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Kanton setzt Gestaltungsplan für Deponie Goldbach fest

Nach Jahren der Planung ist die Deponie Goldbach einen Schritt weiter. Wann sie in Betrieb geht, ist aber noch offen.

Die ehemalige Kiesgrube Goldbach: Wo einst Kies abgebaut wurde, soll dereinst eine Deponie entstehen.

Foto: Screenshot GoogleMaps

Kanton setzt Gestaltungsplan für Deponie Goldbach fest

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Nach Jahren der Planung ist die Deponie Goldbach zwischen Wald und Rüti einen Schritt weiter. Wann sie in Betrieb geht, ist aber noch offen.

Die geplanten Deponiestandorte im Oberland lösten teilweise starken Widerstand aus. Ende November 2025 gab die kantonale Baudirektion schliesslich eine Kompromisslösung bekannt. Dank der Deponie Leerüti bei Egg kommen die übrigen Deponien erst später zum Zug.

Unabhängig davon ist die Planung für die Deponie Goldbach oberhalb des Grundtals zwischen Rüti und Wald schon weit fortgeschritten. Im April 2024 legte die kantonale Baudirektion den Gestaltungsplan für diese öffentlich auf. Insgesamt gingen vier Einwendungen von privaten und juristischen Personen ein.

Nun wurde der Gestaltungsplan festgesetzt, wie die Gemeinde Rüti mitteilt. Dem Entscheid seien über mehrere Jahre hinweg intensive Gespräche zwischen den Gemeinden Wald und Rüti, der Baudirektion sowie abschliessend mit Regierungsrat Martin Neukom (Grüne) vorausgegangen.

Zufahrt über das Grundtal

Die beiden Gemeinden hätten ihre Anliegen und Interessen während des gesamten Prozesses gemeinsam eingebracht. Sie seien in die Planung eingeflossen, hält die Gemeinde Rüti in ihrer Mitteilung fest.

Zu diesen Anliegen gehörte vor allem, dass die Erschliessung über das Grundtal erfolgen soll. Der Kanton prüfte verschiedene Optionen, kam jedoch letztlich zum Schluss, dass die Zufahrt über das Grundtal die beste Variante ist.

Karte mit Markierungen zu Grube West, Grube Ost, Abbau/Deponie und der Erschliessungsstrasse.
Die Deponie Goldbach ist im Süden des Grundtals geplant.

Unter anderem für die Zufahrtsstrasse müssen jedoch rund 1720 Quadratmeter Wald gerodet werden. Dagegen ging eine Einsprache ein. Die Baudirektion hält jedoch fest, dass die massgebenden Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllt sind. Das Interesse an einer Rodung sei höher zu gewichten als die Walderhaltung.

Abgelagert werden in der geplanten Deponie Materialien des Typs B. Dabei handelt es sich um schwach belasteten Aushub und Abfälle wie Isolationen von Baustellen. Der Kanton hat im Rahmen der Planung auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese habe gezeigt, dass einer Festsetzung des Gestaltungsplans nichts entgegenstehe, heisst es in der aktuellen Publikation.

Terminplan noch offen

Ursprünglich hatten sich die beiden Anrainergemeinden ganz generell gegen die Deponie in der ehemaligen Kiesgrube gewehrt. Sie befürchteten einen zu starken Eingriff in die Natur. Seit die Deponie 2009 definitiv in den Richtplan aufgenommen wurde, ging es vor allem noch um Detailfragen.

Einen Termin, wann die Deponie in Betrieb gehen soll, gibt es noch nicht. Fest steht jedoch die voraussichtliche Betriebszeit: Sie ist für die Dauer von rund 20 Jahren vorgesehen.

Vorerst läuft nun die 30-tägige Auflagefrist. So lange kann noch Rekurs beim Baurekursgericht eingereicht werden. In einem nächsten Schritt müssen dann die baurechtlichen Bewilligungen eingeholt werden.

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