Im zweiten Anlauf: Bürger von Zell sagen Ja zu Strassensanierung
Nachdem die Gemeindeversammlung die Neugestaltung der alten Kantonsstrasse abgelehnt hatte, präsentierte der Gemeinderat nun einen Kompromiss zwischen Ökologie und Geldbeutel. Wie der aussieht und was sonst entschieden wurde.
Öko, aber bezahlbar: Neugestaltung der alten Tösstalstrasse
Mit dem Nein zur Umgestaltung der alten Tösstalstrasse in Rämismühle im vergangenen November signalisierten die Bürgerinnen und Bürger: Eine Quartierstrasse soll nicht zum Prestigeprojekt werden. 1,9 Millionen Franken beantragte der Gemeinderat in Person von Tiefbauvorsteherin Susanne Stahl (SP) für die besonders umweltfreundliche Neugestaltung der früheren Kantonsstrasse aus der Feder des Zürcher Büros Planikum.
Neben den hohen Kosten wurde am Projekt mit dem klingenden Namen «Gartencollage» kritisiert, dass auf der neuen Strasse kein Trottoir vorgesehen war. Autos, Fussgänger und Velofahrer hätten sich die Fahrbahn teilen müssen.

«Direkt nach dem Entscheid starteten wir eine zweite Offertrunde», sagte Stahl an der Gemeindeversammlung vom Montag. Das Ziel: Die Strasse sollte weiterhin ökologisch umgestaltet werden, aber deutlich weniger kosten als ursprünglich vorgesehen. Mit gut 1,4 Millionen Franken ist das jetzige Projekt – es stammt vom Pfäffiker Bauingenieurbüro Hirzel – rund eine halbe Million günstiger als der erste Wurf. Anders als beim letzten Mal hat der Gemeinderat nun die Rechnungsprüfer auf seiner Seite.
Der Entwurf, den Gemeinderätin Stahl an der Versammlung präsentierte, orientiert sich wiederum am Schwammstadt-Prinzip: Neben dem Asphaltbelag sind Baumgruben, sogenannte Rasengitter und – beim Trottoir – Beläge vorgesehen, in denen das Regenwasser versickern kann. In den Gruben werden heimische Laubbäume gepflanzt.
Das Schwammstadt-Prinzip ist ein Konzept zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Idee dahinter ist, dass das Regenwasser im Boden versickert und von Bäumen über den Wasserkreislauf wieder abgegeben wird. Durch die Verdunstung entsteht ein Kühlungseffekt.
Dadurch sollen extreme Wetterereignisse wie Hitzeperioden oder Starkregen besser abgefangen werden. Weil das Regenwasser in durchlässigen Böden besser abfliessen kann, schützt die Schwammstadt auch vor Hochwasser. (nos)
Anstelle von sich abwechselnden Strassenverengungen gibt es neu insgesamt neun breitere Kreuzungsstellen. Zu einigen Unklarheiten wollte Stahl noch nicht Stellung nehmen – mit Verweis auf den frühen Planungsstand. «Sie stimmen vor allem über die Kosten ab», meinte sie. Und verwies darauf, dass Detailfragen auch nach der Abstimmung im direkten Austausch geklärt werden könnten.
Kaufen die Bürger damit die Katze im Sack? Vereinzelte Bedenken, etwa zur Parkplatzsituation, vermochten den Entscheid jedenfalls nicht zu kippen. Im zweiten Anlauf genehmigten sie den Kredit für die Neugestaltung der alten Tösstalstrasse mit grosser Mehrheit.
Der Zeitplan ist sportlich: Ab August soll das Bauprojekt ausgearbeitet werden, im September wird die öffentliche Auflage folgen. Gebaut wird dann voraussichtlich Mitte April 2026.
Gemeindeordnung erhält Update
Bevor am 28. September die Totalrevision der Gemeindeordnung an die Urne gelangt, sollten die Bürger an der Gemeindeversammlung eine Empfehlung abgeben. Viel habe man nicht verändert, betonte Gemeindepräsidentin Regula Ehrismann (EVP).
Neu ist etwa die Verankerung der Geschäftsleitung. «Sie entlastet den Gemeinderat ungemein und macht unser Amt miliztauglicher», betonte Ehrismann. Mit der Erwähnung in der Gemeindeordnung will die Behörde verhindern, dass sich dieses Gremium künftig ohne Weiteres auflösen lässt.
Ausserdem fehlte bisher der Hinweis auf die kantonale Ombudsstelle, an die sich Bürgerinnen und Bürger im Fall von Konflikten mit den Gemeindebehörden wenden können. Eine Initiative wollte dies vor zwei Jahren ändern – nun kommt die Gemeinde dem Wunsch nach.
«Wir sind zuvor davon ausgegangen, dass unsere Einwohner diesen Dienst auch nutzen können, einfach gegen eine Gebühr», sagte Ehrismann. Das hatte sich aber als falsch entpuppt: Die Ombudsstelle ist nur in jenen Gemeinden tätig, die dies in ihrer Gemeindeordnung explizit vorsehen.

Eine weitere Änderung betrifft die Finanzbefugnisse des Gemeinderats: Als «strategische Option» soll er künftig Liegenschaften im Wert von bis zu zwei Millionen Franken kaufen können, ohne dies vorher an der Gemeindeversammlung absegnen lassen zu müssen.
Dabei geht es der Exekutive vor allem um Landreserven, etwa für künftige Schulhauserweiterungen. In einer Stellungnahme hatte der Bürgerliche Gemeindeverein (BGV) gefordert, die Passage zu streichen – ein entsprechender Antrag an der Versammlung blieb jedoch aus.
Weiter sollen die Sozialbehörde und der Ausschuss Gesellschaft aufgehoben und zu einer Gesellschaftskommission zusammengeführt werden. Geplant ist, dass der Gemeinderat deren Mitglieder basierend auf Vorschlägen aus der Bevölkerung wählt. Die FDP Turbenthal-Zell stellte den Antrag, diese Kommission vom Volk wählen zu lassen, blitzte damit aber ab.
Die Gemeindeversammlung empfiehlt dem Volk mit grosser Mehrheit, der Revision der Gemeindeordnung zuzustimmen.
… und sonst?
Um die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung aus den roten Zahlen zu manövrieren, hat der Gemeinderat Ende 2023 beschlossen, die Grundgebühren zu erhöhen. Auf Empfehlung des Preisüberwachers kommt eine zusätzliche Komponente dazu: Neben der Grundgebühr gibt es neu einen Zuschlag, der sich an der Haushaltsgrösse orientiert. Die Bürger stimmten dieser Änderung zu. Sie tritt auf Anfang 2026 in Kraft.
Behandelt wurde auch die Jahresrechnung 2024 – sie wurde einstimmig gutgeheissen. Sie schliesst, bei einem Gesamtertrag von 52,9 Millionen Franken und Aufwänden von 47,2 Millionen, mit einem Ertragsüberschuss von 5,6 Millionen Franken ab.
Ausserdem beantwortete der Gemeinderat die Anfrage eines Bürgers zu Schülertransporten und informierte über den Baufortschritt im Schulhaus Engelburg in Rikon. Anfang Juli zügelt die Schule vom Provisorium in den Neubau, am 20. September ist ein öffentliches Einweihungsfest geplant.