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Vernehmlassung Parkierverodnung

Parkplätze beim Egelsee sollen gratis bleiben

Der Gemeinderat in Bubikon hat einen neuen Entwurf für die neue Parkierverordnung in der Gemeinde veröffentlicht. Dieser orientiert sich an die Rückmeldungen aus der Bevölkerung.

Nun dürfen die Bubikerinnen und Bubiker erneut ihren Senf zur Parkplatzsituation dazugeben. (Symbolbild)

Foto: Jan Gubser

Parkplätze beim Egelsee sollen gratis bleiben

Der Gemeinderat in Bubikon hat einen neuen Entwurf für die neue Parkierverordnung in der Gemeinde veröffentlicht. Dieser orientiert sich an die Rückmeldungen aus der Bevölkerung.

In Bubikon sind die Parkplätze nicht einheitlich geregelt, was der Gemeinderat ändern will. Im letzten Jahr präsentierte er an einer Gemeindeversammlung deswegen eine neue Parkierungsverordnung, womit die Tarife einheitlich geregelt werden sollen.

Dadurch wären unter anderem auch die Parkplätze beim Egelsee kostenpflichtig geworden. An der Gemeindeversammlung im letzten September überwiesen die Stimmberechtigten das Geschäft an die Urne. Die Bubikerinnen und Bubiker stimmten dort wiederum gegen die Verordnung.

Neuauflage verzichtet auf mehrere Gebühren

Nun präsentiert der Gemeinderat eine Neuauflage der Verordnung. Die überarbeitete Fassung verzichtet auf die Einführung von kostenpflichtigen Parkplätzen beim Egelsee sowie auf der Sennweid- und Stationsstrasse. Der Parkplatz beim Gemeindehaus und Friedhof soll zwar künftig etwas kosten, jedoch erst nach einer zweistündigen Gratis-Parkzeit.

Ebenso verzichtet die neue Verordnung auf die Ausweitung der Gebührenpflicht an Sonntagen. Die heute kostenpflichtigen Parkierungszeiten werden nicht erweitert, sondern unverändert übernommen, wie die Gemeinde mitteilt. Dementsprechend orientiere sich die neue Regelung stark an den heute bestehenden. Die geltenden Gebührenansätze bleiben bis auf Weiteres unverändert.

Die Parkierverodnung ist nun in der Vernehmlassung. Die Bevölkerung darf sich bis zum 1. Dezember schriftlich bei der Gemeindeverwaltung dazu äussern. Danach wird der Gemeinderat die Rückmeldungen beurteilen und die Verordnung allenfalls anpassen, bevor sie erneut vor die Gemeindeversammlung kommt.

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