Entscheidungstag fürs GZO: Das müssen Gläubiger jetzt wissen
Gläubigerversammlung am 28. Oktober
Worüber stimmen die Gläubiger des GZO Spitals Wetzikon ab? Wer darf überhaupt über die Zukunft des Regionalspitals entscheiden? Wir klären die wichtigsten Fragen und Antworten.
Mit der Publikation des Nachlassvertrags und der Abstimmungsunterlagen beginnt für die Gläubiger des GZO Spitals Wetzikon die entscheidende Phase. Wir klären die wichtigsten Fragen zum Prozedere und erklären, wer überhaupt abstimmen darf.
Worüber stimmen die Gläubiger eigentlich ab?
Im Kern geht es um die Frage: Rettung des Spitals oder Schliessung? Die Gläubiger stimmen darüber ab, ob sie dem vorliegenden Nachlassvertrag und damit dem von der GZO AG vorgeschlagenen Sanierungsweg mit Thurmed, dem zentralen Gesundheitsdienstleister aus dem Kanton Thurgau, zustimmen.

