20 statt 30 Prozent Mehrwertabgabe – Hittnau versucht es nochmals
Nach Nein an der Urne
Bereits zum dritten Mal wird der Hittnauer Souverän über die Teilrevision der BZO abstimmen. Der Gemeinderat hat den Prozentsatz für die Mehrwertabgabe angepasst – nach unten.
Erneut liegt in Hittnau die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) öffentlich auf. Nachdem die BZO bereits im letzten September an der Gemeindeversammlung und dann noch einmal im Februar an der Urne auf dem Prüfstand war, soll Ende dieses Jahrs endlich ein Strich unter dieses Thema gesetzt werden.
Zankapfel ist die Mehrwertabgabe. Mit der letzten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) wurden die Kantone verpflichtet, einen Ausgleich der planungsbedingten Mehrwerte zu regeln. So wird bei Einzonungen oder Um- beziehungsweise Aufzonungen vom Staat künftig ein Teil des Mehrwerts abgeschöpft. In der Gemeinde Hittnau hätte dieser Abgabesatz 30 Prozent betragen sollen.
Im September 2024 wurde die Teilrevision an der Gemeindeversammlung zwar genehmigt, der Entscheid jedoch an die Urne weitergezogen. Im Februar folgte dort dann das Nein.

