Sekundarschule Turbenthal-Wildberg: Worüber wird abgestimmt?
Abstimmungen am 14. Juni
Anschlussvertrag, Schulraumerweiterung – und irgendwie spielt noch die Fusion zwischen Wildberg und Pfäffikon eine Rolle. Oder etwa doch nicht? Hier sind die Antworten.
Wer sich auf den Abstimmungssonntag vom 14. Juni vorbereitet, merkt schnell, dass einige der kommunalen Vorlagen etwas erklärungsbedürftig sind. In Turbenthal und Wildberg kommen mehrere Geschäfte gleichzeitig an die Urne, die unterschiedliche politische Aspekte betreffen und dennoch im Zusammenhang stehen.
In den beiden Gemeinden dreht sich alles um die Sekundarschulgemeinde. Dafür gibt es drei Abstimmungsvorlagen: die zum Anschlussvertrag der Sekundarschule Turbenthal-Wildberg, die zur Änderung der Gemeindeordnung und die zum Erweiterungsbau der Schulanlage Breiti. Im Zentrum stehen zwei Fragen: Wie soll die Sekundarschule Turbenthal-Wildberg künftig organisiert werden? Und braucht es dafür zusätzlichen Schulraum? Was dies mit der Fusion zwischen Pfäffikon und Wildberg zu tun hat, erklären wir hier.
Der Anschlussvertrag – oder wie die Sek-Gemeinde verkleinert werden soll
Einfachheitshalber spricht man bei der ersten Abstimmungsvorlage vom sogenannten Anschlussvertrag. Eigentlich geht es darum, die heutige Sekundarschulgemeinde Turbenthal-Wildberg zu verkleinern, sodass Wildberg formell austritt. Mit einem Anschlussvertrag soll diese organisatorische Neuordnung geregelt werden – Wildberg ist bereits eine Einheitsgemeinde, weswegen dies nur die Sekundarschule betrifft, nicht beispielsweise auch die Primarschule.
Was ist eine Einheitsgemeinde?
Eine Einheitsgemeinde ist ein kommunales Organisationsmodell, bei welchem die Politische Gemeinde und die örtliche Schulgemeinde administrativ verschmolzen sind. Dies vereinfacht die Organisation der Behörden und verschlankt Strukturen in der Verwaltung. (mgp)
Für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Eltern ändere sich nichts, heisst es im beleuchtenden Bericht. Die Wildberger Jugendlichen sollen dank dem Vertrag nach wie vor die Sek in Turbenthal besuchen können. Für die beteiligten Gemeinden hingegen ändert sich einiges: Turbenthal erhält eine klar abgegrenzte Sekundarschulgemeinde und übernimmt die Aufgaben der Wildberger Sekundarschule. So würde sich unter anderem die Handhabung der Finanzen ändern. Wildberg würde künftig keinen fixen Steuerfuss mehr an die Sekundarschule abliefern, dieser lag bisher bei 24 Prozent. Auch würden infrastrukturelle Investitionen seitens der Gemeinde Wildberg an Turbenthal wegfallen.
Jedoch müsste Wildberg den Turbenthalern Schulgeld bezahlen – eine kostendeckende Entschädigung für die tatsächlich erbrachten Leistungen. Die Kosten pro Schülerin und Schüler würden bei 23’382 Franken liegen, was jährlich 888’516 Franken bedeutet, da aktuell 38 Jugendliche die Sek in Turbenthal besuchen. Der Anschlussvertrag würde 2027 in Kraft treten, unbefristet gelten und könnte mit einer Kündigungsfrist von vier Jahren erstmals per Sommer 2038 gekündigt werden.
Übrigens: Die Schülerinnen und Schüler aus Schalchen gehen weiterhin in Wila zur Schule, so, wie es bereits mit dem Anschlussvertrag zwischen der Sekundarschulgemeinde Turbenthal-Wildberg und der Sekundarschulgemeinde Wila geregelt ist.
Grund für die Verkleinerung
Aber wieso will man die Sekundarschulgemeinde überhaupt verkleinern? Dies ist für beide Gemeinden von Bedeutung. Denn für Wildberg steht eine mögliche Fusion mit Pfäffikon an. Die Abstimmung dazu folgt voraussichtlich im Februar 2027. Und dafür müsste Wildberg sowieso aus der Sekundarschulgemeinde austreten, weil dies ansonsten nicht rechtskonform ist. Denn seit 2018 gilt eine Änderung des kantonalen Gemeindegesetzes, die besagt, dass die Gebiete von Schulgemeinden mit dem Gebiet einer oder mehrerer Politischen Gemeinden übereinstimmen müssen.
Gleichzeitig haben im letzten Jahr die Turbenthalerinnen und Turbenthaler Ja zu einer Einheitsgemeinde gesagt – und auch zu einer Kreisschule. Das ist jedoch wieder eine ganz andere Geschichte, zumal das doppelte Ja die dortigen Behörden in eine Zwickmühle gebracht hat. Die heutige Trennung zwischen Politischer Gemeinde und Sekundarschulgemeinde in Turbenthal gilt als organisatorisch schwerfällig, Zuständigkeiten für Schule, Finanzen und Infrastruktur sollen mit der Einheitsgemeinde künftig gebündelt werden, weswegen diese überhaupt geprüft wurde.
