Baurekursgericht pfeift Hittnau zurück
Windenergie
Eine Initiative für 800 Meter Abstand zu Wohnhäusern ist gescheitert: Das Baurekursgericht weist den Rekurs des Gemeinderats von Hittnau ab, ein Weiterzug ans Verwaltungsgericht ist nicht geplant.
In Hittnau wird es keinen fixen Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnhäusern geben. Eine Initiative, die 800 Meter Abstand vorschreiben wollte, war von den Stimmberechtigten im November 2023 zwar angenommen worden. Die kantonale Baudirektion verweigerte jedoch Anfang 2025 die Genehmigung.
Der Gemeinderat zog den Entscheid daraufhin ans Baurekursgericht Zürich weiter. Dieses hat den Rekurs nun abgewiesen. Begründung: Die Gemeinde darf in übergeordneten Zonen wie Landwirtschafts- oder Waldgebieten keine eigenen Vorschriften zu Windrädern erlassen, und allgemeine Abstandsregeln seien ohne individuelle Standortprüfung nicht zulässig.
Da ein Weiterzug ans Verwaltungsgericht keine Aussicht auf Erfolg hätte und zudem aktuell keine Windpotenzialgebiete in Hittnau ausgewiesen sind, akzeptiert der Gemeinderat das Urteil und verzichtet auf einen Weiterzug.