Glattstore-Schliessung: Dübendorfer Stadtrat stützt Entscheid der Glattwerk AG
Zu viel Aufwand, organisatorisch schwierig, wenig Ertrag: Im vergangenen Dezember schloss die Glattwerk AG ihren beliebten Glattstore. Nun gibt es Widerstand aus dem Dübendorfer Gemeinderat.
Im Glattstore im Betriebsgebäude der Glattwerk AG gab es Leuchtmittel, Elektroersatzteile, Steckdosen, Kabel, dazu Beratung – und auch mal eine kleinere Reparatur. Wie beliebt das Angebot war, zeigte sich, als die Verantwortlichen die Schliessung am 19. Dezember 2025 bekannt gaben: Mehrere Kunden machten ihrem Ärger in Leserbriefen und einem Bericht in dieser Zeitung Luft. Der Entscheid sei ein Armutszeugnis, hiess es. Gerade ältere Personen seien auf die Dienstleistung angewiesen. Und: Der Schritt sei aus ökonomischer wie auch aus ökologischer Sicht nicht nachvollziehbar.
Als Reaktion auf die Schliessung gelangte SVP-Gemeinderat Orlando Wyss mit einer Anfrage an den Stadtrat. Denn die Glattwerk AG gehört zu 100 Prozent der Stadt Dübendorf, mit Martin Bäumle (GLP/GEU) und Adrian Ineichen (FDP) sitzen zwei Stadträte im Verwaltungsrat.
Wyss räumt zwar ein, dass das Betreiben eines Ladens nicht zur Pflichtaufgabe der Glattwerk AG gehöre, gleichwohl sei die Dienstleistung über Jahrzehnte sehr geschätzt worden. Er wollte deshalb wissen, ob der Entscheid mit dem Stadtrat abgesprochen worden sei und ob sich dieser bewusst sei, welche negativen Folgen die Schliessung für die Dübendorfer Bevölkerung habe.
Konkurrenz für Gewerbe
Wie der Stadtrat nun in seiner Antwort schreibt, wurde der Verwaltungsrat vorgängig über die beabsichtigte Schliessung informiert – und hat der operativen Geschäftsleitung grünes Licht gegeben.
Die Bedenken von Wyss teilt die Exekutive nicht. «Für den Vertrieb von Leuchtmitteln gibt es in Dübendorf spezifische Fachgeschäfte respektive Gewerbebetriebe», heisst es in der Antwort. Diese möchten, so der Stadtrat, nicht durch eine öffentliche Unternehmung konkurrenziert werden.
Und weiter: «Der Betrieb des Glattstores erforderte bei Krankheits- sowie Ferienabwesenheiten den Einsatz anderer Mitarbeiter, welche dann ihre zugewiesenen Tätigkeiten nicht wahrnehmen konnten.»
