Für GZO-Anleihegläubiger ist der Sachwalterwechsel alternativlos
Reaktion auf GZO-Vorschlag
Das Spital Wetzikon schlägt statt der Absetzung der Sachwalter die Bildung eines Gläubigerausschusses vor. Davon halten gewisse Anleihegläubiger wenig – und reagieren mit Bedingungen.
In einem Newsletter an die Gläubiger hatte das Spital Wetzikon Mitte Woche die Bildung eines Gläubigerausschusses vorgeschlagen. Dies als Reaktion auf die vom Investmentfonds Clearway Capital beantragte Auswechslung der Sachwalter des GZO. Wählen können einen solchen Ausschuss die Gläubiger des Spitals an der Versammlung am 8. September in Uster.
Der Ausschuss würde die Sachwalter, die derzeit die Nachlassstundung und den Sanierungsplan des Spitals begleiten, künftig beaufsichtigen und ihnen Empfehlungen erteilen. Gleichzeitig würde der Ausschuss regelmässig über den Stand des Sanierungsverfahrens des Spitals und den Verlauf der Nachlassstundung informiert. Ein Weisungs- und Vetorecht gegenüber den Sachwaltern hätte er aber nicht.
Es ist ein Vorschlag, auf den Clearway Capital nun skeptisch und mit Bedingungen reagiert. Der Investmentfonds ist Teil einer mit 6,56 Prozent anteilsmässig kleinen Gruppe von Gläubigern der nicht zurückbezahlten oder refinanzierten 170-Millionen-Anleihe des Spitals.
