Strafe für Weitergabe von Geheiminfos an eigene Frau
Ein Fall aus dem Oberland
Auch wer nur schon innerhalb seiner Familie geschützte amtliche Informationen weitererzählt, macht sich strafbar. Dies musste ein Oberländer Polizeimitarbeiter erfahren.
Amtsgeheimnisverletzung, also die Weitergabe eines Geheimnisses aus einer Behörde oder einer Beamtentätigkeit, ist im Zürcher Oberland gerade ein aktuelles Thema. Denn auch in der Ustermer Polizeiaffäre könnte es zu einer solchen Tat gekommen sein.
Abklärungen zu Todesfall vorgenommen
Eine Tat, die recht verschiedene Gesichter haben kann, wie ein bereits geklärter und kürzlich nun mit einem Strafbefehl abgeschlossener Fall zeigt. Ein Mann, der in der Region wohnt, hatte im Frühling 2025 von seiner Ehefrau gehört, dass eine junge und namentlich bekannte Frau gestorben war. Das hatte die Ehefrau von einem Mitglied eines Vereins im Dorf erfahren.

