Kommt es nach dem Camping-Debakel am Atzmännig zur Klage?
Ausgang ungewiss
Es geht um viel Geld am Atzmännig. Den Sportbahnen fehlen Einkünfte wegen der verfügten Räumung des Campingplatzes. Rasch wollen sie wieder öffnen – und fordern von der Gemeinde Eschenbach so einiges.
Es gemahnt an einen Schildbürgerstreich: Die Gemeinde Eschenbach verfügt im Januar 2024, dass der Campingplatz der Sportbahnen Atzmännig AG per Mai 2025 redimensioniert werden muss. Grund dafür: Der Campingplatz liegt teilweise in der Hochwassergefahrenzone. Es besteht eine Überschwemmungsgefahr durch den Goldingerbach.
Doch nicht alle Camper geben klein bei und wehren sich. Und die Sportbahnen Atzmännig AG rekurriert gegen den Beschluss der Gemeinde. Das kantonale Bau- und Umweltdepartement (BUD) weist den Rekurs im Juli 2024 jedoch ab. Auch dagegen rekurrieren die Verantwortlichen der Sportbahnen AG. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Im Entscheid kritisierte das Gericht die Gemeinde Eschenbach und den Kanton teilweise harsch.
«Ausgangslage unzureichend geklärt»
Es gebe «keine taugliche gesetzliche Grundlage für die Rückbauverpflichtung», heisst es im Entscheid des Verwaltungsgerichts. Ebenfalls festgehalten ist, dass die «bewilligungsrechtliche Ausgangslage unzureichend geklärt» sei. Das Gericht weist deswegen die Sache zur Klärung des Sachverhalts und zu neuer Entscheidung an das BUD zurück.

Seither ist über ein halbes Jahr vergangen. Wo steht der Fall heute? Wie Roger Meier, Geschäftsführer der Sportbahnen Atzmännig AG, auf Anfrage sagt, fand ein Treffen zwischen Mitgliedern des Verwaltungsrats, dem Anwalt der Sportbahnen sowie Vertretern der Gemeinde statt. «Es war mehr ein Gedankenaustausch Anfang Dezember», so Meier. «Viel schlauer sind wir aber noch nicht.» Man habe der Gemeinde aufgezeigt, was den Sportbahnen für ein Schaden entstanden sei.
Mehrere hunderttausend Franken Schaden
Eine genaue Summe könne er noch nicht nennen, aber sie dürfte allein für die Sportbahnen mehrere hunderttausend Franken betragen. Dabei geht es schwergewichtig um den Ausfall von Mieteinnahmen, aber auch um Wiederherstellungsarbeiten. «Wir haben beispielsweise den Mietern, die frühzeitig abgebrochen haben, Mietrückzahlungen ausgerichtet», sagt Meier.
Und um die Brache wieder instand zu stellen, rechnet Meier mit weiteren 100’000 bis 150’000 Franken. Die Sportbahnen müssen sich wegen der Verfügung aus dem Eschenbacher Gemeindehaus allein für die letzten beiden Jahre Mietausfälle in Höhe von rund 220’000 Franken ans Bein streichen. Und das sei noch lange keine Vollkostenrechnung. «Auch unsere Fahrzeuge und Leute standen im Einsatz, um den Mietern beim Räumen ihrer Parzellen zu helfen», so Meier weiter.
Zudem dauern die Mietausfälle weiter an. «Wir sind jedoch nicht so stur, zu sagen, dass die Gemeinde alles entschädigen muss.» Aber sicher erwarten wir für den Schaden ein finanzielles Entgegenkommen.
Geht Gemeinde Eschenbach auf Konfrontation?
Ob ein Angebot der Gemeinde kommen wird, ist offen. «Der Kanton hat das Verfahren bis Ende März sistiert. Bis dahin können wir mitteilen, ob es aus Sicht der Sportbahnen Atzmännig AG Sinn macht, Alternativen zu prüfen», sagt Meier. Über Entschädigungen diskutieren könne man erst danach.
Die Rückmeldung der Gemeinde Eschenbach auf Anfrage dieser Zeitung bleibt jedoch äusserst vage. Die Fragen, ob es zu einem Wiedererwägungsgesuch kommen wird oder ob die Gemeinde bereit ist, sich an den entstandenen Kosten zu beteiligen, bleiben unbeantwortet. Gemeindepräsident Cornel Aerne schreibt auf Anfrage lediglich, was bereits bekannt ist. Das Verfahren sei derzeit hängig und vom BUD zur Durchführung weiterer Abklärungen der zuständigen Stellen sistiert worden.
«Die Gemeinde steht im Austausch mit den Sportbahnen Atzmännig AG. Sobald konkrete Entscheidungsgrundlagen vorliegen, können weitergehende Beschlüsse gefasst und Informationen kommuniziert werden.» Aufgrund des hängigen Verfahrens könnten aktuell keine weiteren Informationen abgegeben werden.
Ähnlich äussert sich das BUD auf Anfrage. Es könne keine konkreten Aussagen machen, da es sich nach wie vor um ein laufendes Verfahren handle. «Wir stehen aber mit der Gemeinde Eschenbach im Austausch und besprechen mit ihr die weiteren Schritte», sagt BUD-Sprecher Guido Berlinger-Bolt.
«Wir haben eine Bestandesgarantie»
Die Sportbahnen Atzmännig AG geben sich zwar weiterhin gesprächsbereit. Roger Meier macht aber auch klar: «Wir haben eine Bestandesgarantie.» Am einfachsten wäre es laut Meier, wenn die Gemeinde den Durchlass beim Goldingerbach vergrössern würde, wie dies auch im Urteil des Verwaltungsgerichts als Möglichkeit aufgeführt sei. «Es ist alles andere als gegeben, dass die Sportbahnen das bezahlen müssen», hält Meier fest. Aus seiner Sicht hat es sich die Gemeinde etwas gar einfach gemacht.
Den Platz anders zu nutzen, liege nicht im Interesse der Sportbahnen. «Unser Interesse ist: Wir wollen den Campingplatz weiterbetreiben.» Man wolle den Konflikt in gutem Einvernehmen lösen. Kommt eine Klage? Darauf will sich Meier nicht festsetzen lassen. Das sei Kaffeesatzlesen. «Wenn uns alles verwehrt bleibt, keine Bereitschaft da ist, unseren Schaden mitzutragen, ist eine Klage ein Instrument, das man prüfen muss», sagt Meier.
«Wollen schnellstmöglich wieder ansiedeln»
Das Beste, das passieren könnte, wäre für Meier, dass der Mietausfall und ein Teil an die Wiederherstellungskosten entschädigt würden. «Und dass der Weiterbetrieb des Campings bewilligt wird. Damit wir mit Ziel April 2027 wieder einen Vollbestand anstreben können», blickt Meier in die Zukunft.

Rechtlich gesehen dürften die Sportbahnen AG nach dem Gerichtsurteil bereits heute wieder ansiedeln. «Aber aktuell ist die Unsicherheit zu gross. Deshalb sind wir vorsichtig.» Es werde ein nächstes Treffen mit der Gemeinde geben. Er könne aber Stand heute nicht sagen, in welche Richtung es gehen werde. «Unser Ziel ist es, den Platz schnellstmöglich wieder als Campingplatz zu nutzen.»