Gemeinde Wald darf Grundstück nicht verkaufen
Feuerwerksverbot ja, Landverkauf nein
Eigentlich wollte der Gemeinderat in Wald ein Grundstück verkaufen. Doch dieses Geschäft blieb an der Gemeindeversammlung erfolglos.
Die Jahresrechnung, ein Feuerwerksverbot, ein Grundstücksverkauf und eine Arealentwicklung standen an der Gemeindeversammlung in Wald am Donnerstagabend auf der Traktandenliste. So reibungslos wie die Jahresrechnung 2024 kamen aber nicht alle Geschäfte durch, wie der Gemeindeschreiber auf Anfrage mitteilt.
Nach der Jahresrechnung ging es um ein Verbot von lärmendem Feuerwerk – wie bereits in zahlreichen weiteren Gemeinden im Oberland. Dieses soll gemäss einer Initiative in Wald der Vergangenheit angehören. Das Anliegen fand mit 182 Ja- zu 65 Nein-Stimmen Unterstützung. Ein Antrag auf Urnenabstimmung wurde abgelehnt.
Doch das Verbot ist noch nicht beschlossene Sache. Denn das Geschäft wurde lediglich als «allgemeine Anregung» behandelt. Das bedeutet, dass der Gemeinderat nun binnen 18 Monaten eine ausgearbeitete Umsetzungsvorlage nochmals der Gemeindeversammlung vorlegen muss.

