Wisliger «Abfallsünder» bekommt in Teilen vor Gericht recht
Zunächst ging es um Abfall, dann um Daten: ein Fall, bei dem die «unrechtmässige» Entsorgung von Abfall letzten Endes sogar die Justiz beschäftigte.
Im Dezember 2023 klettert ein Mann über den Zaun der Wertstoffsammelstelle in Weisslingen. Die vor Ort angebrachte Kamera erfasst ihn, während er etwas tut, das man Einbrechern gewöhnlich nicht zuschreibt: Er entsorgt seinen Abfall. Vorschriftsgemäss nach Trennungsvorschriften.
Die kommunalen Behörden erkennen ihn wegen der Kamerabilder und verwarnen ihn. Doch der Mann zeigt sich nicht einsichtig. Er schreibt dem Gemeinderat einen Brief – mit Folgen.
Der «Einbruch» wird zum Fall für die Justiz, wie die NZZ berichtet. Zuständig ist das Baurekursgericht, weil es um eine von der Gemeinde verfügte Massnahme im öffentlichen Raum geht. Dessen Beurteilung des Falls umfasst 22 Seiten und zeigt, dass es hier um mehr als Abfall geht.