Was geschieht bei einer Ablehnung?
Wird die Vorlage abgelehnt, bleiben das Gebiet der Sekundarschulgemeinde Turbenthal-Wildberg und der Schulbetrieb unverändert. Kurzfristig hätte ein Nein somit keine spürbaren Auswirkungen.
Mittelfristig könnte sich die Situation jedoch erschweren. Zum einen steht eine Ablehnung den Turbenthaler Plänen zur Einheitsgemeinde – die bereits seit einiger Zeit ins Stocken gerieten – zusätzlich im Weg. Zum anderen verkompliziert sie auch die Fusion zwischen Wildberg und Pfäffikon.
Obacht: Sie verkompliziert sie bloss, sie macht sie jedoch nicht unmöglich. Der Satz «Ohne Anschlussvertrag könnte Wildberg nicht mit Pfäffikon fusionieren», der in der Vergangenheit wiederholt gefallen ist, ist so deshalb nicht korrekt. Denn aus rechtlicher Sicht ist die Fusion ein separates Geschäft. «Die Fusionspläne können weiterverfolgt werden, denn die Erfüllung der Aufgaben und die Verfolgung der Ziele der Politischen Gemeinde gehen der Schulgemeinde vor», erklärt Esther Pfenninger (FDP), Wildbergs Gemeindepräsidentin. Wildberg und Pfäffikon könnten sogar tatsächlich fusionieren. Im Nachgang wäre jedoch eine sogenannte Grenzbereinigung notwendig. «Sollte diese Vorlage abgelehnt werden, bedeutet dies lediglich einen weiteren Aufwand – verbunden mit Kosten seitens der beteiligten Gemeinden, und wir müssten die Organisation der Sekundarschulgemeinde zu einem späteren Zeitpunkt erneut angehen.»
Dies bestätigt auch Vittorio Jenni, Abteilungsleiter Gemeinderecht beim kantonalen Gemeindeamt: «Entscheidend ist lediglich die Grenzbereinigung, die auch im Nachgang einer geglückten Fusion gemacht werden kann.» Er erklärt sogar, dass es sich um eine Gesetzeswidrigkeit seitens der Sekundarschulgemeinde handelt, nicht aber der Politischen Gemeinden, wenn die Fusion stattfindet, bevor die Grenzen bereinigt werden konnten. «Aber bisher kam es noch gar nicht zu einem solchen Fall, bei dem erst nach einer Fusion der Politischen Gemeinden die Grenzen der Schulgemeinden das Gemeindegesetz verletzen würden.»
Die Änderung der Gemeindeordnung
Sollte die Vorlage zum Anschlussvertrag angenommen werden, müssen die neuen Aspekte in der Gemeindeordnung festgehalten werden. Diese muss daher einer Teilrevision unterzogen und angepasst werden. Bei einem Ja wird diese Vorlage jedoch nur dann in Kraft treten, wenn auch der Anschlussvertrag angenommen wurde. Ansonsten entfällt die Vorlage.
Die Erweiterung der Schulanlage Breiti
Die dritte Vorlage, unabhängig von den anderen, handelt von einer Erweiterung der Schulanlage Breiti. Die Sekundarschulpflege sieht dafür nämlich einen dringenden Bedarf. Das Schulhaus sei ausgelastet, es fehlten Gruppen- und Spezialräume. Zur Debatte steht deshalb eine Schulraumerweiterung in zwei Varianten: ein dauerhafter Modulbau im Wert von rund 5,7 Millionen Franken sowie eine deutlich günstigere Lösung mit Containern, die bei Bedarf wieder abgebaut werden könnten.

Der Gemeinderat Turbenthal lehnt den geplanten Modulbau ab. Er verweist auf kantonale Prognosen, wonach die Schülerzahlen in einigen Jahren ihren Höhepunkt erreichen und danach wieder zurückgehen dürften. Eine Investition mit jahrzehntelangen Folgekosten erscheine unter diesen Voraussetzungen unverhältnismässig. Er brachte deshalb temporäre Lösungen wie Container ins Gespräch, worauf die Schulpflege zusätzlich die Containervariante ausarbeitete. Diese kostet rund 2,6 Millionen Franken. Die Sekundarschulpflege argumentiert dagegen – weil in der Gemeinde auch mehr gebaut werde, was durchaus einen Anstieg bedeuten würde.
Auch die Rechnungsprüfungskommission (RPK) stellt sich gegen den Ausbau, und zwar sowohl gegen den Modulbau wie auch gegen die Containerlösung. Allerdings aus einem anderen Grund. Sie stellt nicht unbedingt den aktuellen Platzbedarf infrage, sondern kritisiert grundsätzlich den Zeitpunkt der Abstimmung. Am selben Tag entscheiden die Stimmberechtigten beispielsweise auch über die Verkleinerung der Sekundarschulgemeinde. Sollte diese abgelehnt werden, wäre unklar, für wie viele Schülerinnen und Schüler langfristig gebaut würde, und die Bürger würden ohne verlässliche Zahlen abstimmen müssen, heisst es seitens der RPK. Sie hatte deshalb beantragt, die Abstimmung über den Ausbau zu verschieben, erfolglos.
