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Justiz

Camper vs. Hochwasser

Camping-Knatsch: Die Räumung am Atzmännig war rechtswidrig

Der Knatsch um den Campingplatz am Atzmännig ist um ein Kapitel reicher: Das St. Galler Verwaltungsgericht watscht die Gemeinde Eschenbach und den Kanton ab.

Camping-Knatsch: Die Räumung am Atzmännig war rechtswidrig

Camper vs. Hochwasser

Der Knatsch um den Campingplatz am Atzmännig ist um ein Kapitel reicher: Das St. Galler Verwaltungsgericht watscht die Gemeinde Eschenbach und den Kanton ab.

Es ist eine Klatsche für die Gemeinde Eschenbach und für das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen: Der Räumungsbescheid gegen den Campingplatz der Sportbahnen Atzmännig AG hätte nicht erlassen werden dürfen. Zu diesem Urteil kommt das St. Galler Verwaltungsgericht und heisst die Beschwerde der kleinen Bergbahn im Goldingertal gut.

Doch der Reihe nach: Seit 1971 betreibt die Sportbahnen Atzmännig AG einen Campingplatz mit rund 200 Stellplätzen. Seit 50 Jahren plätschert und gurgelt der Goldingerbach auf dem Weg in den Zürichsee an den Wohnwagen, Motorhomes und Zelten der vornehmlich Dauermieter vorbei – ohne dass er jemals für unangenehme Schlagzeilen gesorgt hätte.

Daran änderte auch eine Naturgefahrenanalyse des Kantons St. Gallen aus den Jahren 2004/2005 nichts, obwohl diese zum Schluss kam, dass sich die Senke, in der sich der Campingplatz befindet, «erheblich hochwassergefährdet» sei. Ebenso wenig das im Jahr 2007 erstellte Frühwarn- und Evakuationskonzept.

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