Gesundheit

Regierung aktualisiert Leistungsaufträge

Spital Uster wieder ohne Auflagen auf Spitalliste – GZO verliert Auftrag

Die Zürcher Kantonsregierung schraubt an der Spitalliste 2023. Von Änderungen betroffen sind auch das Spital Uster und das GZO Spital Wetzikon.

Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) nimmt das Spital Uster wieder ohne Auflagen auf die Spitalliste.

Archivfoto: Ennio Leanza (Keystone)

Spital Uster wieder ohne Auflagen auf Spitalliste – GZO verliert Auftrag

Die Zürcher Kantonsregierung schraubt an der aktuellen Spitalliste. Von Änderungen betroffen sind auch das Spital Uster und das GZO Spital Wetzikon.

Des einen Freud, des anderen Leid. So dürfte ein aktueller Entscheid der Zürcher Regierung zum Gesundheitswesen in der Region aufgefasst werden.

So wird die per Anfang 2023 in Kraft getretene und auf zehn Jahre angelegte Spitalliste per 1. Januar 2026 aktualisiert. Die Liste definiert jeweils die zu erbringenden Leistungsaufträge der Spitäler im Kanton Zürich, und damit auch jene der Spitäler Uster und Wetzikon. Die Aktualisierung bedeutet für das Spital Uster, dass es ab sofort ohne Auflagen agiert, beim GZO Spital Wetzikon wird ein Leistungsauftrag entzogen.

Uster: Finanziell stabilisiert und auflagenfrei

Uster wurde vor drei Jahren aufgrund der damaligen finanziellen Schieflage wegen des vor Bundesgericht gestoppten Neubaus zunächst für die provisorische Spitalliste gar nicht berücksichtigt. Die Erleichterung war dementsprechend gross, es letztlich doch in die endgültige Fassung geschafft zu haben, wenn auch unter Auflagen.

Diese umfassten die Bedingung, dass das Spital bis Ende Mai dieses Jahrs eine «nachhaltige Kosteneffizienz und wirtschaftliche Stabilität nachweist». Das ist dem Spital nun gelungen, wie der Regierungsrat festhält. Punkte wie Fallkosten, Ebitda-Marge – sprich der Gewinn vor Zinsen und Abschreibungen –, Reserve- und Eigenkapitalquote entsprechen den geltenden Richtwerten in der Spitalplanung, kann im Beschluss des Regierungsrats nachgelesen werden.

Der Regierungsrat hält zwar fest, dass in Sachen Ebitda-Marge der von der Gesundheitsdirektion geforderte Zielwert von 8 Prozent nicht erreicht, aber die Quote doch auf einen Wert von 6,9 Prozent gesteigert werden konnte. Und damit auf einem ähnlichen Niveau liege wie vergleichbare Regionalspitäler, was auch für die Fallkosten gelte. Diese hatten vor drei Jahren noch zu den höchsten im Kanton gehört.

Die Kantonsregierung bescheinigt dem Spital grosses Engagement und intensive Bemühungen. Dank deren es den Verantwortlichen seit der Spitalplanung 2023 gelungen ist, sich eigenverantwortlich finanziell deutlich zu stabilisieren. Dazu beigetragen hatten unter anderem auch Volksentscheide in den zehn Aktionärsgemeinden, das Aktienkapital um insgesamt mehr als 33 Millionen Franken zu erhöhen.

Beim Spital Uster ist man erleichtert über den Entscheid, ab sofort ohne Auflagen agieren zu können. «Dieser Entscheid ist ein starkes Signal», heisst es in einer Mitteilung.

Wetzikon: Keine Behandlung von Frühgeborenen

Etwas anders dürfte die Gemütslage beim GZO Spital Wetzikon sein, das sich nach wie vor wegen finanzieller Schwierigkeiten in der definitiven Nachlassstundung befindet.

Die aktuell unsichere wirtschaftliche Lage ist nun mitunter auch ein Grund, weshalb die Regierung dem Spital einen erst 2023 erteilten Leistungsauftrag wieder entzieht. Es handelt sich dabei um die Neonatologie, sprich die medizinische Behandlung und Versorgung von Frühgeborenen. Dies, nachdem der Aufbau der entsprechenden Einheit bislang nicht erfolgen konnte und nach Angabe der Spitalverantwortlichen aktuell nicht absehbar ist, auf welchen Zeitpunkt das Spital in der Lage sein wird, den Leistungsauftrag zu erfüllen.

In einer Stellungnahme im Juni hatte das GZO zunächst noch eine vorläufige Sistierung des Leistungsauftrags beantragt. Sollte eine solche nicht möglich sein, erklärte es den Verzicht auf den Leistungsauftrag.

Wie der Regierungsrat in seinem Beschluss festhält, ist eine Sistierung nur kurzfristig denkbar, «wenn zu erwarten wäre, dass das Spital den fraglichen Leistungsauftrag innert kurzer Zeit (wieder) vollumfänglich erfüllen kann». Die Voraussetzungen sieht die Kantonsregierung in Wetzikon für die Neonatologie als nicht gegeben.

Der Leistungsauftrag wird damit per Beginn 2026 dem GZO Spital Wetzikon entzogen.

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.