Freudiges Feuerwerken an der Dübendorfer Fasnacht
Dürfen Hobby-Pyrotechniker in Dübendorf an der Fasnacht Feuerwerk zünden? Die verblüffende Antwort: ja. Die andere Frage ist: Wie lange noch?
Als die Dübendorfer Gemeinderäte Anfang September 2025 über ein Verbot von lärmendem Feuerwerk debattierten, war stets von Silvester und 1. August die Rede. Dabei gibt es noch ein weiteres Datum, an dem in Dübendorf nach Herzenslust geböllert und gefeuert werden darf, und zwar an der Fasnacht. So steht es im Artikel 12 der Polizeiverordnung.
Fasnacht? Das ist eine ziemlich vage Angabe. «Gemeint ist das Fasnachtswochenende», präzisiert Michel Elmer, Leiter der Abteilung Sicherheit. Das wäre demnach in Dübendorf der 31. Januar und die Nacht auf den 1. Februar, denn am Samstag kommender Woche findet der Kindermaskenball mit Umzug statt.
«Ein alter Zopf»
Ist also, wie kürzlich an Silvester, mit einem infernalen Geböllere zu rechnen? Elmer winkt ab: «Nein, ich rechne wie in den vergangenen Jahren nicht mit Feuerwerk, es findet ja auch kein expliziter Verkauf statt.»
Elmer ist jedoch nicht glücklich darüber, dass die Sache mit der Fasnacht überhaupt in der Polizeiverordnung steht. «Das ist ein alter Zopf, die Verordnung stammt aus dem Jahr 2014», sagt er. Aktuell werde die Polizeiverordnung ohnehin überarbeitet, in der neuen Version werde es dann voraussichtlich keine Böllererlaubnis an der Fasnacht mehr geben.
Was bleibt, ist das Geböllere an Silvester/Neujahr und am 1. August – schliesslich hat sich der Gemeinderat, anders als die meisten benachbarten Gemeinden, gegen ein ganzjähriges Feuerwerksverbot ausgesprochen.