Acht Gemeinden im Oberland verhängen absolutes Feuerverbot
Anhaltende Trockenheit
Schon seit Ende Juni gilt im Kanton Zürich ein Feuerverbot in Waldesnähe. Bubikon, Dürnten, Hinwil, Pfäffikon, Rüti, Wald, Weisslingen und Wildberg ergreifen nun striktere Massnahmen.
Seit Tagen hat es im Oberland kaum mehr geregnet. Die Auswirkungen auf die Natur zeigen sich deshalb immer deutlicher. Die Böden sind so ausgetrocknet, dass beispielsweise die Gemüsebauern mit grossen Herausforderungen zu kämpfen haben und viel mehr Wasser als üblich verbrauchen.
Auch die Gefahr von Waldbränden nimmt stetig zu. Seit dem 26. Juni gilt deshalb im Kanton Zürich bereits ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Pfäffikon, Rüti, Wald, Weisslingen und Wildberg haben nun entschieden, ein allgemeines Feuerverbot zu verhängen, wie sie im Verlauf des Wochenendes mitteilten.
Das Verbot gilt in Pfäffikon schon seit Samstag um 7 Uhr. In den übrigen vier Gemeinden tritt das Verbot erst ab Montag in Kraft. Es sind die ersten Gemeinden in der Region, die zu dieser Massnahme greifen. Das Feuerverbot gilt jeweils auf dem gesamten Gemeindegebiet.
Gefahr eines Flächenbrands
Begründet werde der Schritt damit, dass auch in den nächsten Tagen anhaltend hohe Temperaturen und kaum Regen zu erwarten seien, heisst es in den Mitteilungen der Gemeinden. Die Wiesen, Felder, Böschungen und Waldgebiete seien sehr trocken. «Die Gefahr eines Flächenbrands ist bereits jetzt erheblich», heisst es in der Mitteilung der Gemeinde Wald. Insbesondere in Böschungen und im Wald werde sich die Situation deshalb weiter verschärfen.
Man habe sich diesen Entscheid nicht einfach gemacht, betont der Gemeinderat von Weisslingen. Er sei in Absprache mit der Feuerwehr und den Nachbargemeinden gefallen.
Während die Verwendung von Gas- oder Elektrogrills erlaubt bleibt, umfasst das Feuerverbot das Entfachen von offenem Feuer im Freien sowie das Grillieren mit Holz oder Holzkohle. Es gilt auch auf Terrassen oder Balkonen. Das Abbrennen von Feuerwerk oder Fackeln ist ebenso untersagt wie das Steigenlassen von brennenden Flugkörpern wie Himmelslaternen oder Heissluftballone. Und nicht zuletzt ist das Wegwerfen von brennenden Zigaretten oder Streichhölzern verboten.
Der Bund stufte am Freitag die Waldbrandgefahr im Kanton Zürich als gross ein. Das entspricht der Stufe vier von fünf. Die Feuerverbote gelten bis auf Weiteres. Es sei davon auszugehen, dass weitere Gemeinden in der Region ebenfalls ein generelles Feuerverbot verhängten, hält der Gemeinderat von Rüti fest. Er stellt die Massnahme in seiner Mitteilung auch explizit in Zusammenhang mit den bevorstehenden Feiern am 1. August.

