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Herr Meier, ist der Campingplatz am Atzmännig wirklich noch zu retten?

Bleibt der Campingplatz Atzmännig bestehen? Geschäftsführer Roger Meier kämpft vor Gericht gegen die Räumung von 74 Stellplätzen – und macht den Campern Hoffnung.

Möchte, dass der Campingplatz am Atzmännig bleibt: Geschäftsführer Roger Meier wehrt sich gegen den Räumungsbeschluss.

Foto: Markus Timo Rüegg

Herr Meier, ist der Campingplatz am Atzmännig wirklich noch zu retten?

Campingplatz-Rettung?

Die Sportbahnen Atzmännig AG wehrt sich vor Gericht gegen die Räumung von 74 Stellplätzen. Geschäftsführer Roger Meier erklärt, wie es dazu kam – und wie die Chancen stehen.

Ayla Martis

Eigentlich wollten wir mit der Gemeinde Eschenbach über das Aus des Campingplatzes Atzmännig sprechen. Wegen eines «laufenden Verfahrens» sei dies nicht möglich. Die gleiche Antwort erteilte der Kanton St. Gallen. Was es mit diesem «Verfahren» auf sich hat, erklärt Atzmännig-Chef Roger Meier. Und er macht den Campern Hoffnung.

Herr Meier, im Januar 2024 haben Sie den Entscheid erhalten, dass wegen Hochwassergefahr 74 Stellplätze geräumt werden müssen. Wie ist der Stand heute?

Roger Meier: Wie es genau weitergeht, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Denn der Fall liegt aktuell beim Verwaltungsgericht. Wir haben uns im letzten Sommer mit einem Rekurs gegen den Räumungsentscheid gewehrt. Als dieser dann vom Bau- und Umweltdepartement abgelehnt wurde, reichten wir dagegen beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Darin stellten wir die Hochwasserberechnungen und insbesondere die Verhältnismässigkeit der Räumung infrage.

Und wie hat das Gericht auf diese Beschwerde reagiert?

Bis jetzt liegt noch kein Entscheid des Verwaltungsgerichts vor – wir wissen also noch nicht, ob es uns oder der Gemeinde Eschenbach recht gibt. Solange der Fall noch verhandelt wird, ist der Räumungsentscheid aber nicht vollziehbar.

Sie warten also momentan auf den Gerichtsentscheid.

Genau, wir befinden uns aktuell in einer ungeklärten Rechtssituation, eigentlich der Status quo von vorher. Als Grundeigentümer sind wir damit in der abwartenden Position und müssen den definitiven Entscheid des Gerichts abwarten. Da das Ganze wegen des Räumungstermins zeitlich brisant ist, erwarte ich die Antwort aber schon bald. Von unserer Seite haben wir das Möglichste gemacht, um den Campingplatz weiterbetreiben zu können.

Viele der Camper haben ihre Stellplätze mittlerweile bereits geräumt, nur 16 Parteien sind noch vor Ort. Wie ist die Stimmung am Atzmännig, zwei Monate vor der geplanten Räumung?

Die Stimmung ist gedrückt. Die Fläche sieht einer Brache gleich. Die Leute erzählen, dass ihnen der Nachbar fehlt, das Schwätzchen mit den Leuten, manche haben abends fast etwas Angst allein auf dem Platz. Es ist weder für uns noch für die Mieter eine tolle Situation.

Man sieht einen verwaisten Campingplatz.
Verwaist: Viele der Camper am Atzmännig haben ihre Stellplätze nach dem Entscheid letztes Jahr bereits geräumt.

Was bedeutet das laufende Rechtsverfahren denn jetzt für die Camper?

Bis zum definitiven Entscheid können die Camper, die noch hier sind, stehen bleiben. Sollte sich das Gericht gegen uns entscheiden, müsste den Mietern theoretisch eine neue Frist garantiert werden, um abzuräumen und an einem anderen Ort wieder aufzubauen. Aus meiner Sicht ist also eine Räumung Ende Mai sehr unrealistisch.

Das heisst?

Falls wir eine Bewilligung für den Campingplatz kriegen, würden manche Mieter zurückkommen, manche haben neue Plätze an neuen Orten gekriegt. Einige sagten aber auch, dass sie zwar schöne 40 Jahre hier hatten, aber nicht mehr umziehen werden. Sie haben das Campen aufgegeben. Das sind die Menschen, die mir fast am meisten leidtun, denen man dann am meisten geschadet hätte. Sie hätten etwas aufgegeben, das nicht nötig gewesen wäre.

