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Behördenwahlen stehen vor der Tür

Per ABC zur richtigen Wahl

In fast allen Gemeinden werden am 8. März und 12. April die Behörden für die nächsten vier Jahre bestellt. Die Gelegenheit, als Wähler das eigene politische Wissen etwas aufzufrischen.

Von Amtszwang über Gewaltenteilung bis hin zur Proporzwahl oder Wohnsitzpflicht: Wir haben die wichtigsten Begriffe für die Behördenwahlen zusammengefasst.

Foto: Simon Grässle

Per ABC zur richtigen Wahl

Behördenwahlen stehen vor der Tür

Der 8. März und 12. April sind im Oberland die grossen Wahltage. In fast allen Gemeinden werden die Behörden für die nächsten vier Jahre bestellt. Die Gelegenheit, als Wähler das eigene politische Wissen etwas aufzufrischen.

A

Abkürzungen sind zwar in Wahlzeiten sehr beliebt und treten gehäuft in Inseraten oder auf Plakaten auf. Dies vor allem, wenn es um die Parteizugehörigkeit oder um irgendwelche Titel geht. Gar nicht zu empfehlen ist die Verwendung von Abkürzungen allerdings beim Ausfüllen des Wahlzettels. Stimmen für Kandidaten, die nur mit Initialen bezeichnet werden, sind nämlich ungültig.

Das absolute Mehr bei einer Wahl ist erreicht, wenn mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen plus eine erzielt wird. Das absolute Mehr benötigt ein Kandidat, um im ersten Wahlgang Einzug in eine Behörde zu nehmen.

Amtszwang besteht im Kanton Zürich für alle Exekutivbehörden, Schulpflegen oder auch Rechnungsprüfungskommissionen. Eine Wahl ablehnen kann man nur, falls man in ein Amt einer Kirchgemeinde gewählt oder zur Übernahme eines Vollamts verdonnert würde. Dankend ablehnen dürfen unter anderem aber auch diejenigen, die schon älter als 60 Jahre sind, bereits zwei Amtsperioden in der betreffenden Behörde auf dem Buckel haben – oder aber gar nicht in der Gemeinde wohnen, in der sie in eine Behörde gewählt worden sind.

B

Beiblatt ist ein Hilfsmittel, das in einigen Gemeinden zum Einsatz kommt. Darauf aufgeführt werden alle Kandidaturen, die der Gemeinde bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gemeldet worden sind. Aber Achtung: Das Beiblatt ist kein Wahlzettel. Wer diesen statt den ausgefüllten Zettel in die Urne wirft, erhöht nur die Zahl der ungültigen Stimmen.

Behörden, die in jeder Nicht-Parlamentsgemeinde gewählt werden, sind der Gemeinderat, die Schulpflege(n), die Rechnungsprüfungskommission und die Kirchenpflegen. Hinzu kommt je nach Gemeinde eine breite Palette von zusätzlichen Behörden wie Baukommission oder Sozialbehörde.

C

Couverts flattern langsam in die Briefkästen derjenigen Haushaltungen, in denen Wahlberechtigte wohnen. Darin stecken alle nötigen Wahlunterlagen. Die Couverts können wiederverwendet werden für die briefliche Stimmabgabe.

Chancen ausrechnen können sich grundsätzlich alle Kandidaten, Chancen zu haben, das ist aber eine andere Sache.

D

Demokratie ist die Staatsform, in welcher das Volk die oberste Macht im Staat darstellt. Wesensmerkmale eines demokratischen Staats sind Rechtsstaatlichkeit, also dass alles staatliche Handeln auf einer Rechtsgrundlage beruhen muss, die Gewaltentrennung, freie Wahlen und das Bestehen eines Mehrparteiensystems. Das alles ist auch im Oberland zu finden.

E

Erzfeinde werden am besten bekämpft, indem man sie nicht wählt, dafür möglichst viele andere offizielle Kandidaten, die gute Wahlchancen haben.

Exekutive ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staatsgewalten neben der Judikative und der Legislative. Die Exekutive, auf Gemeindeebene der Gemeinderat, ist die ausführende und vollziehende Gewalt.

F

Fristen müssen die Kandidaten vor allem im Vorfeld einhalten. Absolut ausschlaggebend sind sie in jenen Gemeinden, die stille Wahlen kennen. Die Meldefrist muss aber auch in Parlamentsgemeinden für die Einreichung der Listen eingehalten werden.

Fraktionen werden in den Parlamenten gebildet. Die Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Zur Bildung einer Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens drei Mitgliedern eines Rats erforderlich.

