Blaulicht

Ein Jahr nach der Tat

Entführungsversuch in Pfäffikon: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann erhoben wegen Entführung, Vergehen gegen das Waffengesetz und strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord.

Ende Februar 2025 konnte die Kantonspolizei den Entführer verhaften. (Symbolbild)

Foto: PD

Entführungsversuch in Pfäffikon: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Ein Jahr nach der Tat

Die Staatsanwaltschaft hat beim Bezirksgericht Pfäffikon Anklage gegen einen Mann erhoben wegen Entführung, Vergehen gegen das Waffengesetz und strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Mord.

Mitte Februar 2025 wurde in Pfäffikon ein 27-jähriger Gemeindemitarbeiter von einer vorerst unbekannten Person unter vorgehaltener Waffe zum Einstieg in ein Auto gezwungen. Intensive Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft für schwere Gewaltkriminalität führten einige Tage später zur Verhaftung eines tatverdächtigen 64-jährigen Hittnauers. Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren nun abgeschlossen und vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Pfäffikon Anklage gegen den Mann erhoben.

Gemäss Anklage geriet der Beschuldigte ab zirka 2020 in Auseinandersetzungen mit verschiedenen Ämtern, darunter auch mit dem für seinen Wohnort zuständigen Betreibungsamt. Am 13. Februar 2025 soll er einem Gemeindemitarbeiter nach dessen Feierabend am Arbeitsort abgepasst, ihn unter Vorhaltung einer geladenen Waffe zum Einstieg in ein Auto gezwungen und mit dem Tod bedroht haben. Nach kurzer Fahrt gelang dem Opfer die Flucht.

Konkrete Vorbereitungen zur Tötung

Laut Anklage soll der Beschuldigte nicht nur eine Entführung im Voraus gezielt geplant, sondern auch planmässig konkrete Vorkehrungen zur Tötung des Opfers getroffen haben. Im Zuge der Ermittlungen zu diesen Delikten stellte sich heraus, dass der Beschuldigte auch für zwei anonyme Drohschreiben verantwortlich sein dürfte, die im Jahr 2023 bei seiner Wohngemeinde eingingen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Freiheitsberaubung und Entführung, Vergehen gegen das Waffengesetz, strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord und weitere Delikte vor und beantragt dem Gericht für den teilweise geständigen Mann eine mehrjährige unbedingte Freiheitsstrafe. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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