Was ist der Grund, weshalb sie bis Ende Mai hätten räumen müssen?

Der ursprüngliche Entscheid vonseiten der Behörde war, dass der Campingplatz unter Hochwasserrisiko steht. Die Neuberechnung der Gefahrenkarte des Kantons zeigt, dass die Talsenke zu einem grossen Teil in der roten Hochwasserzone liegt. Der Durchlauf des Goldingerbachs unter der Strasse wäre demgemäss zu klein, um ein alle 300 Jahre stattfindendes Extremereignis durchzulassen. Ihrer Berechnung nach würde das Wasser an dieser Stelle dann über vier Meter steigen und die Stellplätze überschwemmen.

Weshalb haben Sie diese Berechnungen angezweifelt?

Wir hatten den Entscheid eigentlich fast schon geschluckt – natürlich mit der Faust im Sack. Eine Drittperson hat uns dann auf einen ähnlichen Fall in Wald hingewiesen, wo ein Ingenieur die Hochwassergefahr neu berechnet hatte. Dieser Herr, Jürg Thalmann, hat uns erklärt, dass das amerikanische Berechnungssystem des Kantons für alpines Gebiet untauglich ist. Vereinfacht gesagt berechnet dieses System Kurven und Windungen in Flüssen nicht ein, die das Wasser aber deutlich entschleunigen. Der Bach, der durch den Atzmännig fliesst, wird also nicht wie in den Berechnungen des Kantons immer schneller und immer mehr.

Und deshalb haben Sie sich entschieden, rechtliche Schritte einzuleiten.

Genau. Jürg Thalmann hat dann hier vor Ort alles neu berechnet und niedergeschrieben, was wir dann unserem Rechtsanwalt weitergegeben haben. Und der sagte: «Das hat Fleisch am Knochen, da haben wir eine ernsthafte Chance.» Deshalb haben wir uns entschieden, das weiterzuziehen. Denn wir betreiben den Campingplatz hier seit 1971. Für uns ist das ein wichtiger Geschäfts- und Einnahmezweig, der 50 Jahre lang mit einer Bewilligung betrieben wurde. Dass wir jetzt einen wahnsinnig grossen Einschnitt wegen eines fiktiv auf 300 Jahre berechneten Gefahrenpotenzials machen sollen, das ist schwer zu akzeptieren. Hinzu kommen die Mieter, die sich hier eine Teilexistenz aufgebaut haben. Und wir müssen unser Unternehmen auch wirtschaftlich auf Kurs halten, Arbeitsplätze sichern, funktionieren und investieren können.

Bestehen Chancen, dass der Campingplatz doch bleiben kann?

Unser Anwalt Jörg Frei meint, dass wir realistische Chancen haben. Dass das Gericht sich nicht sofort auf den Behördenentscheid gestützt hat, zeigt, dass wir mit unserem Anliegen nicht ganz falschliegen. Die Rechtslage ist also nicht ganz klar. Da spielen auch Themen wie Bestandesgarantie und Verhältnismässigkeit rein.

Wie könnte also die Zukunft des Campingplatzes aussehen?

Das Verwaltungsgericht könnte entscheiden, dass die Berechnungen effektiv falsch waren und wir uns hier nicht in einer roten Zone befinden. Oder es ist eine rote Zone, aber eine Räumung wäre unverhältnismässig. Dann müssten wir Massnahmen zur schnellen Evakuierung aufzeigen. Wir könnten den Campingplatz also weiterbetreiben, hätten aber einen finanziellen Schaden daraus gezogen. Wie viele Stellplätze das dann konkret wären, wissen wir aktuell noch nicht.

Man sieht einen Campingplatz.
So sah der Campingplatz am Atzmännig vor einem Jahr aus: Die 74 Stellplätze befinden sich gemäss den Berechnungen des Kantons in einer Hochwasserrisiko-Zone.

Und wenn das Gericht nicht in Ihrem Sinne entscheidet?

Bestätigt das Gericht die Räumungsverfügung vonseiten der Gemeinde, bliebe noch der Weg ans Bundesgericht – ob das dann aber möglich und sinnvoll ist, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall bleibt der Ort eine touristische Intensiverholungszone. Wir haben da ein paar Ideen im Hinterkopf, aber nichts Konkretes. Jetzt warten wir zuerst gespannt auf den Entscheid und hoffen, dass die Camper am Atzmännig bleiben dürfen.

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