G

Gewaltenteilung, und zwar die personelle Gewaltenteilung, verlangt, dass eine Person gleichzeitig nur einem der drei Organe (Exekutive, Legislative, Judikative) auf gleicher Staatsebene angehören darf. So darf ein Stadtrat nicht gleichzeitig im Stadtparlament sitzen.

H

Hierarchien werden bei Behörden flach gehalten. Nur das Präsidium verfügt über besondere Kompetenzen – und den alles entscheidenden Stichentscheid.

I

Immunität geniessen Gemeindepolitiker im Gegensatz zu Politikern auf kantonaler oder eidgenössischer Ebene keine. Die Immunität schützt vor tendenziöser oder willkürlicher Strafverfolgung und dient damit der Funktionsfähigkeit des Parlaments.

J

Jungwähler sind diesmal die Jahrgänge 2005 bis 2008. Für sie ist es die erste Gesamterneuerungswahl.

K

Kumulieren bedeutet, den gleichen Namen auf der Wahlliste zweimal aufzuschreiben. Der kumulierte Kandidierende erhält somit zwei Stimmen. Aber Halt für Doppelschreiber: Kumulieren ist nur bei Parlamentswahlen zulässig.

Kandidat kann prinzipiell jeder und jede sein, die in der jeweiligen Gemeinde wohnt und dort das Stimmrecht hat.

Kollegialitätsprinzip heisst, dass der Gemeinderat gemeinsam entscheidet und diesen Entscheid gegen aussen gemeinsam vertritt. In der Entscheidungsfindung wird dabei ein Konsens anstelle einer Mehrheitsabstimmung angestrebt. Bei der Vertretung des Entscheids gegen aussen geht es darum, die politische Verantwortung gemeinsam zu tragen, selbst wenn die persönliche Meinung von derjenigen des Gesamtrats abweicht.

L

Listen gibt es bei den vier Parlamentswahlen im Oberland, also in Wetzikon, Uster, Dübendorf und Illnau-Effretikon.

Los, ja tatsächlich, bei Wahlen kann auch das Los zum Einsatz kommen – wenn es nämlich für zwei Gewählte, die genau gleich viele Stimmen auf sich vereint haben, nur einen Sitz zu vergeben hat. Auch bei Wahlen kann also das Glück eine Rolle spielen.

M

Mehr gibt es gleich mehrere im Wahlrecht. So zum Beispiel das absolute Mehr: Gewählt ist, wer die Hälfte der abgegebenen Stimmen plus eine erhält. Bei Gemeindewahlen muss das absolute Mehr im ersten Wahlgang erreicht werden. Falls niemand dieses erreicht, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, bei dem das relative Mehr genügt. Beim relativen Mehr ist gewählt, wer am meisten Stimmen erhält. Bei drei oder mehr Kandidaten kann man so auch mit weniger als 50 Prozent der Stimmen gewählt werden.

Das Milizsystem bezeichnet den Teilaspekt des politischen Systems der Schweiz, wonach öffentliche Aufgaben nebenberuflich ausgeübt werden.

Majorzwahl heisst, dass die bei der Wahl zu vergebenden Mandate, also die Sitze, der Mehrheit zufallen, während die Minderheit – auch wenn sie nur wenig geringer ist – leer ausgeht. Die Regeln der Mehrheitswahl gelten für die Gemeindewahlen, mit Ausnahme der Parlamente.

N

Nominationen sind angesichts der vielen zu besetzenden Ämter und Behörden auch sehr zahlreich: Allein in den Exekutiven gilt es rund 200 Sitze neu zu besetzen.

O

Opposition als System gibt es in den Gemeinden nicht. Die Konkordanzdemokratie zielt darauf, eine möglichst grosse Zahl von Parteien, Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen in den politischen Prozess mit einzubeziehen und Entscheidungen über einen Konsens zu treffen.

P

Panaschieren bedeutet, auf einer Wahlliste einen Namen zu streichen und den Namen eines Kandidaten einer anderen Liste einzusetzen. Schreibt man aber einen fremden Kandidaten auf die Liste, entzieht man der Liste eine Listenstimme und schwächt diese somit.

Parteien spielen bei den Oberländer Gemeindewahlen eine grosse Rolle, stellen diese doch die meisten Kandidaten. Gerade in kleineren Gemeinden sind es jedoch Parteilose, die die Politik massgeblich beeinflussen.

Passives Wahlrecht ist das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, sich wählen zu lassen.

