Gemeinden im Oberland warten mit Lockerungen des Feuerverbots zu
«Einheitliches Vorgehen»
Während die Kantone St. Gallen und Thurgau ihre Feuerverbote nach den letzten Regengüssen etwas gelockert haben, ist im Oberland vorerst noch keine Entwarnung in Sichtweite.
Seit Ende Juni gilt im gesamten Kanton Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Gemeinden im Oberland verhängten jedoch striktere Massnahmen, die Feuer oder Feuerwerk generell verbieten. Auch im Garten ist nur der Elektro- oder Gasgrill erlaubt. Das Entfachen von Feuer im Freien sowie das Grillieren mit Holz oder Holzkohle sind seit zwei Monaten untersagt.
Nach den doch starken und langersehnten Niederschlägen von Ende letzter Woche dürften sich manche Grillbegeisterte gefragt haben, wann es zumindest zu stufenweisen Lockerungen der Feuerverbote kommt.
Im benachbarten Kanton Thurgau oder im Kanton St. Gallen ist das absolute Feuerverbot seit letztem Samstag bereits aufgehoben – es gilt die Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr). Im Oberland gilt aber weiterhin ein absolutes Feuerverbot und die Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr). Dies unter anderem deshalb, da sich die Mengen an Niederschlägen in den letzten Tagen je nach Region sehr unterschiedlich gestalteten.

