Justiz

WWF zieht Baustreit vors Bundesgericht – das müssen Sie wissen

Darf man in Uferbereichen bauen, die vielleicht bald als geschützt gelten? Mit diesem Fall muss sich jetzt das höchste Schweizer Gericht befassen.

Auf der Parzelle in der Bildmitte, nur unweit vom Ufer der Töss, soll eine grosse Wohnüberbauung entstehen.

Foto: Simon Grässle

WWF zieht Baustreit vors Bundesgericht – das müssen Sie wissen

Bauprojekt im Tösstal

Der WWF wehrt sich gegen geplante Wohnblöcke nahe der Töss in Kollbrunn. Dabei geht es nicht mehr nur um das eigentliche Projekt. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Worum geht es?

Die Winterthurer Immobilieninvestorin Leemann und Bretscher AG plant auf einem rund 15’000 Quadratmeter grossen Grundstück in Kollbrunn eine Überbauung. Entstehen sollen vier Mehrfamilienhäuser mit rund 50 Wohnungen. Das Projekt ist bewilligt, allerdings blockiert eine Einsprache des WWF das Vorhaben. Nachdem die Umweltschutzorganisation bereits vor dem Baurekurs- und dem Verwaltungsgericht verloren hatte, hat sie den Fall ans Bundesgericht weitergezogen.

Was ist der Streitpunkt?

Streitpunkt sind die sogenannten Gewässerräume, sprich Uferbereiche, der angrenzenden Töss. Sie dienen dazu, die natürlichen Funktionen eines Flusses zu gewährleisten, und dürfen nicht überbaut werden. Wie breit diese Bereiche sind, müssen die Kantone für die jeweiligen Gewässer definieren. Der Bund hat ihnen dafür in der Gewässerschutzverordnung bis Ende 2018 Zeit gegeben.

Im Zuge dessen hat er befristete Gewässerräume beschlossen. Sie sollen so lange gelten, bis die Kantone diese definitiv festgelegt haben. Das ist vielerorts – etwa in Kollbrunn, aber auch in anderen Kantonen – trotz ausgelaufener Frist noch nicht geschehen. Der WWF sieht darin ein systematisches Problem, weil die provisorischen Uferstreifen bei grossen Gewässern praktisch immer schmaler ausfallen würden als die definitiven.

Er will verhindern, dass in den zukünftig geschützten Bereichen Bauten entstehen. Und fordert, dass das Bauprojekt und die Festlegung des Gewässerraums miteinander koordiniert werden. Das Bundesgericht muss nun klären, ob die provisorischen Bestimmungen trotz Verzug noch gelten – sprich, ob in diesem Bereich gebaut werden darf, obwohl dieser künftig zum geschützten Gewässerraum gehören könnte.

Wieso sind die Uferbereiche dem WWF so wichtig?

«Die Gewässerräume stellen die natürlichen Funktionen eines Flusses sicher und sind wichtig für den Erhalt der Biodiversität», sagt Cornelia Hafner, Geschäftsführerin des WWF Zürich. Je kleiner der Gewässerraum ausfalle, desto weniger Arten könnten dort leben. In der Töss sind gleich mehrere Fischarten beheimatet, die auf der Roten Liste stehen, also potenziell gefährdet oder bedroht sind – darunter die Bachforelle oder die Bartgrundel.

Die Bestände waren in der Region zuletzt rückläufig. Da das Flussbett der Töss eine intakte Kiessohle besitzt, ist sie laut Hafner ein wichtiger Lebensraum für Fische und Wirbellose wie Schnecken und Würmer.

Am meisten würde die Artenvielfalt von einer Revitalisierung – vergleichbar mit den sistierten Plänen in Wila – profitieren. «Gerade weil ein solcher Prozess sehr lange dauert, ist es wichtig, dass in der Zwischenzeit genügend grosse Gewässerräume vorhanden sind», sagt Hafner.

Letztere seien auch wichtig, weil sie verschiedenen Arten als Verbindung zu anderen Lebensräumen dienten. Historische Daten zeigen zudem, dass der Flusslauf der Töss vor ihrer Begradigung um einiges breiter war und die Wasserstände teils stark schwankten. Das ist indes auch am Namen Au beziehungsweise Auen erkennbar.