Als Proporzwahl wird der bei den Parlamentswahlen geltende Wahlmechanismus bezeichnet. Dabei werden nicht Kandidierende direkt gewählt, sondern man wählt Listen. Die zur Verfügung stehenden Sitze im Gemeindeparlament, meist 36, werden dann gemäss den Wähleranteilen der Listen auf die einzelnen Listen verteilt. Erst anschliessend werden die Sitze unter den Kandidaten mit den meisten Stimmen auf dieser Liste verteilt. Mit diesem Wahlsystem halten auch kleinere Parteien Einzug ins Parlament.

Parlamente kennen im Zürcher Oberland die Städte Uster, Dübendorf, Illnau-Effretikon und Wetzikon.

Q

Quoten gibt es bei Gemeindewahlen keine offiziellen. Dagegen wird gerne für die Besetzung von unattraktiveren Behörden der freiwillige Proporz herangezogen. Parteien sollen, ausgehend vom Stimmenanteil bei den Kantonsratswahlen, die entsprechende Anzahl Behördenmitglieder stellen.

R

Rechtsgrundlagen für die Gemeindewahlen sind im kantonalen Gesetz über die politischen Rechte zu finden.

S

Sitzverteilungen im Gemeindeparlament finden gemäss den Wähleranteilen der Listen auf die einzelnen Listen statt.

T

Tod eines Behördenmitglieds bedeutet meist, dass eine Ersatzwahl durchgeführt werden muss. Anders bei Gemeindeparlamenten: Dort rückt die Person auf der betreffenden Liste mit den meisten Kandidatenstimmen nach.

U

Ungültig ist eine Stimme, wenn sie nicht handschriftlich durch den Stimmberechtigten erfolgt ist. Ungültig ist sie aber auch, wenn unklar bleibt, wer gemeint ist, oder wenn die betreffende Person nicht wählbar ist. Enthält ein Wahlzettel mehr gültige Namen von Kandidierenden, als Leute zu wählen sind, sind die überzähligen Stimmen ungültig. Die Namen werden von unten nach oben gestrichen. Ungültig ist die Stimme fürs Präsidium, wenn für diese Person nicht gleichzeitig als Mitglied gestimmt wird oder wenn diese Person bei Ersatzwahlen nicht bereits Mitglied des Organs ist.

Als überzählig aus der Wahl fällt, wer zwar im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht, jedoch weniger Stimmen erzielt hat als seine Mitkonkurrenten, die die vorhandenen Stellen bereits besetzen.

V

Vierjährig ist die Amtsperiode der nun zu wählenden Behörden.

Verwandtschaft geht nicht: Dem gleichen Exekutivorgan nicht angehören dürfen Ehegatten und eingetragene Partnerinnen oder Partner, Eltern, Kinder und ihre Ehegatten sowie Geschwister und ihre Ehegatten. Personen in Lebensgemeinschaft sind den Ehegatten gleichgestellt.

W

Die Wahltermine dieses Jahr sind am 8. März und 12. April.

Wahlzettel sind das wichtigste Dokument. Findet die Wahl mit gedruckten Wahlzetteln statt, so sind darauf die Namen der Kandidaten zu finden. Gibt es leere Wahlzettel, so können durch die Wählenden auf die Linien Namen gesetzt werden.

Wohnsitzpflicht in der Wahlgemeinde gilt auf Gemeindeebene für alle, die in ein Parlament oder in eine Gemeindevorsteherschaft, also den Gemeinderat und die Schulpflege einer Schulgemeinde, gewählt werden wollen. Für alle anderen kommunalen Behörden besteht aufgrund kantonaler Vorschriften keine Wohnsitzpflicht mehr. Allerdings ist in den meisten Gemeindeordnungen vorgeschrieben, dass auch die Mitglieder der anderen Behörde in der Gemeinde wohnhaft sein müssen.

X

X-beliebige Leute lassen sich zwar nicht gerade wählen, doch solange eine Person in der jeweiligen Wohngemeinde stimmberechtigt ist, ist sie auch wählbar.

X-fach dürfen die gleichen Personen nicht auf dem Wahlzettel aufgeführt werden, auf Parlamentslisten aber immerhin zweimal.

Y

Yang, das männliche Prinzip in der chinesischen Philosophie, spielt auch oft in der schweizerischen Politik. Die meisten Kandidaten sind männlichen Geschlechts.

Yin, das weibliche Prinzip, kommt am ehesten in den Parlamenten zum Zug.

Z

Zweite Wahlgänge werden angesetzt, wenn in den ersten ein Amt nicht besetzt werden konnte, weil der Kandidat das absolute Mehr nicht erreicht oder die gewählte Person die Wahl abgelehnt hat.

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