Deshalb leuchtet der Würfel vor der ZKB in Wetzikon nicht mehr so hell
Bewilligung fehlte
Der Würfel vor dem H45-Gebäude darf bleiben – auch wenn er ohne Bewilligung errichtet wurde. Doch ohne Auflagen und eine Anzeige kommt die Firma Egolf Immobilien nicht davon.
Der grosse Würfel mit der Aufschrift H45 vor der ZKB-Überbauung in Wetzikon ist nicht zu übersehen. H45 ist nicht nur der Name des Bauwerks, sondern auch eine Hommage an Immobilienunternehmer und -investor Heinz Egolf. H steht für Heinz, die Zahl 45 für den Jahrgang.
Geplant und gebaut hat die Überbauung die Firma Egolf Immobilien, zu der auch die Bauherrin und Besitzerin der Liegenschaft, die Oberland Invest AG, gehört.
Heinz Egolf ist 2021 verstorben – als das Baugesuch für die Überbauung 2020 eingereicht wurde, war der Würfel deshalb noch nicht geplant. Damit war er nicht Teil der Baubewilligung. Trotzdem wurde er erstellt.
Dies ist im Februar, noch vor der Eröffnung des Gebäudes, auch der Abteilung Hochbau aufgefallen. Im Wetziker Stadthaus auf der gegenüberliegenden Strassenseite hatte man direkten Blick auf den unbewilligten Würfel. Die Abteilung informierte umgehend das zuständige Architekturbüro.
Die Oberland Invest AG musste deshalb im Juni ein nachträgliches Baugesuch einreichen. Der Wetziker Bauausschuss hat den Würfel in der Zwischenzeit nachträglich bewilligt – mit Auflagen. Der entsprechende Entscheid liegt uns vor.
Anzeige und Anpassungen
Der Würfel mit den Dimensionen von eineinhalb auf eineinhalb Metern gilt dabei als Reklameeinrichtung. In seinem Entscheid kommt der Bauausschuss zum Schluss, dass der Würfel in der Gestaltung und Dimensionierung nicht ganz den Anforderungen der Stadt genügt. Eine «erhebliche Beeinträchtigung des Gesamtbilds» kann der Ausschuss aber nicht feststellen.
Der Würfel darf also bleiben – jedoch nur unter Auflagen. Denn der Würfel leuchtet am Abend und in der Nacht. «Die Beleuchtung in ihrer aktuellen Ausführung erscheint zu intensiv und nicht ausreichend abgeschirmt», hält der Bauausschuss fest. Deshalb ist sie anzupassen, damit eine Abstrahlung in die Umgebung oder den Nachthimmel verhindert wird.
Gleichzeitig müssen die Verantwortlichen mit Konsequenzen rechnen. Da sie gegen die Regeln im Planungs- und Baugesetz verstossen haben, gibt es eine Anzeige beim Statthalteramt. Es droht eine Busse.
Mirco Egolf, Geschäftsführer der Egolf Immobilien, spricht von einem ärgerlichen Vorfall. «Es gab interne Kommunikationsfehler», erklärt er. Er sei davon ausgegangen, dass die Bewilligung bereits vorgelegen habe.

Die geforderten Anpassungen seien inzwischen umgesetzt. Egolf betont: «Der Würfel leuchtet nachts nur noch in reduzierter Form, wie es die Baubewilligung verlangt.»