Maur darf Asylheim-Ausbauten wie geplant an die Urne bringen
Wegen einer Stimmrechtsbeschwerde in Sachen Asylunterkünfte pfiff der Bezirksrat die Gemeinde Maur zurück. Der Gemeinderat zog das Urteil weiter – und erhielt nun vor dem Verwaltungsgericht recht.
Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Gemeinde Maur kann die Pläne für den Ausbau zweier Asylunterkünfte wie ursprünglich vorgesehen dem Volk zur Abstimmung unterbreiten. Das sei «eine wichtige Voraussetzung für die konsistente und nachhaltige Umsetzung der gemeindeeigenen Asylstrategie», kommentiert die Gemeinde den jüngsten Entscheid.
Hintergrund ist, dass die Gemeinde Maur dringend mehr Platz für Geflüchtete benötigt. Um diesen zu schaffen, hat sie eine Asylstrategie erarbeitet. Diese sieht den Neubau einer bestehenden Asylunterkunft an der Tobelstrasse in Aesch vor. Ausserdem will die Gemeinde eine Containeranlage im Lohwis in Ebmatingen in einen definitiven Bau überführen und die Anlage für 1,9 Millionen Franken erweitern.
Ursprünglich hätten die Stimmberechtigten bereits am 28. September an der Urne darüber entscheiden sollen. Der Gemeinderat unterbreitete dem Stimmvolk zwei Varianten: eine 4,7 Millionen Franken teure, die alle oben genannten Massnahmen enthielt. Und ein um 2 Millionen Franken günstigeres Paket, bei dem man auf den Ausbau in Ebmatingen verzichtet hätte.

Doch Ende August musste der Gemeinderat vorläufig die Reissleine ziehen: Der Bezirksrat Uster hatte eine Stimmrechtsbeschwerde eines Bürgers gutgeheissen. Das Aufsichtsgremium stützte in seinem Entscheid die Ansicht, wonach die Varianten nach Standort aufgeteilt an die Urne gebracht werden müssten.
Mit der Abstimmung, die die Gemeinde vorgesehen gehabt habe, werde den Stimmbürgern die Freiheit genommen, sich für oder gegen ein einzelnes Projekt auszusprechen – so die Argumentation. Der Gemeinderat wollte dies nicht hinnehmen und zog das Urteil ans Verwaltungsgericht weiter.
Er argumentierte, dass die Ausbaupläne im Lohwis und an der Tobelstrasse in engem Zusammenhang stünden und ihre Wirkung nur als koordinierte Einheit entfalten würden.
Neuer Abstimmungstermin steht aus
Das Verwaltungsgericht ist nun zum Schluss gekommen: Die Vorlage in der geplanten Form zur Abstimmung zu bringen, ist zulässig. Das Vorgehen der Gemeinde war demnach korrekt. Das Stimmvolk wird also – wie ursprünglich vorgesehen – über die beiden vom Gemeinderat vorgeschlagenen Varianten befinden können. Der Gemeinderat macht sich nun daran, einen neuen Abstimmungstermin festzulegen.