Politik

Entscheidung vertagt

Bubikon will an der Urne über die Finanzspritze ans GZO entscheiden

Es war der erste wirkliche Gradmesser für das GZO Spital Wetzikon. Die Bubiker Exekutive wollte die Aktienkapitalerhöhung nicht unterstützen, die Bevölkerung hingegen schon – vertagte aber den Entscheid.

Hinter dieser Bauwand liegt der unfertige Neubau des Spitals: Knapp die Hälfte der Finanzspritze aus den Gemeinden wird benötigt, um diesen zu veredeln.

Foto: Simon Grässle

Bubikon will an der Urne über die Finanzspritze ans GZO entscheiden

Es war der erste wirkliche Gradmesser für das GZO Spital Wetzikon. Die Bubiker Exekutive wollte die Aktienkapitalerhöhung nicht unterstützen, die Bevölkerung hingegen schon – vertagte aber den Entscheid.

Die Rettungsaussichten für das Spital Wetzikon bleiben weiterhin in der Schwebe. Zwar hat die Gemeindeversammlung von Bubikon am Mittwochabend über die Aktienkapitalerhöhung beraten, einen definitiven Entscheid gibt es aber noch nicht. Die Stimmberechtigten folgten einem Antrag, über die Vorlage an der Urne zu entscheiden.

Die Spitalverantwortlichen müssen sich somit weiter in Geduld üben. Statt einer direkten Abstimmung über die Beteiligung von 3,12 Millionen Franken entschieden die 429 anwesenden Stimmberechtigten, die weitreichende Frage der gesamten Stimmbevölkerung vorzulegen. Die Urnenabstimmung wird nun zusammen mit acht weiteren Aktionärsgemeinden am 30. November stattfinden.

Anspannung statt Aufatmen

Das Interesse an der Gemeindeversammlung war so gross, dass sie vorsorglich in die Turnhalle verlegt worden war. Zahlreiche Vertreter des GZO Spitals, darunter Verwaltungsratspräsident Andreas Mika und Spitaldirektor Hansjörg Herren, warben vor Ort für ein Ja.

Nach dem Entscheid zur Vertagung blieb der grosse Applaus aus. 245 Stimmberechtigte folgten dem Antrag nach mehr als einer Stunde Voten und Diskussion, das Geschäft an die Urne zu vertagen. Zuvor hatten 223 der Anwesenden mit einem Ja für die Aktienkapitalerhöhung gestimmt. Dieser Entscheid gilt als Empfehlung für die Urnenabstimmung im November.

3 von 4 Gemeindeversammlungen durch

Bubikon ist die dritte Gemeinde, die an einer Gemeindeversammlung über die Vorlage beriet. Zuvor hatten sich Fischenthal und Grüningen bereits klar für die Finanzspritze ausgesprochen. Seegräben entscheidet am 17. Juni ebenfalls an der Gemeindeversammlung.


>> Lesen Sie hier mehr über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Aktienkapitalerhöhung beim GZO.


Durch den Entscheid aus Bubikon erhöht sich die Zahl der Gemeinden, die am 30. November an der Urne abstimmen, auf neun.

In sieben davon empfehlen die Behörden ein Ja, während die Exekutiven von Bubikon und Rüti eine Ablehnung beantragen.

Hintergrund der Krise

Die Aktienkapitalerhöhung ist Teil eines umfassenden Sanierungskonzepts. Vor über einem Jahr geriet das GZO in Schieflage, da es eine 170-Millionen-Anleihe zur Finanzierung eines Neubaus nicht zurückzahlen konnte.

Seit Ende April 2024 befindet sich das Spital in Nachlassstundung. Der Sanierungsplan sieht neben der Kapitalerhöhung einen Schuldenschnitt von bis zu 70 Prozent sowie weitere Sparmassnahmen vor.

Ausführliche Berichterstattung folgt.

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