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Urteil weitergezogen

Maur sagt die Abstimmung über Asylunterkünfte wegen Rechtsstreit ab

Noch muss das Maurmer Stimmvolk warten, bis es über den Ausbau seiner Asylunterkünfte befinden darf. Grund dafür ist eine Entscheidung des Bezirksrats, die der Gemeinderat nicht akzeptiert.

In Maur fehlen Plätze für Geflüchtete. Nun verzögern sich die Pläne für einen Ausbau der Asylunterkünfte.

Foto: Simon Grässle

Maur sagt die Abstimmung über Asylunterkünfte wegen Rechtsstreit ab

Urteil weitergezogen

Noch muss das Maurmer Stimmvolk warten, bis es über den Ausbau seiner Asylunterkünfte befinden darf. Grund dafür ist ein Entscheid des Bezirksrats, den der Gemeinderat nicht akzeptiert.

Am 28. September sollten die Maurmerinnen und Maurmer über den Ausbau von zwei Asylunterkünften abstimmen. Denn die Gemeinde benötigt dringend mehr Platz für Geflüchtete. Doch jetzt verschiebt sich der Abstimmungstermin wegen eines Rechtsstreits auf unbestimmte Zeit.

«Grund dafür ist ein Entscheid des Bezirksrats Uster, der eine Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen hat», schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung. Der Gemeinderat hat sich dazu entschlossen, den Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht zu ziehen.

Millionen für Asylunterkünfte

Mitte Juni präsentierte der Gemeinderat noch seine Strategie, wie er für Geflüchtete Plätze schaffen will. Gemäss Vorgaben müssten bereits 173 Asylsuchende in der Gemeinde wohnen, damals waren es gut 140. So hoffte der Gemeinderat einerseits darauf, an der Tobelstrasse in Aesch für knapp 2 Millionen Franken einen Neubau erstellen zu können. Die Kapazität für Asylsuchende würde an diesem Standort dadurch von 32 auf 48 Personen steigen.

Die Asylunterkunft in Maur an der Tobelstrasse 30/32 in Aesch.
2 Millionen Franken: So viel soll ein Neubau für eine Asylunterkunft im Ortsteil Aesch kosten.

Andererseits sollte an der Lohwisstrasse im Ortsteil Ebmatingen die provisorische Containeranlage formell in einen dauerhaften Bau überführt werden. Kostenpunkt: rund 550’000 Franken. Zudem könnte mit einer Erweiterung für gut 1,9 Millionen Franken Platz für weitere 20 bis 32 Menschen entstehen.

Die Asylunterkunft an der Lohwisstrasse in Ebmatingen.
In Ebmatingen steht eine Containeranlage, in der Geflüchtete wohnen. Geht es nach dem Gemeinderat, soll sich hier die Kapazität erhöhen.

Der Gemeinderat benötigt für diese Vorhaben aber die Zustimmung des Stimmvolks. Dieses hätte in einer Vorlage planmässig über zwei Varianten befinden sollen:

  • Die erste Variante umfasst alle drei Vorhaben – die Überführung des Provisoriums in Ebmatingen in einen Dauerbau sowie die Erweiterungen an diesem und am Standort Aesch. Kosten: 4,7 Millionen Franken.
  • Die zweite Variante enthält lediglich die Überführung in einen Dauerbau in Ebmatingen und den Neubau in Aesch. Auf den Ausbau in Ebmatingen würde hier verzichtet. Kosten: 2,7 Millionen Franken.

Ist das rechtlich erlaubt?

Ein Bürger reichte jedoch eine Beschwerde ein. Aus seiner Sicht muss einzeln über die drei Projekte entschieden werden können. Dies wäre mit den zwei Varianten nicht möglich gewesen.

Der Gemeinderat hingegen argumentiert, dass die Ausbaupläne im Lohwis und an der Tobelstrasse «in engem Zusammenhang stehen und ihre Wirkung nur als koordinierte Einheit entfalten».

Der Bezirksrat Uster gab letztlich dem Rekurrenten recht. Das Stimmvolk müsse die Möglichkeit erhalten, separat über die Bauvorhaben zu befinden, geht aus dem Beschluss hervor. Da sich die Abstimmungsvarianten jeweils auf beide Standorte beziehen, würde den Stimmbürgern die Freiheit genommen, sich für oder gegen ein einzelnes Projekt auszusprechen.

Maur solle deshalb die Vorlage anpassen, sodass der Neubau in Aesch einzeln aufgeführt werde. Die Überführung des Provisoriums in einen Dauerbau und die Erweiterung in Ebmatingen hingen jedoch voneinander ab und müssten gemeinsam zur Abstimmung vorgelegt werden. Das Stimmvolk würde auf diesem Weg einzeln über die nach Standort gegliederten Ausbaupläne entscheiden können.

Mietverträge laufen aus

«Der Gemeinderat anerkennt die rechtliche Einschätzung des Bezirksrats, vertritt jedoch die Auffassung, dass die geplante Vorlage inhaltlich schlüssig ist», heisst es in der Mitteilung der Gemeinde. Die Kommunikationsbeauftragte führt auf Anfrage weiter aus: «Der Gemeinderat findet, dass zwischen den beiden Standorten ein enger Zusammenhang besteht, der es nach der Rechtsprechung rechtfertigt, die beiden Projekte zu einer einzigen Vorlage zu vereinen.» Aus diesem Grund wurde der Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht gezogen. Dieses soll auch Klarheit für künftige Grossprojekte schaffen.

Wo Maur mehr Platz für Geflüchtete schaffen wird, kann also nicht zeitnah beantwortet werden. In der Konsequenz ist die Gemeinde weiterhin auf Wohnungen angewiesen, die sie für Geflüchtete angemietet hat. Einzelne Mietverträge werden jedoch auslaufen und können nicht mehr verlängert werden. Für diese wegfallenden Plätze wird die Gemeinde letztlich neue Wohnungen suchen müssen.

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