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Justiz

Der Heimatschutz gewinnt und rettet das alte Landihaus in Illnau

Ein jahrzehntelanges Hin und Her geht zu Ende. Das Bundesgericht urteilt, dass das alte Landihaus in Illnau nicht für einen neuen Dorfplatz abgerissen werden darf.

Das Landihaus an der Usterstrasse 23 in Illnau-Effretikon soll bleiben. (Archiv)

Foto: Seraina Boner

Der Heimatschutz gewinnt und rettet das alte Landihaus in Illnau

Altes Haus statt Dorfplatz

Ein jahrzehntelanges Hin und Her geht zu Ende. Das Bundesgericht urteilt, dass das alte Landihaus in Illnau nicht für einen neuen Dorfplatz abgerissen werden darf.

Nicole Döbeli

Seit fast zwanzig Jahren sind die Pläne für einen neuen Dorfplatz in Illnau blockiert. Grund dafür ist der Streit um ein hundertjähriges Haus an der Usterstrasse 23. Bevölkerung, Parlament, Stadtrat, Heimatschutz und Gerichte streiten seit langem um die Frage: die «Bruchbude» abreissen oder den «wichtigen Zeitzeugen» erhalten?

Bürgerliche Parteien möchten das Gebäude zugunsten eines neuen, grösseren Dorfzentrums abreissen. Zuletzt reichten sie 2020 eine Initiative dafür ein, die von der Bevölkerung angenommen wurde. Der Stadtrat von Illnau-Effretikon unterlag mit dem Gegenvorschlag, das Haus stattdessen zu sanieren und in das Projekt zu integrieren.

«Das letzte schöne Haus im Dorfkern Illnau»

Das Gebäude, das der Stadt gehört, trägt den Übernamen altes Landihaus, weil es in den Zwanzigerjahren von der landwirtschaftlichen Genossenschaft erbaut worden ist. Laut Gutachten handelt es sich um ein «typisches und prägendes Element der dörflichen Entwicklung». Aus Sicht mancher Einwohnerin ist es schlicht «das letzte schöne Haus» im Dorfkern.

Das Gebäude ist im kommunalen Schutzinventar eingetragen. Um es abreissen zu können, müsste es daraus entlassen werden. Vor zehn Jahren unternahm der Stadtrat einen ersten Versuch, scheiterte aber an Rekursen des Zürcher Heimatschutzes, der das Haus klar als schutzwürdig erachtet. 2022 nahm der Stadtrat mit einem Objektkredit von 1,5 Millionen Franken im Rücken, der für den Umbau des Dorfplatzes eingesetzt werden sollte, einen zweiten Anlauf.

Wiederum legte der Heimatschutz Rekurs ein und erhielt recht, erst vor Baurekursgericht, dann vor Verwaltungsgericht. Der Stadtrat Illnau-Effretikon wollte die Sache aber ein für alle Mal klären und zog vor Bundesgericht. Dieses teilt nun mit, dass es gleich wie die Vorgängerinstanzen entschieden hat: Das Landihaus bleibt im Schutzinventar.

Stadtrat «bedauert» den Entscheid

Im Urteil schreibt das Bundesgericht, dass eine Entlassung aus dem Inventar unverhältnismässig wäre. Der Stadtrat habe nicht aufzeigen können, weshalb ein Abbruch für die Neugestaltung des Platzes zwingend notwendig wäre. Das öffentliche Interesse an einem grösseren Dorfplatz sei nicht höher zu gewichten als die Schutzwürdigkeit des Gebäudes.

Stadtpräsident Marco Nuzzi (FDP) sagt dazu: «Wir nehmen den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis.» Dem Stadtrat sei das Risiko bei der Abstimmung 2020 bewusst gewesen. «Jetzt ist klar, dass wir den Wunsch der Bevölkerung nach einem grösseren Dorfplatz nicht wie geplant umsetzen können», sagt er.

Der Stadtrat werde nun prüfen, was mit den beschränkten Möglichkeiten in Illnau machbar sei. Positiv sieht Nuzzi, dass die Stadt nach all den Jahren nun zumindest rechtlich über eine verlässlichere Planungssicherheit verfüge.

Der Zürcher Heimatschutz konnte sich auf Anfrage aus zeitlichen Gründen noch nicht zum Urteil äussern.

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