Neue Pläne für das Landihaus – Stadtrat will den Verkauf
Gescheitertes Dorfplatz-Projekt
Seit dem Bundesgerichtsentscheid im Januar ist klar, dass das Landihaus in Illnau nicht einem Dorfplatz weichen darf. Jetzt präsentiert der Stadtrat das weitere Vorgehen.
Es war eine Niederlage für die Stadt Illnau-Effretikon und das Ende eines jahrelangen juristischen Hin und Her. Im Januar hatte das Bundesgericht einen Rekurs des Zürcher Heimatschutzes gutgeheissen und entschieden, dass das Landihaus im Dorfzentrum von Illnau schutzwürdig ist. Es darf darum nicht abgerissen werden.
Die durch eine Volksinitiative gestützten Pläne für einen neuen Dorfplatz waren damit vom Tisch – und die Zukunft des Landihauses offen. «Sicher ist, dass wir das Landihaus unter Schutz stellen müssen», sagte Stadtpräsident Marco Nuzzi (FDP) nach dem Gerichtsentscheid lediglich. «Alles andere ist jetzt aber offen.»
Gut vier Monate später hat der Stadtrat nun entschieden, wie er die Zukunft der Liegenschaft an der Usterstrasse 23 und 25 sieht. Er will das Landihaus und das Nachbargebäude verkaufen. Gleichzeitig sollen die Flächen davor im Besitz der Stadt verbleiben. Dort strebt sie weiterhin einen «attraktiven, neu gestalteten Dorfplatz» an.

