Camping-Knatsch: Die Räumung am Atzmännig war rechtswidrig
Camper vs. Hochwasser
Der Knatsch um den Campingplatz am Atzmännig ist um ein Kapitel reicher: Das St. Galler Verwaltungsgericht watscht die Gemeinde Eschenbach und den Kanton ab.
Es ist eine Klatsche für die Gemeinde Eschenbach und für das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen: Der Räumungsbescheid gegen den Campingplatz der Sportbahnen Atzmännig AG hätte nicht erlassen werden dürfen. Zu diesem Urteil kommt das St. Galler Verwaltungsgericht und heisst die Beschwerde der kleinen Bergbahn im Goldingertal gut.
Doch der Reihe nach: Seit 1971 betreibt die Sportbahnen Atzmännig AG einen Campingplatz mit rund 200 Stellplätzen. Seit 50 Jahren plätschert und gurgelt der Goldingerbach auf dem Weg in den Zürichsee an den Wohnwagen, Motorhomes und Zelten der vornehmlich Dauermieter vorbei – ohne dass er jemals für unangenehme Schlagzeilen gesorgt hätte.
Daran änderte auch eine Naturgefahrenanalyse des Kantons St. Gallen aus den Jahren 2004/2005 nichts, obwohl diese zum Schluss kam, dass sich die Senke, in der sich der Campingplatz befindet, «erheblich hochwassergefährdet» sei. Ebenso wenig das im Jahr 2007 erstellte Frühwarn- und Evakuationskonzept.
Das sollte sich aber 2019 ändern, nachdem ein Ingenieurbüro aus der Standortgemeinde Eschenbach einen Bericht zum Frühwarnkonzept und zur Naturgefahrenanalyse erstellt hatte. Dort wurde festgehalten, dass der friedliche Goldingerbach im Falle von Starkregen von der Brücke, die über den Bach zum Parkplatz der Atzmännig-Bahnen führt, gestaut würde und die Senke «relativ schnell» fülle.
Es sei mit Überschwemmungstiefen bei häufigen Ereignissen (1 bis 30 Jahre) von einem Meter beziehungsweise bei sehr seltenen Ereignissen (100 bis 300 Jahre) von fünf Metern zu rechnen.
Analyse, Konzept, Bericht, Vorstudie …
Nach der Analyse, dem Konzept und dem Bericht gab die besorgte Exekutive der Gemeinde Eschenbach nun bei einer weiteren lokalen Ingenieurfirma eine Vorstudie in Auftrag. Diese sah «dringenden Handlungsbedarf» und schlug drei Handlungsvarianten vor: den Ausbau des Durchlasses unter der Brücke, Geländeanpassungen und die Aufhebung eines Teils des Campingplatzes.
Dass die Sportbahnen Atzmännig AG argumentierte, es sei in der 50-jährigen Geschichte des Campingplatzes nie zu Hochwasser gekommen, spielte keine Rolle. Auch nicht ihr Verweis darauf, dass sie die Kosten für die baulichen Massnahmen von über einer Million Franken allein nicht tragen könne. Denn die Gemeinde Eschenbach sah sich dafür nicht zuständig.
Also beschied das kantonale Amt für Wasser und Energie (AWE), dass der betroffene Teil des Campingplatzes mit 74 Standplätzen «schnellstmöglich» geräumt werden müsse.

Am 3. Januar 2024 verfügte der Gemeinderat der Gemeinde Eschenbach den vollständigen Rückbau sämtlicher im roten Gefahrenbereich befindlichen Bauten und Anlagen. Den Rekurs der Sportbahnen Atzmännig AG wies das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen ab.
… und Plausibilitätskontrolle
Nun veranlasste Atzmännig-Geschäftsführer Roger Meier etwas, das in der Analyse, dem Konzept, dem Bericht und der Vorstudie anscheinend nie ein Thema war: Er wollte wissen, ob die errechneten Wassermengen, die der Goldingerbach im Extremfall führen kann, überhaupt plausibel sind.
Dazu beauftragte er die Firma Thalplan des Rütner Ingenieurs Jürg Thalmann. Dieser kommt zu einem klaren Schluss: «Es liegt ein Bemessungsirrtum vor.» Die verwendeten Modelle seien fehlerhaft. Meier zog den Entscheid des Bau- und Umweltdepartements weiter, nächste Instanz war das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, wo er nun recht erhielt.
Kanton und Gemeinde kommen schlecht weg
Das Gericht erwähnt Thalmanns Plausibilitätskontrolle, ohne in seinem Urteil darauf Bezug zu nehmen. Auch so schmeichelt dieses weder den kantonalen Beamten noch der kommunalen Exekutive der Politischen Gemeinde Eschenbach.
Den Rückbau aller Anlagen im Gefahrenbereich bezeichnen die Richter als unverhältnismässig. Das Bau- und Umweltdepartement hatte den Beschluss der Gemeinde gestützt, die Baubewilligung für den Campingplatz dahingehend anzupassen.
Die St. Galler Richter belehren ihre Juristenkollegen im Departement, dass Baubewilligungen nicht nachträglich angepasst werden können: Mit der Erstellung einer Baute oder Anlage sei die Bewilligung «konsumiert» und könne «insoweit nicht mehr widerrufen werden».
Dass es zur Teilräumung des Campingplatzes kam, hängt auch damit zusammen, dass sich die Sportbahnen Atzmännig AG die vorgeschlagenen baulichen Schutzmassnahmen nicht leisten kann. Die Gemeinde Eschenbach wollte sich nicht daran beteiligen. Die Verwaltungsrichter befinden, der Aufwand für die Schutzbauten könnten nicht «ohne weiteres auf die Beschwerdeführerin abgewälzt werden».
Zudem bringen die Richter das Thema Entschädigung ins Spiel. Nach dem Räumungsbescheid sind 60 der betroffenen 74 Dauermieter weggezogen. Roger Meier spricht in diesem Zusammenhang von 180’000 Franken an Mieteinnahmen, die den Sportbahnen fehlen. Das ist kein unerheblicher Betrag für die kleine Destination, die 2024 einen Umsatz von 4,5 Millionen und ein Betriebsergebnis von 100’000 Franken erzielte.
Wie weiter?
Nachdem das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Sportbahnen Atzmännig AG gutgeheissen hat, muss sich nun erneut das Bau- und Umweltdepartement mit der Angelegenheit befassen und sie neu beurteilen. Seitens der Gemeinde Eschenbach heisst es, man nehme das Urteil zu Kenntnis. «Der Ball liegt nun beim Kanton», sagt Thomas Elser, Leiter der Gemeindekanzlei.
Weder die Gemeinde Eschenbach noch der Kanton haben gegen das Urteil Beschwerde eingereicht. «Das zeigt, dass alle Beteiligten an einer verhältnismässigen Lösung interessiert sind», stellt Roger Meier fest.

Er will sich nun mit der Gemeinde zusammensetzen, «um die Sachlage zu diskutieren und einen jahrelangen Rechtsstreit zu verhindern». Ob und wann wieder Dauermieter im geräumten Teil des Campingplatzes einziehen, steht noch in den Sternen. Es gebe juristisch noch einiges zu klären, sagt Meier: «Auch präsentiert sich der Bereich aufgrund der Abräum- und Abbrucharbeiten in einem unschönen Zustand. Die Wiederherstellung wird ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen.»
So lange gurgelt und plätschert der Goldingerbach an leeren Stellplätzen vorbei.
