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Gesellschaft

Keine Böller mehr erlaubt

Gemeinden mit Feuerwerksverbot ziehen nach 1. August Bilanz

Ein Nationalfeiertag ohne Böller - ob sich Einwohnerinnen und Einwohner tatsächlich an das Verbot hielten, verraten die betroffenen Gemeinden.

In Bubikon, Dürnten und Gossau gilt ein Feuerwerksverbot. Nur noch leises Feuerwerk wie wie Vulkane oder Höhenfeuer sind erlaubt. Ob sich die Leute am 1. August daran hielten?

Foto: Seraina Boner

Gemeinden mit Feuerwerksverbot ziehen nach 1. August Bilanz

In Bubikon, Dürnten und Gossau ist lautes Feuerwerk verboten. Ob der Nationalfeiertag tatsächlich ruhig ablief, verraten die drei Gemeinden.

Am 1. August geht es in der Schweiz normalerweise etwas lauter zu und her – ein Feuerwerk da, eine Rakete dort. Allerdings verbieten immer mehr Gemeinden Feuerwerk zum Schutz vor übermässiger Lärmbelastung von Menschen und Tieren. So auch im Oberland. Bubikon war letztes Jahr der Vorreiter des Feuerwerksverbots im Kanton. Inzwischen ist das Zünden von lautem Feuerwerk auch in Dürnten und Gossau verboten. Doch halten sich auch alle an das Feuerwerksverbot? Die Gemeinden ziehen nach dem 1. August ein Fazit.

Nur wenige Tage vor dem Feiertag verkündete die Gemeinde Gossau, dass ab sofort das Feuerwerksverbot gilt, das an der Gemeindeversammlung im letzten November beschlossen wurde. Der 1. August war somit der erste Test, ob sich die Gossauerinnen und Gossauer daran halten.

Trotz kurzfristiger Inkraftsetzung und entsprechender Kommunikation des neuen Verbots ist die Gemeinde zufrieden, wie der stellvertretende Gemeindeschreiber Matthias Graf sagt. «Vereinzelt gab es noch ein paar Feuerwerke, aber gesamthaft war es sehr ruhig.»

Das bestätigt auch die Stadtpolizei Wetzikon, welche für Gossau zuständig ist. So gingen weder Meldungen ein, noch stellte die Patrouille Verstösse fest, wie Kommandant Matthias Widmer mitteilt. «Es freut uns sehr, dass sich die Bevölkerung an die neuen Regeln gehalten hat.»

Auch in Dürnten blieb es ruhig. Der Dürntner Gemeinderat Urs Roth (parteilos) war an der 1.-August-Feier in Dürnten vor Ort und spazierte am Abend durch die Gemeinde. Er bemerkte sichtlich weniger Feuerwerke als zuvor. Im Februar beschloss die Bevölkerung an der Urne, lärmendes Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet zu verbieten.

Rebellen schwierig ausfindig zu machen

«Wenn es dann doch mal ‹chlöpfte›, war es schwierig einzuschätzen, ob das tatsächlich auf Dürntner Gemeindegebiet passierte oder nicht», sagt Roth. «Ausreisser gibt es immer.» Wenn man nicht gleich nebenan stehe, habe man keine Chance, diese ausfindig zu machen. Roth hat zudem die Vermutung, dass vielleicht noch nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner vom Verbot Bescheid wissen. Im Grossen und Ganzen sei der 1. August in Dürnten aber ruhig gewesen. Auch Polizeipatrouillen seien seines Wissens keine eingesetzt worden.

So auch in Bubikon. Ausser einer Meldung in den sozialen Medien, bei der sich Leute über Böller am Vortag vom Nationalfeiertag beschwerten, gingen bei der Gemeinde keine Lärmmeldungen ein. Gemäss Mitarbeitenden der Verwaltung, die sowohl in Bubikon als auch in Wolfhausen wohnen, ist es ruhig gewesen, wie Gemeindeschreiber Urs Tanner auf Anfrage schreibt. Grössere Zwischenfälle sind der Gemeinde keine bekannt.

Die Kantonspolizei zeichnet ein vergleichbares Bild. So gab es in den Gemeinden Bubikon und Dürnten keine Meldungen wegen Feuerwerk. Und auch kantonsweit sei es zu keinen schweren Vorfällen gekommen, weshalb das Fazit positiv ausfalle.

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