Abo

Wirtschaft

Reaktion auf GZO-Vorschlag

Für GZO-Anleihegläubiger ist der Sachwalterwechsel alternativlos

Das Spital Wetzikon schlägt statt der Absetzung der Sachwalter die Bildung eines Gläubigerausschusses vor. Davon halten gewisse Anleihegläubiger wenig – und reagieren mit Bedingungen.

Sachwalterwechsel, Gläubigerausschuss – oder sogar beides? Die Gläubigerversammlung im September wird zum Wegweiser für das GZO Spital.

Foto: Simon Grässle

Für GZO-Anleihegläubiger ist der Sachwalterwechsel alternativlos

Reaktion auf GZO-Vorschlag

Das Spital Wetzikon schlägt statt der Absetzung der Sachwalter die Bildung eines Gläubigerausschusses vor. Davon halten gewisse Anleihegläubiger wenig – und reagieren mit Bedingungen.

In einem Newsletter an die Gläubiger hatte das Spital Wetzikon Mitte Woche die Bildung eines Gläubigerausschusses vorgeschlagen. Dies als Reaktion auf die vom Investmentfonds Clearway Capital beantragte Auswechslung der Sachwalter des GZO. Wählen können einen solchen Ausschuss die Gläubiger des Spitals an der Versammlung am 8. September in Uster.

Der Ausschuss würde die Sachwalter, die derzeit die Nachlassstundung und den Sanierungsplan des Spitals begleiten, künftig beaufsichtigen und ihnen Empfehlungen erteilen. Gleichzeitig würde der Ausschuss regelmässig über den Stand des Sanierungsverfahrens des Spitals und den Verlauf der Nachlassstundung informiert. Ein Weisungs- und Vetorecht gegenüber den Sachwaltern hätte er aber nicht.

Es ist ein Vorschlag, auf den Clearway Capital nun skeptisch und mit Bedingungen reagiert. Der Investmentfonds ist Teil einer mit 6,56 Prozent anteilsmässig kleinen Gruppe von Gläubigern der nicht zurückbezahlten oder refinanzierten 170-Millionen-Anleihe des Spitals.


> > Lesen Sie hier, was in der Wetziker Spitalkrise bisher passiert ist.


Ein Gläubigerausschuss sei «keine Alternative für den Ersatz der Sachwalter», macht Clearway Capital in einer Mitteilung deutlich. Die derzeitigen Sachwalter hätten den aktuellen Sanierungsplan mitgetragen, den Clearway Capital vehement ablehne. Stattdessen schlägt der Investmentfonds mit Michael Endres einen Rechtsanwalt aus der Innerschweiz als neuen Sachwalter vor. Nur so könne das Vertrauen in den laufenden Prozess wiederhergestellt werden.

Gläubiger entscheiden über Ausschuss

Clearway Capital lehnt einen Gläubigerausschuss zwar nicht ab, knüpft ihn aber an Voraussetzungen. Klar definierte Regeln seien für die Bildung eines Gläubigerausschusses unerlässlich, heisst es. «Ein Ausschuss, der die gesamte Bandbreite der Gläubigerinteressen nicht ausreichend widerspiegelt, würde seine Glaubwürdigkeit verlieren.»

Das Spital hatte in seinem Newsletter bereits kommuniziert, dass die Gläubiger über die Einsetzung eines Ausschusses entscheiden werden. Sie sind es auch, die über die Anzahl Mitglieder und die Zusammensetzung bestimmen.

Explizit hält das GZO fest: «Die verschiedenen Gläubigerkategorien müssen angemessen im Ausschuss vertreten sein.» Eine Formulierung, die zwar praktisch identisch im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zu finden ist, jedoch einigermassen vage bleibt und Spielraum offenlässt.

Auf Anfrage bestätigt das Spital noch einmal, dass der Entscheid über die Bildung eines Ausschusses allein in den Händen der Gläubiger liegt. «Wir beeinflussen diesen Entscheid nicht.» Die Zusammensetzung sollte aber auch aus Sicht des Spitals die unterschiedlichen Interessen der Gläubiger berücksichtigen.

Forderung nach Transparenz

Clearway Capital stellt in der Mitteilung für die Bildung des Gläubigerausschusses gleich mehrere Bedingungen auf: Die Anzahl Sitze pro Gläubigerkategorie müsse vorgängig festgelegt werden. Ausserdem müsse die Zusammensetzung das Verhältnis der ausstehenden Forderungen widerspiegeln.

Damit das «tatsächliche wirtschaftliche Risiko der Gläubiger» abgebildet werde, solle die Abstimmung nicht pro Kopf, sondern auf Grundlage der ausstehenden Gläubigerforderungen erfolgen. Die Begründung: Andernfalls könnten Nachteile für unterrepräsentierte Gläubiger entstehen.

Weiter verlangt der Investmentfonds vom Spital mehr Transparenz. Die Regeln für die Nominierung, die Abstimmung und die Zusammensetzung des Ausschusses sowie die zugelassenen Forderungen sollten in den kommenden Tagen und bereits vor der Gläubigerversammlung öffentlich gemacht werden.

Das GZO verweist auf Anfrage darauf, dass der «prozessuale Ablauf der Gläubigerversammlung den Sachwaltern obliegt». Das gelte auch für den Wahlprozess eines möglichen Gläubigerausschusses. Das Spital könne deshalb keine Stellung zu den Transparenzforderungen beziehen. Die Sachwalter haben auf eine kurzfristige Anfrage nicht reagiert.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.