Gesellschaft

Zürcher Kantonsrat will keine Ausländer in der Polizeischule

Wer im Kanton Zürich Polizistin oder Polizist werden möchte, muss das Schweizer Bürgerrecht haben - und zwar bereits bei Beginn der Ausbildung. Dies hat der Kantonsrat am Montag beschlossen. Winterthur muss seine Praxis diesbezüglich nun ändern, die Stadt Zürich auf eine geplante Lockerung verzichten.

Wer im Kanton Zürich Polizist oder Polizistin werden möchte, muss bereits bei Ausbildungsbeginn das Schweizer Bürgerrecht haben.

Foto: Keystone

Zürcher Kantonsrat will keine Ausländer in der Polizeischule

Eine Mehrheit des Parlaments war der Ansicht, dass nur Schweizerinnen und Schweizer zur Polizeiausbildung zugelassen werden sollen. Wer für einen Staat handeln wolle, müsse diesem auch angehören, lautete eines der Argumente. Mit 83 Ja zu 73 Nein bei 6 Enthaltungen stimmte der Rat deshalb in der Schlussabstimmung einer Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes zu. Die Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Referendum.

Die Stadt Winterthur lässt seit einigen Jahren auch Ausländerinnen und Ausländer zur Polizeiausbildung zu. Voraussetzung dafür war aber, dass sich die Aspirantinnen und Aspiranten bis zu ihrer Vereidigung einbürgern lassen. Fest angestellt werden auch in Winterthur nur Polizistinnen und Polizisten mit Schweizer Pass.

Die Stadt Zürich wollte dem Winterthurer Beispiel folgen und ebenfalls Ausländer mit Bewilligung C zur Ausbildung zulassen – sehr zum Missfallen der SVP, welche schliesslich auf Kantonsebene tätig wurde, um die Städte zurückzupfeifen.

Keine Änderung ergibt sich durch die Gesetzesänderung bei der Kantonspolizei. Dort gehört das Schweizer Bürgerrecht zu den Voraussetzungen.

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