Kommt es nach dem Camping-Debakel am Atzmännig zur Klage?
Ausgang ungewiss
Es geht um viel Geld am Atzmännig. Den Sportbahnen fehlen Einkünfte wegen der verfügten Räumung des Campingplatzes. Rasch wollen sie wieder öffnen – und fordern von der Gemeinde Eschenbach so einiges.
Es gemahnt an einen Schildbürgerstreich: Die Gemeinde Eschenbach verfügt im Januar 2024, dass der Campingplatz der Sportbahnen Atzmännig AG per Mai 2025 redimensioniert werden muss. Grund dafür: Der Campingplatz liegt teilweise in der Hochwassergefahrenzone. Es besteht eine Überschwemmungsgefahr durch den Goldingerbach.
Doch nicht alle Camper geben klein bei und wehren sich. Und die Sportbahnen Atzmännig AG rekurriert gegen den Beschluss der Gemeinde. Das kantonale Bau- und Umweltdepartement (BUD) weist den Rekurs im Juli 2024 jedoch ab. Auch dagegen rekurrieren die Verantwortlichen der Sportbahnen AG. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen. Im Entscheid kritisierte das Gericht die Gemeinde Eschenbach und den Kanton teilweise harsch.