Warum dauert es so lange, bis die Uferbereiche festgelegt werden?

Der Regierungsrat hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2016 festgehalten, in welcher Reihenfolge er die definitiven Gewässerräume und deren Breite festlegt. Der Kanton konzentriert sich demnach zuerst auf das Siedlungsgebiet und die Städte Zürich und Winterthur. In Winterthur lagen die Gewässerräume bis Mitte Juni öffentlich auf. Das Tösstal folgt erst in dritter Priorität. In einer Schätzung geht der Kanton davon aus, dass die Uferbereiche hier nicht vor 2026 definitiv festgelegt sein werden. Auch in einigen anderen Kantonen geht dieser Prozess nur schleppend voran.

«Es ist nicht einfach, den Gewässern nach über 100 Jahren wieder den Raum zu geben, der ihnen zusteht», sagt Stephan Buhofer, Verantwortlicher öffentliches Recht beim WWF Schweiz. Dass sich das so lange hinziehe, habe auch mit den vielen Interessen zu tun, die in diesen Bereich hineinspielten. Zum Beispiel jenen der Landwirtschaft. In den Uferbereichen darf man nämlich weder Pflanzenschutz- noch Düngemittel verteilen.

Worauf stützt sich der Umweltschutzverband?

Seine Forderung, dass das Bauprojekt und die Festlegung des Uferbereichs aufeinander abzustimmen seien, stützt der WWF auf das sogenannte Gewässerentwicklungskonzept aus dem Jahr 2017. Dieses hatte die Baudirektion beim Ingenieurbüro Flussbau AG in Auftrag gegeben. Es bildet die fachliche Grundlage für die definitive Breite der Gewässerräume, versteht sich aber nur als erster Vorschlag und ist nicht verbindlich.

Werden Bauprojekt und Uferbereiche nicht aufeinander abgestimmt, würde die Überbauung laut WWF in den späteren Uferbereich ragen. Der definitive, laut Konzept breitere Gewässerraum würde damit verletzt, so die Argumentation.

Überbauung in Kollbrunn. WWF verliert erneut im Streit um Überbauung in Kollbrunn.
Schon seit drei Jahren deuten Baugespanne auf das geplante Projekt hin.

«Da der Kanton so viel länger braucht als vorgesehen, um den Gewässerraum auszuscheiden, besteht die Gefahr, dass Bauherren generell in diesen Uferbereich hineinbauen würden», erklärt Stephan Buhofer. Täten sie dies, würden sie der Festlegung des künftigen Gewässerraums vorgreifen. «Deshalb braucht es ein Leiturteil, das diese Frage abschliessend klärt.» Der Bundesgerichtsentscheid könnte damit auch Folgen für Projekte in der ganzen Schweiz haben.

Wie stehen die Chancen, dass der WWF im Fall «In den Auen» recht bekommt?

Das Verwaltungsgericht betonte im Urteil, dass es keine Pflicht zur Abstimmung von Bauvorhaben und Festlegung des Gewässerraums gebe. Eine solche könne beispielsweise bei der öffentlichen Auflage einsetzen, nicht aber, wenn diese noch nicht absehbar sei. Christa Perregaux, stellvertretende Direktorin des Raumplanungsverbands EspaceSuisse, hat sich auf Anfrage mit dem Fall beschäftigt.

Sie hält es für wahrscheinlich, dass das Bundesgericht diesen Sachverhalt anders auslegt, weil die fachliche Grundlage für die zukünftige Breite des Gewässerraums bereits erarbeitet wurde.

Einen vergleichbaren Fall hat das Bundesgericht bereits 2021 behandelt, wie die «Luzerner Zeitung» berichtete. Damals pfiff es den Kanton Schwyz zurück, der im Muotadelta einen Campingplatz hatte bauen wollen. Auch besagtes Delta wurde durch Korrekturen stark eingeschränkt. Für eine zukünftige Revitalisierung müsse Platz gesichert werden, und das Bauvorhaben stehe dem im Wege, argumentierte das Bundesgericht.

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