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Wegen kurzen Öffnungszeiten

Wisliger «Abfallsünder» bekommt in Teilen vor Gericht recht

Zunächst ging es um Abfall, dann um Daten: ein Fall, bei dem die «unrechtmässige» Entsorgung von Abfall letzten Endes sogar die Justiz beschäftigte.

Eine Entsorgungsaktion auf der Sammelstelle Weisslingen ausserhalb der Öffnungszeiten ist zu einem Fall für die Justiz geworden. (Archivbild)

Foto: Simon Grässle

Wisliger «Abfallsünder» bekommt in Teilen vor Gericht recht

Zunächst ging es um Abfall, dann um Daten: ein Fall, bei dem die «unrechtmässige» Entsorgung von Abfall letzten Endes sogar die Justiz beschäftigte.

Im Dezember 2023 klettert ein Mann über den Zaun der Wertstoffsammelstelle in Weisslingen. Die vor Ort angebrachte Kamera erfasst ihn, während er etwas tut, das man Einbrechern gewöhnlich nicht zuschreibt: Er entsorgt seinen Abfall. Vorschriftsgemäss nach Trennungsvorschriften.

Die kommunalen Behörden erkennen ihn wegen der Kamerabilder und verwarnen ihn. Doch der Mann zeigt sich nicht einsichtig. Er schreibt dem Gemeinderat einen Brief – mit Folgen.

Der «Einbruch» wird zum Fall für die Justiz, wie die NZZ berichtet. Zuständig ist das Baurekursgericht, weil es um eine von der Gemeinde verfügte Massnahme im öffentlichen Raum geht. Dessen Beurteilung des Falls umfasst 22 Seiten und zeigt, dass es hier um mehr als Abfall geht.

Kurze Öffnungszeiten, grosse Aufregung

Aus dem Urteil geht hervor, was der Mann damals im Brief schrieb: Er habe sich kurz vor Mittag zur Wertstoffsammelstelle begeben. Da die Sammelstelle unter der Woche immer nur von 10 bis 11 Uhr offiziell geöffnet war, hatte sich der Mann einen Zugangsbadge ausstellen lassen, wie er allen Wisligerinnen und Wisligern zusteht.

Als der Mann an jenem Mittag seinen Zugangsbadge an die Tür hielt, blieb sie verschlossen. Ihm war entgangen, dass die Gemeinde ihre Einwohner aufgefordert hatte, ihren alten Abfallbadge bis zum 1. November 2023 gegen einen neuen einzutauschen.

Der Mann beschwerte sich. In der Gemeindeverwaltung verwies man ihn allerdings auf die Schalteröffnungszeiten, sodass er verärgert wieder abzog. Aber er wollte die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen: Er hob den Fall mit einer Mitstreiterin auf höhere Ebene.

Sie beschwerten sich in einem Brief an die Gemeinde. Und zwar nicht nur über den Badge, der nicht funktionierte, sondern vor allem darüber, dass die Daten der Badge-Besitzer erfasst würden. Sie wollten diese gelöscht haben. Zudem sei der Zutritt zur Sammelstelle sofort und ohne personalisierten Badge jederzeit zu gewähren.

Wenige Monate später wies der Gemeinderat den Antrag der beiden ab. Zudem stellte er ihnen Bearbeitungskosten in Höhe von 1000 Franken in Rechnung. Daraufhin zogen sie den Fall ans Baurekursgericht weiter.

Dieses hat den Rekurs nun teilweise gutgeheissen. Die Gemeinde habe die Öffnungszeiten ohne personalisierten Badge inzwischen verlängert, dadurch sei «der Zutritt ausreichend gewährleistet», schreibt das Gericht. Für die Fragen des Datenschutzes und der Datenbearbeitung sei es nicht zuständig, deshalb werde dieser Teil des Falls an den Bezirksrat weitergeleitet.

Die dem «Abfallsünder» von der Gemeinde auferlegte Kostenpauschale von 1000 Franken werde aufgehoben, denn für diese gebe es keine Rechtsgrundlage, so das Gericht.

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