Politik

Neue Polizeiverordnung Wetzikon

Jugendliche sollen keinen Alkohol in der Öffentlichkeit konsumieren

Der Wetziker Stadtrat will die Polizeiverordnung überarbeiten. Neu sollen unter anderem minderjährige Jugendliche keine Spirituosen im öffentlichen Raum konsumieren dürfen.

Der Verkauf und die Weitergabe von Alkohol an Jugendliche sind bereits strafbar. Nun soll auch der öffentliche Konsum folgen. (Symbolbild)

Foto: PD

Jugendliche sollen keinen Alkohol in der Öffentlichkeit konsumieren

Der Wetziker Stadtrat will die Polizeiverordnung überarbeiten. Neu sollen unter anderem minderjährige Jugendliche keine Spirituosen im öffentlichen Raum konsumieren dürfen.

Der Wetziker Stadtrat hat die Polizeiverordnung umfassend überarbeitet. Seit der letzten Revision im Jahr 2012 haben sich zahlreiche kantonale und nationale Gesetze geändert, sodass Anpassungen notwendig wurden, wie die Stadt mitteilt.

Zu den wichtigsten Neuerungen im Entwurf des Stadtrats gehören eine zeitgemässe Überarbeitung der Formulierungen und eine stärkere Straffung. Bestimmungen, die bereits durch kantonale Gesetze geregelt sind, werden nicht mehr in der städtischen Verordnung wiederholt – so fallen beispielsweise fast alle kommunalen Vorgaben zu Melde- und Auskunftspflichten weg.

Nachtruhe und Alkohol

Neu geregelt sind unter anderem Lärm- und Lichtemissionen. Die Nachtruhe beginnt während der Sommerzeit künftig erst um 23 Uhr statt wie bisher um 22 Uhr. Zudem gibt es präzisere Vorgaben zum Umgang mit Licht, etwa im Zusammenhang mit Weihnachtsbeleuchtungen. Auch die Regelungen für Gastronomiebetriebe und Veranstaltungen wurden konsolidiert.

Nichts wissen will der Stadtrat hingegen von einem Feuerwerksverbot wie in anderen Gemeinden. Feuerwerke sollen weiterhin am 1. August und am 31. Dezember erlaubt bleiben.

Ein neuer Abschnitt betrifft den Konsum von Alkohol und Tabak im öffentlichen Raum: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen künftig keine Spirituosen mehr im öffentlichen Raum konsumieren. Zudem gilt ein Rauchverbot auf Schul- und Kindergartenarealen sowie auf öffentlichen Spielplätzen, davon ausgenommen sind speziell markierte Bereiche.

Entwurf kommt vors Parlament

Die Polizeiverordnung ist noch nicht erlassen worden, da sie zuerst dem Parlament unterbreitet werden muss. Sollte sie genehmigt werden, untersteht sie dem fakultativen Referendum.

Die Ordnungsbussenregelung samt Bussenliste sowie das Reglement zur Videoüberwachung liegen in der Kompetenz des Stadtrats und werden nach Prüfung durch das Statthalteramt genehmigt.

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