Kirche Turbenthal muss nochmals über Fusion mit Zell abstimmen
Zusammenschluss der Katholischen Gemeinden
Eine Kirchgemeindeversammlung muss pünktlich beginnen – auch wenn der Pfarrer noch eine Andacht abhält. Deshalb kommt es in Turbenthal zu einer zweiten wegweisenden Abstimmung.
Seit dem Sommer 2023 hat die Katholische Kirchgemeinde Zell keine beschlussfähige Kirchenpflege mehr. In der Gemeinde hängt der Haussegen schon seit Jahren schief, ein externer Sachwalter führt nun die Geschicke der Gemeinde, zu der auch die Katholiken von Schlatt gehören.
Auf der Suche nach einer Lösung brachte die Kantonalkirche den Vorschlag ein, eine Fusion mit der benachbarten Kirchgemeinde Turbenthal zu prüfen. Diese umfasst auch die Gemeinden Wila und Wildberg.
Beide Kirchgemeinden stimmten 2024 der Aufnahme von Verhandlungen zu. Doch bei den entscheidenden Abstimmungen im Juni sagte die Kirchgemeinde Turbenthal mit 21 zu 15 Stimmen nein, während Zell der Fusion zustimmte.
Eine Vereinigung der Kirchgemeinden schien damit vom Tisch. Doch nun ist klar, dass die Abstimmung in Turbenthal wiederholt werden muss.
«Erhebliche Verzögerung»
Ein Mitglied der Kirchgemeinde hatte einen Stimmrechtsrekurs eingereicht – und erhielt von der Rekurskommission der Katholischen Kirche im Kanton Zürich recht. Die Kommission ist die richterliche Instanz innerhalb der Katholischen Kirche im Kanton Zürich.
Grund für den Entscheid ist, dass die Turbenthaler Kirchenpflege die Versammlung nicht ordnungsgemäss durchgeführt hatte. Denn in der amtlichen Anzeige in der Zeitung «Der Tössthaler» war der Beginn der Versammlung auf 10.30 Uhr festgesetzt. Die Versammlung begann jedoch erst gegen 11 Uhr.
Denn der Pfarrer führte im Anschluss an den Gottesdienst noch eine Andacht durch – die Kirchenpflege startete die Versammlung deshalb mit Verzögerung. Der Stimmberechtigte hatte diesen Umstand bereits an der Versammlung gerügt.
Die Rekurskommission kann die Überlegungen der Kirchenpflege zwar nachvollziehen. Doch eine Verzögerung von rund 30 Minuten sei erheblich. Die Andacht sei kein triftiger Grund dafür.
«Die Präsidentin der Kirchenpflege wäre als Versammlungsleitung gehalten gewesen, die Kirchgemeindeversammlung um 10.30 Uhr zu eröffnen», stellt die Kommission fest. Deshalb verletzt das Vorgehen die Wahl- und Abstimmungsfreiheit, wie sie in der Bundesverfassung garantiert werden.
Darum werden die Beschlüsse der Versammlung vom Juni aufgehoben. Die Abstimmung über die Fusion – auch die Abnahme der Jahresrechnung 2024 – muss deshalb nochmals durchgeführt werden. Der Entscheid der Rekurskommission ist rechtskräftig.