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PCs statt Apple-Computer?

Apple-Knatsch an der Schule Hinwil – Initiative ist ungültig

Mit einer Einzelinitiative forderte ein Hinwiler den Ersatz der Apple-Computer durch PCs. Die Schule sieht gleich mehrere Mängel und erklärt die Initiative für ungültig.

Ein Einzelinitiant wollte die Apple-Computer am liebsten aus den Schulzimmern in Hinwil verjagen. (Symbolfoto)

Foto: Pixabay

Apple-Knatsch an der Schule Hinwil – Initiative ist ungültig

PCs statt Apple-Computer?

Mit einer Einzelinitiative forderte ein Hinwiler den Ersatz der Apple-Computer durch PCs. Die Schule sieht gleich mehrere Mängel und erklärt die Initiative für ungültig.

Eigentlich ging es an den vergangenen zwei Schulgemeindeversammlungen in Hinwil ums Budget und um die happige Steuererhöhung. Doch eine Frage war ein nicht unwesentlicher Nebenschauplatz: Soll die Schule ihre Apple-Computer durch PCs ersetzen?

Ein Hinwiler Stimmbürger stellte diese Forderung im Plenum gleich mehrfach und mit Nachdruck. Seine Argumente: Die Arbeit mit Apple-Computern würde die Schüler nicht gut genug auf das Arbeitsleben vorbereiten, da viele Betriebe auf andere Betriebssysteme, wie beispielsweise Windows, setzten. Und vor allem: Apple-Produkte seien zu teuer.

Auf das Begehren eingehen wollte Schulpräsident Thomas Ludescher (parteilos) an der Versammlung im Dezember allerdings nicht. Auf einen anschliessenden Stimmrechtsrekurs durch den Votanten trat der Bezirksrat dann gar nicht erst ein. Ergänzende Anträge lehnte er ab. Ein misswirtschaftliches Handeln der Schule beim Kauf der Apple-Produkte habe nicht festgestellt werden können, zitiert die Schulpflege aus dem Urteil des Bezirksrats.

Der Stimmbürger liess sich davon aber nicht beirren. Bei der zweiten Versammlung im März war dann schon klar: Die Schule muss sich weiter mit dem Thema beschäftigen – in Form einer Einzelinitiative. Inzwischen liegt das Resultat der Prüfung der Initiative vor: Sie ist ungültig.

Keine Kompetenz und Rechtsverstoss

Die Schulpflege führt für diesen Entscheid gleich mehrere Argumente an. Erstens verstosse die Initiative gegen übergeordnetes Recht. Zweitens seien für Kauf- oder Mietentscheide bei Computern nicht die Stimmberechtigten zuständig – weder an Gemeindeversammlungen noch an Urnenabstimmungen. Die Schulpflege kommt darum zum Schluss: «Die Initiative ist offensichtlich nicht durchführbar.»

Im Detail erklärt sie: Gemäss dem Gemeindegesetz und der Schulgemeindeordnung liege der Entscheid über das Betriebssystem und die verwendete Hardware, also die Wahl der Computermarke, ausschliesslich in der Kompetenz der Schulpflege. Das betrifft auch die kritisierten Apple-Geräte.

Warum die Initiative gegen übergeordnetes Recht verstösst, erläutert die Schulpflege dann ausführlich. Zwar dürfen die Stimmberechtigten gemäss Gesetz beim Budget mitreden, aber nur bei neuen und nicht gebundenen, also nicht verpflichtenden Ausgaben.

Im konkreten Fall hat die Schule Hinwil die Verträge für die Miete der Apple-Geräte bereits im Frühling 2023 abgeschlossen. Diese gelten weiterhin, die Ausgaben sind also verbindlich.

Vorstösse kommen zu spät

Die Stimmberechtigten hätten nur vor dem Vertragsabschluss eingreifen können – und selbst dann nur indirekt. Zum Beispiel, indem sie den Budgetposten für Computerausgaben gekürzt hätten.

An der Gemeindeversammlung zum Budget im Dezember 2022 ist das aber nicht passiert. Der Initiant kam mit seinen Vorstössen im vergangenen Dezember und in diesem Jahr also schlicht zu spät.

Das letzte Wort im Apple-Knatsch ist möglicherweise trotzdem noch nicht gesprochen. Der Einzelinitiant hat die Möglichkeit, gegen die Ungültigkeitserklärung beim Bezirksrat einen Rekurs einzureichen. Bisher ist beim Bezirksrat keine Beschwerde eingegangen.

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