Gläubigergruppe lehnt Vorschlag zur Sanierung für das GZO ab
Showdown im Oktober
Das ist nun wahrlich keine Überraschung: Die sogenannte «GZO Creditor Group» hat kein Interesse an den Sanierungsplänen der GZO AG.
Am 25. Oktober treffen sich die Anleihegläubiger der GZO AG zur Gläubigerversammlung. Es dürfte auf einen Showdown zwischen der Leitung des finanziell angeschlagenen Spitals und einer Gruppe von Gläubigern hinauslaufen, die sich mutmasslich in den letzten Monaten mit Obligationen eingedeckt hat.
In einer am Mittwochmorgen versendeten Medienmitteilung lehnt die sogenannte «GZO Creditor Group» die Ende August publik gemachten Sanierungspläne des GZO Spitals rundweg ab. Nach eigenen Angaben hält die Gruppe 6,56 Prozent des Gesamtnennwerts der in Verzug geratenen Obligationenanleihe über 170 Millionen Franken.
> > Lesen Sie hier, was bisher in der Wetziker Spitalkrise passiert ist.
Seit dem 30. April befindet sich die GZO AG in Nachlassstundung und geniesst damit Gläubigerschutz. Ende August hat das Bezirksgericht Hinwil diese Nachlassstundung um vier Monate bis 30. Dezember 2024 verlängert. Damit soll dem Spital genügend Zeit verschafft werden, um ein tragfähiges Sanierungskonzept vorzulegen.
«Gut funktionierender, laufender Spitalbetrieb»
Die eingesetzten Sachwalter attestieren der GZO AG «einen gut funktionierenden, laufenden Spitalbetrieb, mit welchem sie in der Lage ist, ohne Berücksichtigung der Altschulden ein positives Betriebsergebnis zu erzielen». Die Sanierungschancen stünden gut.
Nur ist das überhaupt nicht im Sinn der Gläubigergruppe um den Zürcher Investor Gregor Greber. Sie wittert das grosse Geschäft: Nach Bekanntwerden der finanziellen Schieflage des Spitals im April hatte die Obligation rund 70 Prozent ihres Werts verloren. Das Papier mit einem Nominalwert von 100 Franken wurde Anfang Mai an der Börse noch für 32 Franken gehandelt. Von der Zürcher Kantonalbank wurde sie auf Rating C herabgestuft – eine «Ramschanleihe». Seit einiger Zeit steht sie bei über 40 Franken.
Sollte die Anleihe dereinst zum Nominalwert von 100 Franken zurückbezahlt werden, könnte die Gläubigergruppe ihren Einsatz praktisch verdreifachen.
Das GZO Spital hat ganz andere Absichten: Der Sanierungsplan, den die Verantwortlichen ihren Gläubigern am 25. Oktober präsentieren werden, enthält einen Schuldenschnitt, eine Kapitalerhöhung und einen Finanzierungsvorschlag für die Fertigstellung des neuen Spitalgebäudes.
Diesen Schuldenschnitt will die Gläubigergruppe verhindern. In ihrer Mitteilung listet sie auf, was gegen die Pläne der GZO AG spricht:
- Zwölf Aktionärsgemeinden, die bereit sind, zusätzliches Kapital einzuschiessen. Dazu ist in jeder Gemeinde die Zustimmung der jeweils zuständigen politischen Instanzen erforderlich.
- Die Fähigkeit des Unternehmens, eine Finanzierungslösung für die Fertigstellung des Neubaus zu finden.
- Gläubiger, die einen Schuldenschnitt akzeptieren.
Die Gläubigergruppe argumentiert, dass dieser Plan «aufgrund seiner Komplexität sehr wahrscheinlich scheitern wird». Sie sieht andere Optionen: «Dazu gehören die Ausschüttung von Bargeldbeständen, die Monetarisierung von Spitalvermögen, eine explizite Aktionärsgarantie oder eine Kombination dieser Optionen.»
Die Gruppe hat ein Gutachten zum Wert der Immobilien und der Landreserven erstellen lassen und kommt auf folgende Zahlen:
Auf ihrer Website präsentiert die Gläubigergruppe unter dem Titel «Heilmittel für GZO» ein 23-seitiges PDF-Dokument und legt darin die Argumente für ihre Pläne vor. Die wichtigste Forderung ist neben der Verlängerung der Laufzeit der 170-Millionen-Anleihe eine «Monetarisierung dieser Vermögenswerte». Die GZO AG soll ihre Liquidität und Verkaufserlöse ihrer Immobilien dazu nutzen, die Schulden, insbesondere gegenüber den Anleihenobligationären, zu tilgen.
Dazu benötigt die «GZO Creditor Group» eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln des im Umlauf befindlichen Obligationenkapitals. Erfahrungsgemäss wird sie diese an der Gläubigerversammlung am 25. Oktober nicht zusammenbringen. Aber danach hat die Gruppe zwei Monate Zeit, um fehlende Stimmen durch schriftliche und beglaubigte Erklärungen nachzureichen und dadurch nachträglich einen gültigen Beschluss zu erzielen.
Der Konflikt dürfte sich also bis Weihnachten hinziehen. Mindestens.
