Nun sollte das bestehende Vertragsverhältnis weiterentwickelt und auf das Grundstück an der Nummer 14 ausgedehnt werden, das wiederum den 3 Grad Architekten gehört – zu einem Preis von 1,45 Millionen Franken. «Damit könnten die Grundstücke zu einer Parzelle zusammengelegt und ein einheitlicher Baurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 99 Jahren zu den schon bestehenden Konditionen abgeschlossen werden», erklärte Bauvorsteher Peter Weidinger (Die Mitte).

Man sieht eine Grafik mit den betroffenen Grundstücken
Aus den beiden Grundstücken an der Werkstrasse sollte ein grosses werden. Vorerst wird daraus noch nichts.

Der Baurechtszins betrüge jährlich mindestens 105’000 Franken, was einer landwerten Verzinsung von 2,5 Prozent entspräche. «Neben einer stabilen Einnahmequelle eine klare Chance für Rüti, sich ein erweitertes Grundstück zu sichern.»

RGPK sieht Verbesserungspotenzial

Die RGPK wiederum, erneut in Person von Andreas Hohl, stand zwar hinter dem Grundstückkauf, stellte sich jedoch vehement gegen die Konditionen des Baurechtsvertrags. Diese seien nicht genügend gut ausgehandelt, der Gemeinde würde über 99 Jahre viel Geld entgehen. «In Anbetracht der eher misslichen finanziellen Lage Rütis und der dafür umso besseren Wohnlage an der Werkstrasse, muss neu verhandelt werden.»

Er beantragte daher einen Rückweisungsantrag des Geschäfts, das dahingehend sofort gesamthaft hinfällig würde, wenn der Baurechtsvertrag so nicht zustande käme. Schliesslich müsste der Gemeinderat daraufhin zunächst mit den 3 Grad Architekten ein neues Vertragswerk aushandeln. Und genau darauf läuft es nun hinaus. Mit 69 zu 56 Stimmen wurde der Rückweisungsantrag angenommen, weshalb bis auf Weiteres kein Grundstückkauf an der Werkstrasse 14 zustande kommt.

Auch bewilligte die Versammlung …

die Jahresrechnung 2025 bei einem Aufwand von 165,3 Millionen Franken, einem Ertrag von 164 Millionen Franken und einem daraus resultierenden Aufwandüberschuss von 1,3 Millionen Franken. Rüti tätigte im letzten Jahr Investitionen von 14,9 Millionen Franken.

den Geschäftsbericht 2025.

die Teilrevision der Entschädigungsverordnung. Hierbei ging es primär um die Erhöhung der Pauschale in der Schulpflege, wo der Ressortvorstand Pädagogik fortan neu mit 26’000 Franken, statt den bisherigen 15’000 Franken entschädigt wird. Gleiches gilt für Ressortvorstand Infrastruktur und Schulliegenschaften. Das Schulpräsidium wird weiterhin mit 55’000 Franken pro Jahr entschädigt. Gemeinderatsmitglieder erhalten wie bisher 30’000 Franken, für das Gemeindepräsidium fallen 60’000 Franken an.

die Teilrevision der Gebührenverordnung.

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