Thomas Renggli ist nicht mehr Chefredaktor von Linth24
Zwei Alphatiere
Vier Jahre lang leitete Thomas Renggli die Redaktion von Linth24. Jetzt hat sich das Online-Newsportal vom Maurmer Journalisten und Autor getrennt.
Er ist ein profilierter Journalist mit einer spitzen Feder, er schrieb und schreibt als Autor zahlreiche Sachbücher und Biografien, er berät den ehemaligen Fifa-Chef Sepp Blatter (90) in Kommunikationsfragen, und er mischt die Lokalpolitik in Maur auf. Das tut er als Chefredaktor der «Maurmer Zeitung», und das tat er im vergangenen Frühling als Kandidat für den Gemeinderat.
Untätigkeit kann man Thomas Renggli (54) wahrlich nicht vorwerfen. Der Sohn der 2015 verstorbenen Radiolegende Sepp Renggli tanzt auf vielen Hochzeiten. Eine davon war bis vor wenigen Tagen auch das Online-Nachrichtenportal Linth24. Im November 2022 machte ihn Verleger Bruno Hug in einem Teilzeitpensum zum Chefredaktor des Newsportals in Rapperswil, dazu gehörte auch die übergreifende Redaktionsleitung der damals 17 Portal24-Plattformen.
Insgesamt umfasst Bruno Hugs Portal24-Gruppe mittlerweile 25 lokale Online-Nachrichtenportale, Tendenz weiterwachsend. Drei Portale zwischen Rapperswil und Zürich betreibt Hug mit einer eigenen kleinen Redaktion in Rapperswil: Linth24, Goldküste24 und Zürich24.
Die übrigen Portale, beispielsweise Zürioberland24 mit Sitz in Gossau, werden von unabhängigen Betreibern geführt. Diese sind selbst für Redaktion, Werbeverkauf und Verlag verantwortlich und arbeiten auf eigene Rechnung. Gegen eine Art Franchisegebühr stellt die Portal24 AG die gemeinsame technische Plattform zur Verfügung. Dadurch muss nicht jeder Lokalverleger eine eigene digitale Infrastruktur aufbauen und unterhalten.
Artikel, Bilder und Videos können innerhalb des Verbunds kostenlos von anderen Portal24-Plattformen übernommen werden. Für die Leserschaft stehen die Beiträge kostenlos zur Verfügung.
Bei Linth24 setzt Bruno Hug stark auf die Zusammenarbeit mit den Gemeinden in den Bezirken See und Gaster. Dabei geht er unzimperlich vor. Wer sein Portal nicht zur (kostenpflichtigen) Publikation von amtlichen Mitteilungen nutzt, wird von der Berichterstattung ausgeschlossen. (sco)

