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Abstandsregeln ungültig

Hinwil und Hittnau scheitern mit Windradabständen vor Gericht

Das Zürcher Baurekursgericht hat Bestimmungen der Gemeinden Hinwil und Hittnau für ungültig erklärt. Diese wollten den Bau von Windrädern durch strenge Abstandsregeln in ihrer Bauordnung einschränken.

Die Gemeinde Hittnau will keine Windräder – doch mit pauschalen Abstandsregeln lassen sich diese nicht verhindern. (Symbolbild)

Foto: Christian Brändli

Hinwil und Hittnau scheitern mit Windradabständen vor Gericht

Abstandsregeln ungültig

Das Zürcher Baurekursgericht hat Bestimmungen der Gemeinden Hinwil und Hittnau für ungültig erklärt. Diese wollten den Bau von Windrädern durch strenge Abstandsregeln in ihrer Bauordnung einschränken.

Die Gemeinden Hinwil und Hittnau dürfen den Bau von Windkraftanlagen nicht durch pauschale Abstandsregeln in ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) verhindern. Dies hat das Baurekursgericht in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen festgehalten.

In Hinwil hatten die Stimmberechtigten einen Mindestabstand von einem Kilometer zu bewohnten Liegenschaften sowie eine maximale Höhe der Anlagen von 120 Metern beschlossen.

In Hittnau wurde ein Mindestabstand von 800 Metern verlangt. Die kantonale Baudirektion genehmigte diese Änderungen mit Verweis auf übergeordnetes Recht jedoch nicht. Das Baurekursgericht stützt nun diesen Entscheid der Baudirektion.

Kantonale Planung hat Vorrang

Die Richter begründen die Entscheide damit, dass die Planung von Windenergiegebieten primär Sache des Kantons ist. Der Kanton Zürich legt im Richtplan fest, welche Gebiete sich für die Windnutzung eignen. Gemeinden dürften diese kantonalen Vorgaben nicht durch eigene, strengere Regeln faktisch aushebeln.

Zudem fehle den Gemeinden die Kompetenz, Bauvorschriften für Gebiete ausserhalb der Bauzonen zu erlassen. Da Windräder regelmässig im Wald oder in Landwirtschaftszonen stehen, greifen kommunale Abstandsregeln unzulässig in diese übergeordneten Zonen ein.

Solche pauschalen Verbote würden zudem «eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall verunmöglichen».

Signalwirkung für andere Gemeinden

Die Urteile haben Signalwirkung für den ganzen Kanton Zürich. Auch andere Gemeinden versuchen derzeit, den Bau von Windrädern durch Abstandsregeln in ihren Bauordnungen zu bremsen. Die Entscheide machen jedoch deutlich, dass der kantonale Richtplan eine hohe Hürde für kommunalen Widerstand darstellt.

Die Urteile des Baurekursgerichts sind noch nicht rechtskräftig. Sie können vor Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Die Gemeinde Hittnau teilte bereits vor einigen Wochen mit, auf einen Weiterzug verzichten zu wollen.

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