GZO hat mehr Zeit für Rettungsplan – und spricht von Schuldenschnitt
Nachlassstundung verlängert
Das Bezirksgericht Hinwil hat die provisorische Nachlassstundung für das GZO bis zum 30. Dezember verlängert. Das Spital erhält somit mehr Zeit für die Ausarbeitung eines Sanierungsplans.
Konkurs, Sanierung, Neuausrichtung – wie geht es für das Spital Wetzikon weiter? Diese Frage wird nun vorerst beantwortet. Ein Konkurs ist weiterhin kein Thema. Denn das Gesundheitszentrum Zürcher Oberland (GZO) erhält weitere vier Monate Zeit, um ein Sanierungskonzept zu erarbeiten.
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Am Montag wurde bekannt, dass das Bezirksgericht Hinwil mit einer Verfügung vom 23. August die provisorische Nachlassstundung für weitere vier Monate bis zum 30. Dezember dieses Jahrs verlängert hat. In dieser befindet sich das GZO seit dem 30. April, weil es eine Obligationenanleihe in Höhe von 170 Millionen Franken nicht fristgerecht zurückzahlen konnte. Das Geld war vor zehn Jahren aufgenommen worden, um den Neubau zu finanzieren.
Das Spital betonte jedoch stets, über genügend liquide Mittel und einen rentablen Betrieb zu verfügen. Deshalb erklärte auch Jürg Girschweiler, Experte für Konkurse und Nachlassstundungen, dass das Konkursrisiko für die nächsten Jahre für das Spital praktisch inexistent sei. Der Grund: Der operative Betrieb ist finanziert. Das Spital ist liquide.
Konzept bis Ende Oktober
Zum selben Schluss kamen auch die eingesetzten Sachwalter. In einer Medienmitteilung schreiben sie: «Nach Beurteilung der provisorischen Sachwalter verfügt die GZO AG über einen gut funktionierenden, laufenden Spitalbetrieb, mit welchem sie in der Lage ist, ohne Berücksichtigung der Altschulden ein positives Betriebsergebnis zu erzielen.» Die Sanierungschancen könnten aus heutiger Optik als gut bezeichnet werden.
Allerdings erfordere die hohe Komplexität der verschiedenen sich stellenden Themen und die grosse Anzahl an involvierten Parteien noch mehr Zeit, um eine umfassende, tragfähige Lösung zu finden, weshalb dem Nachlassgericht eine Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung beantragt und diese auch genehmigt worden sei.
Gemäss GZO soll das Sanierungskonzept Ende Oktober vorliegen. Neben der bereits mehrfach genannten Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden spricht das Spital jetzt erstmals öffentlich davon, dass auch ein Schuldenschnitt Bestandteil eines solchen Konzepts sein dürfte. Ein Analyst der Zürcher Kantonalbank (ZKB) war bereits im Vorfeld davon ausgegangen, dass eine Sanierung ohne Schuldenschnitt, sprich den Verzicht der Gläubiger auf einen Teil ihres Gelds, kaum gelingen dürfte.
Höhe eines möglichen Schuldenschnitts unklar
Wie hoch kann oder muss denn ein Schuldenschnitt ausfallen, damit eine Sanierung gelingt? Das GZO antwortet auf diese Frage mit dem Verweis, dass Arbeiten am Sanierungskonzept noch im Gang seien und sehr viele Faktoren berücksichtigt werden müssten. «Eine Diskussion über die Höhe eines Schuldenschnitts käme einer Spekulation gleich.» Dasselbe gelte auch in Bezug auf eine Kapitalerhöhung durch die Gemeinden.
Für diese kommt die Verlängerung der Nachlassstundung alles andere als überraschend, wie Pascal Bassu (SP), Wetziker Stadtpräsident und Sprecher des Ausschusses der Aktionärsgemeinden, erklärt. Im Gegenteil, «wir wären stark erstaunt gewesen, wenn dieser Fall nicht eingetreten wäre».
Bassu bestätigt, dass Gespräche der Gemeinden mit dem GZO bezüglich Aktienkapitalerhöhung laufen, sagt aber auch: «Sobald ein belastbarer Sanierungsplan vorliegt, werden die Gemeinden eine Kapitalerhöhung prüfen. Die Höhe können wir deshalb noch nicht kommunizieren.» Mitte Juli hatte er aber verlautbaren lassen, dass die 170 Millionen Franken nicht finanzierbar seien. Die Betragshöhe müsse, so Bassu, in den kommenden Wochen noch gefestigt werden.
Beschwerde sistiert
Gleichzeitig teilt das GZO mit, dass die vor dem Verwaltungsgericht hängige Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss zur Nicht-Unterstützung bis zum 30. November sistiert wird. Das Verwaltungsgericht hat dem Gesuch stattgegeben. Dieses wurde eingereicht, um sich vollumfänglich auf das Sanierungskonzept zu konzentrieren und mögliche Gespräche mit der Gesundheitsdirektion nicht zu blockieren.
