Fischenthal darf Gemeindefinanzen in fremde Hände geben
Der lange Atem des Gemeinderats hat sich ausgezahlt: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gemeinde einen Teil der Finanzverwaltung auslagern darf.
Jede Gemeinde muss ihre Buchhaltung nach kantonalen Vorgaben führen. Doch darf diese Aufgabe auch eine externe Firma übernehmen? Fischenthal war dieser Meinung und wollte einen Teil der Finanzverwaltung an ein spezialisiertes Unternehmen auslagern. Als Grund nannte die damalige Gemeindepräsidentin Barbara Dillier (parteilos) den Fachkräftemangel.
Die externe Firma hätte sich wie ein Treuhandbüro beispielsweise um die Verbuchung von Belegen, das Erstellen der Jahresrechnung oder die Erfassung der Budgetdaten gekümmert.
Im Frühling 2023 hatte die Gemeinde diesen Entscheid angekündigt und wollte den entsprechenden Beschluss im Dezember desselben Jahrs der Gemeindeversammlung vorlegen. So weit kam es aber gar nicht. Der Bezirksrat schritt ein und verbot dem Gemeinderat, die Auslagerung weiterzuverfolgen.
Die Aufsichtsbehörde war der Meinung, dass der Vorschlag wichtige Steuerungs- und Leitungsaufgaben der Gemeinde betrifft. Es handle sich bei den Finanzen um eine Kernaufgabe der Verwaltung, die nicht an Dritte ausgegliedert werden dürfe. Der Gemeinderat zog den Entscheid weiter an den Regierungsrat, der sich aber ebenfalls der Meinung des Bezirksrats anschloss.

