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Feuerwerksverbot Ja, Landverkauf nein

Gemeinde Wald darf Grundstück nicht verkaufen

Eigentlich wollte der Gemeinderat in Wald ein Grundstück verkaufen. Doch dieses Geschäft blieb an der Gemeindeversammlung erfolglos.

In Wald stellte sich die Bevölkerung gegen einen Landverkauf. (Archiv)

Foto: Nicolas Zonvi

Gemeinde Wald darf Grundstück nicht verkaufen

Feuerwerksverbot ja, Landverkauf nein

Eigentlich wollte der Gemeinderat in Wald ein Grundstück verkaufen. Doch dieses Geschäft blieb an der Gemeindeversammlung erfolglos.

Die Jahresrechnung, ein Feuerwerksverbot, ein Grundstücksverkauf und eine Arealentwicklung standen an der Gemeindeversammlung in Wald am Donnerstagabend auf der Traktandenliste. So reibungslos wie die Jahresrechnung 2024 kamen aber nicht alle Geschäfte durch, wie der Gemeindeschreiber auf Anfrage mitteilt.

Nach der Jahresrechnung ging es um ein Verbot von lärmendem Feuerwerk – wie bereits in zahlreichen weiteren Gemeinden im Oberland. Dieses soll gemäss einer Initiative in Wald der Vergangenheit angehören. Das Anliegen fand mit 182 Ja- zu 65 Nein-Stimmen Unterstützung. Ein Antrag auf Urnenabstimmung wurde abgelehnt.

Doch das Verbot ist noch nicht beschlossene Sache. Denn das Geschäft wurde lediglich als «allgemeine Anregung» behandelt. Das bedeutet, dass der Gemeinderat nun binnen 18 Monaten eine ausgearbeitete Umsetzungsvorlage nochmals der Gemeindeversammlung vorlegen muss.

Verkaufen oder im Baurecht abtreten?

Für intensive Diskussionen sorgte dann das nächste Geschäft. 1,5 Millionen Franken – für diesen Betrag wollte der Walder Gemeinderat ein Grundstück am Gerbiweg verkaufen. Das Land hätte dabei an die Höchstbietende – die AL Bauvision AG, ein Bau- und Immobilienunternehmen aus Gossau – veräussert werden sollen. Doch die Gemeindeversammlung stoppte das Vorhaben nach langen Diskussionen und zahlreichen Voten mit 144 zu 89 Stimmen.

Auf die Idee für einen Verkauf kam der Gemeinderat, da er im Zuge eines Bauprojekts auf dem Nachbargrundstück dafür angefragt wurde. Weil das über 1000 Quadratmeter grosse Grundstück nicht erschlossen ist, hätte die Gemeinde ohnehin nichts darauf bauen können. Zudem wird das Land für keine wichtige kommunale Aufgabe benötigt.

Das interessierte Unternehmen ist bereits im Besitz des Nachbargrundstücks. So hätte das zu verkaufende Land mit jenem Land erschlossen werden können, um darauf Wohnungen zu bauen.

Der Gemeinderat hat nach der Ablehnung zwei Möglichkeiten: Entweder macht er nichts mit dem Grundstück, oder er versucht, statt zu verkaufen, das Land im Baurecht abzutreten. In diesem Fall käme das Geschäft wieder vor die Versammlung. Dass dies durchaus eine Chance haben könnte, zeigte sich in der Diskussion um den Landverkauf wie auch beim nächsten Geschäft.

Die Stimmberechtigten gaben ihre Zustimmung, ein Grundstück der Gemeinde beim Sportplatz Laupen im Baurecht abzutreten. Auf einer Fläche von rund 6700 Quadratmetern sollen Gebäude für das Gewerbe entstehen.

Das Baurecht erhalten die Ausblick AG und die Zumbach Tiefbau AG. Die Erschliessung kostet die Gemeinde voraussichtlich 360’000 Franken. Zudem löst die Entsorgung von schadstoffhaltigem Boden- und Aushubmaterial Kosten von rund einer Million Franken aus.

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