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Landschaftsschützer wehren sich gegen geplantes Gewächshaus in Hinwil

Ein Gewächshaus und 50 Änderungsanträge. Gerät das Millionenprojekt der Beerstecher AG ins Stocken?

Westlich des bestehenden Gewächshauses soll das neue Treibhaus entstehen. (Archiv)

Foto: Simon Grässle

Landschaftsschützer wehren sich gegen geplantes Gewächshaus in Hinwil

Widerstand regt sich

Der grösste Gemüsebauer der Region will in Hinwil für 20 Millionen Franken ein neues Gewächshaus bauen. Das finden nicht alle eine gute Idee.

In den Gebieten Tafelriet und Stocken in Hinwil stehen die Gewächshäuser der Gebr. Meier Primanatura AG und der Beerstecher AG. 2009 wurde das Gewächshaus der Gebrüder Meier in Betrieb genommen, 2015 jenes von Thomas Beerstecher. An beiden Standorten wachsen Gemüse und Salate, teilweise in Hors-sol-Kulturen.

Nun plant die Beerstecher AG einen Ausbau ihrer Anlage: Westlich des bestehenden, 33’000 Quadratmeter umfassenden Treibhauses im Gebiet Stocken sollen weitere 72’000 Quadratmeter Gewächshausfläche entstehen.

«Die Nachfrage nach regional und klimaneutral produzierten Lebensmitteln steigt», sagt Beerstecher. Insbesondere die Grossverteiler Migros und Coop setzen auf regionale und nachhaltige Landwirtschaftserzeugnisse.

Ein Mann steht in einem Gewächshaus zwischen Tomatenstauden, In der Hand hält er eine Rispe mit Cherrytomaten.
Thomas Beerstecher produziert in Hinwil im Gebiet Stocken verschiedene Gemüse und Salate. Nun will er die Gewächshausfläche ausbauen. (Archiv)

Bis Ende Oktober lag auf der Gemeinde Hinwil der private Gestaltungsplan für das Projekt auf. Die kantonalen Behörden vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel), vom Amt für Raumentwicklung (Are) und vom Amt für Natur und Landschaft (ANL) haben den Gestaltungsplan allesamt als «genehmigungsfähig» eingestuft.

Das sieht Pro Oberland dezidiert anders. Die Gruppierung mit Sitz in Wetzikon, die sich den Erhalt der Lebensqualität in der Region zum Ziel setzt, wehrt sich gegen die Baupläne.

In einer umfangreichen Stellungnahme beantragt Pro Oberland nicht weniger als 50 Änderungsanträge für den privaten Gestaltungsplan.

«Ich hatte schon angenommen, dass sich die Gemeinde Hinwil etwas kritischer mit dem Gestaltungsplan auseinandersetzt», sagt Uwe Scheibler, Sprecher der Gruppierung, und kritisiert auch das kantonale Amt für Natur und Landschaft (ANL): «Das ANL hätte gerade bezüglich Kulturlandschutz hellhörig werden sollen.» Schliesslich gehe es im geplanten Projekt um insgesamt 110’000 Quadratmeter Kulturland von hoher Qualität.

Die ersten zwei der 50 Anträge, die Pro Oberland eingereicht hat, sind grundsätzlicher Natur. Sie verlangen, dass der private Gestaltungsplan als Ganzes zurückgewiesen wird. Die Errichtung von Gewächshäusern für bodenunabhängige Hors-sol-Kultivierung von Gemüse in der Landwirtschaftszone sei nicht zonenkonform, begründet die Organisation.

Vom Dünger bis zu den Hummeln

Die weiteren 48 Einwendungen sind Änderungsanträge für den Fall, dass der Gestaltungsplan doch genehmigt wird. Sie umfassen ein breites Themenspektrum von der Lagerung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln über die Gebäudehöhe, Grundwasserschutz, Wildtierkorridore, Boden- und Fruchtfolgeflächen bis hin zur Herkunft der zur Bestäubung eingekauften Hummelvölker.

Uwe Scheibler nennt zwei Hauptanliegen in der 29 Seiten umfassenden Stellungnahme: «Erstens geht es um den Schutz des immer knapper werdenden Kulturlands und zweitens um genügend Raum für eine sinnvolle Revitalisierung des Wildbachs.» Beide Anliegen liessen sich mit den vorgelegten Plänen nicht vereinbaren.

Gar als «missbräuchlich» bezeichnet Scheibler das Argument, das Beheizen des neuen Gewächshauses mit Fernwärme der Kezo sei nachhaltig: «Das ist in der Realität fossile Energie. Der grösste Teil des Brennwerts in der Kezo basiert nämlich auf Erdölprodukten.»

Das Gewächshaus der Beerstecher AG in Hinwil. Im Hintergrund ist der Kamin der Kehrichtverbrennungsanlage zu sehen.
In Sichtweite der Kezo: Das geplante Gewächshaus der Beerstecher AG soll mit Fernwärme beheizt werden. (Archiv)

Nun liegt der Ball bei der Gemeinde Hinwil respektive dem Planungsbüro der Beerstecher AG. Sie entscheiden, ob und falls ja, welche Einwendungen von Pro Oberland in den Gestaltungsplan übernommen werden. Wird eine Einwendung abgelehnt, so muss das schriftlich begründet werden.

Das letzte Wort wird die Gemeindeversammlung von Hinwil haben und voraussichtlich im Juni 2025 über den Gestaltungsplan befinden.

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