20 statt 30 Prozent Mehrwertabgabe – Hittnau versucht es nochmals
Nach Nein an der Urne
Bereits zum dritten Mal wird der Hittnauer Souverän über die Teilrevision der BZO abstimmen. Der Gemeinderat hat den Prozentsatz für die Mehrwertabgabe angepasst – nach unten.
Erneut liegt in Hittnau die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) öffentlich auf. Nachdem die BZO bereits im letzten September an der Gemeindeversammlung und dann noch einmal im Februar an der Urne auf dem Prüfstand war, soll Ende dieses Jahrs endlich ein Strich unter dieses Thema gesetzt werden.
Zankapfel ist die Mehrwertabgabe. Mit der letzten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) wurden die Kantone verpflichtet, einen Ausgleich der planungsbedingten Mehrwerte zu regeln. So wird bei Einzonungen oder Um- beziehungsweise Aufzonungen vom Staat künftig ein Teil des Mehrwerts abgeschöpft. In der Gemeinde Hittnau hätte dieser Abgabesatz 30 Prozent betragen sollen.
Im September 2024 wurde die Teilrevision an der Gemeindeversammlung zwar genehmigt, der Entscheid jedoch an die Urne weitergezogen. Im Februar folgte dort dann das Nein.
Erhöhung der Freifläche
Mittlerweile hat der Gemeinderat die Situation analysiert und eine Auslegeordnung gemacht. Das Ergebnis: In der neuen Version der BZO ist nun ein Mehrwertsatz von 20 Prozent aufgeführt. Auch die Freifläche wurde etwas verändert und von 1200 auf 1500 Quadratmeter erhöht. Grundstücke, die kleiner sind als diese Fläche, sind von der Mehrwertabgabe befreit, sofern der Mehrwert kleiner ist als 250’000 Franken.
Die Anträge an der Gemeindeversammlung im letzten Jahr hatten 0 Prozent, 20 Prozent bis zu den gemeinderätlichen 30 Prozent beinhaltet. «Der Gemeinderat hat sich nun für das Mittelmass entschieden», sagt Gemeindeschreiber Beat Meier auf Anfrage. «Mit der Erhöhung der Freifläche sind zudem nur noch 39 Grundstücke von der Mehrwertabgabe betroffen.»
Die Dokumente zur Teilrevision der BZO liegen noch bis zum 15. Juli öffentlich auf. Die Vorlage soll der Gemeindeversammlung vom 24. November zur Festsetzung unterbreitet werden.
