Kurz vor dem 1. August: Gossau verbietet lautes Feuerwerk
Das Geld für Feuerwerkskörper können sich Gossauerinnen und Gossauer für den 1. August sparen – die Gemeinde setzt das neue Polizeireglement in Kraft.
Am Freitag begeht die Schweiz ihren Nationalfeiertag. Ein Tag, an dem es eigentlich klöpft und knallt, wenn zur Feier des Tages Feuerwerke gezündet werden. Doch immer mehr Gemeinden verbieten laute Böller zum Schutz vor übermässiger Lärmbelastung für Menschen und Tiere. Die Bevölkerung hat ein zunehmendes Bedürfnis nach Rücksichtnahme, insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten. So gilt auch in Gossau ab sofort ein Feuerwerksverbot, wie die Gemeinde in einer Mitteilung schreibt.
Im letzten November war der Fall an der Gemeindeversammlung bereits klar, als 122 Anwesende für ein ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk stimmten – lediglich 96 waren dagegen. Dieses Verbot ist im neuen Polizeireglement gesetzlich verankert, das seit Montag, 28. Juli, in Kraft gesetzt ist. In Gossau ist demzufolge am 1. August nur noch sogenanntes leises Feuerwerk, wie Vulkane, Fontänen oder Wunderkerzen, erlaubt. Und dies auch nur, sofern dadurch keine Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen entsteht.
Wie die Gemeinde mitteilt, wird die Einhaltung der neuen Vorschriften durch die zuständigen Stellen kontrolliert. Bei Verstössen können entsprechende Massnahmen ergriffen werden.
In diesen Gemeinden sind Feuerwerke verboten
Nach Bubikon und Dürnten ist Gossau die dritte Oberländer Gemeinde, die ein Feuerwerksverbot einführt. In den übrigen Gemeinden im Oberland ist das Abbrennen von Feuerwerk an diesem 1. August ohne Einschränkungen erlaubt. Allerdings haben bereits weitere Gemeinden ein Verbot von lärmendem Feuerwerk beschlossen, aber noch nicht umgesetzt.
So wird beispielsweise in Mönchaltorf erst am 1. September, in Fällanden am 1. Oktober und in Schwerzenbach nach den Sommerferien ein Feuerwerksverbot ausgesprochen. In verschiedenen Gemeinden wurden zudem politische Vorstösse für ein ähnliches Verbot eingereicht.