Zu viele Parkplätze: Der Neubau des Oberland Märt verzögert sich weiter
Teilerfolg für Verkehrs-Club
Der VCS kann im Konflikt um die Anzahl Parkplätze im neuen Oberland Märt einen Teilerfolg verbuchen. Schon wieder muss die Migros über die Bücher.
Wann kommt der neue Oberland Märt in Wetzikon? Ursprünglich peilte die Migros Ostschweiz eine Eröffnung im kommenden Jahr an. Nun soll dann im besten Fall erst der Baustart erfolgen.
Denn das Projekt der Migros mit einem Neubau des Einkaufszentrums samt 93 Wohnungen und Gewerbeflächen hat immer noch keine gültige Baubewilligung. Grund dafür ist ein langer Rechtsstreit mit dem Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), der kürzlich in einem neuen Gerichtsurteil mündete.
Das Baugesuch für den Abriss und den Neubau ihres Einkaufszentrums hatte die Migros bereits im Dezember 2020 eingereicht – also vor über vier Jahren.
Doch das erste Projekt erlitt Schiffbruch. Der Verkehrs-Club der Schweiz ergriff im Frühjahr 2022 Rekurs gegen die Baubewilligung. Die Begründung des Verbands: zu viele Parkplätze.
Der VCS erhielt im Herbst 2022 recht, das Baurekursgericht hob die Baubewilligung wieder auf. Die Migros und die Stadt mussten nochmals über die Bücher – die Anzahl der Parkplätze wurde reduziert. Die Baubewilligung für das angepasste Projekt wurde Anfang 2023 erneut erteilt. Doch schon wieder machte der VCS von seinem Verbandsbeschwerderecht Gebrauch. Der Streitpunkt: erneut die Parkplätze.
Die total bewilligten 499 Parkplätze waren für den Umweltverband immer noch zu viel. Er verlangte eine Reduktion auf maximal 350 Parkplätze für Kunden, Angestellte, Bewohner und Besucher sowie die Nachbargrundstücke. 80 Parkplätze, die für die Allgemeinheit vorgesehen waren, sollten gar aus dem Projekt gestrichen werden.
Im Herbst 2023 wies das Baurekursgericht die Beschwerde des VCS ab – dieser gelangte in der Folge an das Verwaltungsgericht.
Und jetzt kann der VCS zumindest einen Teilerfolg verbuchen. Die Anzahl Parkplätze muss reduziert werden. Im vergangenen November hat das Gericht seinen Entscheid gefällt – diesen jedoch erst jetzt öffentlich publiziert. Das Urteil ist in der Zwischenzeit rechtskräftig.
Keine Parkplätze für die Allgemeinheit
Konkret geht es um die 80 Parkplätze, die für die Öffentlichkeit bestimmt waren – also Personen, die nicht den Oberland Märt aufsuchen wollen.
Die Stadt begründete ihre Notwendigkeit unter anderem mit dem Parkplatzmangel in Oberwetzikon – beispielsweise gibt es keine Abstellplätze für Fahrzeuge bei der Kirche, und der Platz beim Stadthaus sei zu klein.

Das Gericht konnte der Argumentation nicht folgen – die Zahl von 80 Parkplätzen sei nicht begründet, weder durch die Nutzung der Kirche noch durch Besucher im Stadthaus. Die Bewilligung dieser Parkplätze stuften die Richter deshalb als unrechtmässig ein.
Nicht zu beanstanden sind laut dem Gericht die weiteren Parkplätze im Einkaufszentrum. Und auch die vorgesehene Parkgebühr von einem Franken pro Stunde ab der ersten Minute hält es für rechtens. Der VCS hatte höhere Gebühren gefordert.
Dies würde laut dem Gericht aber nicht zu einer Reduktion der Fahrten führen, sondern Suchfahrten begünstigen – oder gar dazu führen, dass Kundinnen und Kunden auf die Migros-Filialen in Pfäffikon oder Hinwil ausweichen, wo keine oder geringere Parkgebühren erhoben werden.
Migros muss nochmals über die Bücher
Mit dem Urteil liegt die Angelegenheit für eine Neubeurteilung beim Bauausschuss der Stadt Wetzikon. «Wir haben das Urteil zusammen mit Vertretern der Migros analysiert. Es ist wichtig, im weiteren Projektverlauf das Risiko eines erneuten Rekurses möglichst gering zu halten», sagt Stefan Lenz (FDP). Er ist als Stadtrat für das Ressort Hochbau und Planung zuständig und steht damit dem Ausschuss vor.
Die Migros muss jetzt eine Projektänderung beantragen, die der Bauausschuss erneut prüft. Laut einer Medienmitteilung plant der Detailhändler, im Frühling korrigierte Pläne mit der durch das Verwaltungsgericht bestätigten Anzahl an Kundenparkplätzen bei der Stadt Wetzikon einzureichen. Dann muss der Bauausschuss das Gesuch prüfen und die Bewilligung erteilen.
Laut Lenz ist im Anschluss nochmals ein Rechtsstreit möglich. «Grundsätzlich ist ein neuer Rekurs gegen das ganze Projekt möglich. Typischerweise werden aber nur die Punkte bestritten, die noch nicht bewilligt wurden.»
Das Ziel des Grossverteilers ist, im Verlauf des kommenden Jahrs mit dem Rückbau des Oberland Märts zu beginnen. Während der Bauzeit will die Migros ein Provisorium auf der Färberwiese betreiben. Laut der Mitteilung laufen die Bauarbeiten nach Plan. Über die detaillierte Terminplanung informiert der orange Riese aber erst nach Erhalt der Bewilligung.
Und wie steht es um die allgemeine Parkplatzsituation in Oberwetzikon? Stadtrat Lenz betont, dass dieses Thema nicht vom Tisch ist: «Die Stadt Wetzikon wird unabhängig vom Projekt der Migros Ostschweiz in der laufenden Ortsplanungsrevision den Bedarf an Parkplätzen für die Öffentlichkeit in den verschiedenen Stadtteilen analysieren und beurteilen.»
