Gemeinden mit Feuerwerksverbot ziehen nach 1. August Bilanz
In Bubikon, Dürnten und Gossau ist lautes Feuerwerk verboten. Ob der Nationalfeiertag tatsächlich ruhig ablief, verraten die drei Gemeinden.
Am 1. August geht es in der Schweiz normalerweise etwas lauter zu und her – ein Feuerwerk da, eine Rakete dort. Allerdings verbieten immer mehr Gemeinden Feuerwerk zum Schutz vor übermässiger Lärmbelastung von Menschen und Tieren. So auch im Oberland. Bubikon war letztes Jahr der Vorreiter des Feuerwerksverbots im Kanton. Inzwischen ist das Zünden von lautem Feuerwerk auch in Dürnten und Gossau verboten. Doch halten sich auch alle an das Feuerwerksverbot? Die Gemeinden ziehen nach dem 1. August ein Fazit.
Nur wenige Tage vor dem Feiertag verkündete die Gemeinde Gossau, dass ab sofort das Feuerwerksverbot gilt, das an der Gemeindeversammlung im letzten November beschlossen wurde. Der 1. August war somit der erste Test, ob sich die Gossauerinnen und Gossauer daran halten.
Trotz kurzfristiger Inkraftsetzung und entsprechender Kommunikation des neuen Verbots ist die Gemeinde zufrieden, wie der stellvertretende Gemeindeschreiber Matthias Graf sagt. «Vereinzelt gab es noch ein paar Feuerwerke, aber gesamthaft war es sehr ruhig.»
Das bestätigt auch die Stadtpolizei Wetzikon, welche für Gossau zuständig ist. So gingen weder Meldungen ein, noch stellte die Patrouille Verstösse fest, wie Kommandant Matthias Widmer mitteilt. «Es freut uns sehr, dass sich die Bevölkerung an die neuen Regeln gehalten hat.»

