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Versammlung für GZO-Anleihegläubiger findet im Oktober statt

Das GZO Spital Wetzikon hat zur geforderten Versammlung der Anleihegläubiger eingeladen. Mit dem Datum sind aber nicht alle zufrieden.

Das GZO Spital Wetzikon hat eine Versammlung für Anleihegläubiger einberufen.

Foto: Marie Fredericq

Versammlung für GZO-Anleihegläubiger findet im Oktober statt

Einladung publiziert

Nachdem die GZO Creditor Group eine Versammlung der Anleihegläubiger verlangt hat, kommt das GZO Spital Wetzikon dem Wunsch nun nach. Allerdings gibt es Kritik.

Mitte Juli trat eine Gruppe von vier Anleihegläubigern des GZO Spitals Wetzikon, die sogenannte GZO Creditor Group, mit verschiedenen Forderungen an die Öffentlichkeit. Unter anderem will sie eine Fristverlängerung für die Rückzahlung der 170-Millionen-Anleihe, die schrittweise Erhöhung der Zinsen auf die Obligation, die Entlassung des Spitals aus der provisorischen Nachlassstundung sowie einen Vertreter mit Beobachterrechten im Verwaltungsrat.

Das Spital lehnte sämtliche Anträge ab. Dennoch forderten die vier Anleihegläubiger die Einberufung einer Gläubigerversammlung. Gut zweieinhalb Wochen später lädt nun das Spital zu dieser Versammlung der Anleihegläubiger ein. Den Termin hat das Spital auf den 25. Oktober angesetzt, wie es in einer Medienmitteilung schreibt.


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Die Terminansetzung erst in gut zweieinhalb Monaten begründet das Spital mit der Ausarbeitung des gesamtheitlichen Sanierungskonzepts. Darüber sollen letztlich alle Gläubiger – nicht nur jene der 170-Millionen-Anleihe – entscheiden. Man komme zwar gut voran, schreibt das Spital. Allerdings wolle man an der Versammlung «den Anleihegläubigern ein weit fortgeschrittenes Sanierungskonzept vorstellen können». Jetzt sei dies noch zu früh.

Enttäuschung über Termin

Das Vorgehen des Spitals enttäuscht wiederum Gregor Greber, einen der Akteure der GZO Creditor Group. Er hätte sich eine frühere Ansetzung erhofft und spricht von einer Verschleppung. «Dies bestätigt, dass das GZO die Anleihegläubiger offensichtlich nicht respektieren will. Das GZO ist in Verzug und fürchtet ein klares Verdikt.»

Hintergrund für die Kritik ist eine Frist im Zusammenhang mit der laufenden provisorischen Nachlassstundung des Spitals. Diese endet am 30. August. Dann muss das Bezirksgericht Hinwil über eine allfällige Verlängerung entscheiden, die das Spital weiterhin vor finanziellen Forderungen der Gläubiger und vor Betreibungen schützen würde.

Die GZO Creditor Group wollte hingegen, dass sich das Spital möglichst bald von der Nachlassstundung zurückziehen kann. «Offenbar hat die GZO AG Angst vor dem Ausgang der Versammlung. Andernfalls wäre sie noch im August, vor dem Ende der provisorischen Nachlassstundung, durchgeführt worden», erklärt der Sprecher der GZO Creditor Group schriftlich.

Die Gläubigergruppe sieht durch das Vorgehen des Spitals die Rechte der Gläubiger beschnitten. Sie hätten ein Anrecht auf Informationen. Der geforderte Vertreter der GZO Creditor Group im Verwaltungsrat könne durch die Verschleppung nun aber seine Rolle nicht wahrnehmen. «Das Vorgehen des Spitals ist nicht im besten Interesse der Gläubiger und erhöht damit das Risiko einer Liquidation», warnt der Sprecher.

Nur heisse Luft?

Offen ist aber sowieso, welche Auswirkungen die einberufene Versammlung haben wird. Denn selbst wenn ein Quorum von zwei Dritteln des Nennwerts der Obligationenanleihe den Forderungen der GZO Creditor Group zustimmt, müsste schliesslich auch der Verwaltungsrat des GZO in die neuen Bedingungen einwilligen.

Das GZO äusserte sich bereits vor knapp drei Wochen ablehnend über die Vorschläge der GZO Creditor Group. Daran hält das Spital fest, denn die Forderungen würden «die Gruppe der Anleihegläubiger gegenüber sämtlichen anderen Gläubigern einseitig bevorteilen», heisst es in einer Positionierung in der Einladung zur Versammlung. «Daran vermag auch die Behauptung der GZO Creditor Group nichts zu ändern.»

Eine Auslegung, der wiederum die Gläubigergruppe klar widerspricht. Ziel sei gewesen, dass alle Gläubiger dieselben Rechte erhalten sollten.

Knatsch um Vorsitz der Versammlung

Unterschiedliche Vorstellungen haben das Spital und die Gläubigergruppe auch über den Vorsitz der Versammlung. Die GZO Creditor Group schlägt dafür Gregor Greber vor.

Greber sei aufgrund seiner Stellung als Anleihegläubiger nicht geeignet, meint das Spital. Das GZO schlägt stattdessen mit Stefan Brunnschweiler, einem Anwalt der Kanzlei CMS, einen neutralen Vorsitzenden vor.

Sitz im Verwaltungsrat

Des Weiteren fordert die GZO Creditor Group die Versammlung dazu auf, Greber als zusätzlichen Vertreter der Anleihegläubiger in einer Beobachterrolle in den Verwaltungsrat zu wählen. Zurzeit werden diese durch die UBS AG vertreten. Im selben Zuge verlangt die GZO Creditor Group, dass das GZO die Vergütung für den Vertreter übernimmt. Das möchte das Spital jedoch nicht und verweist auf das Gesetz, das die Kostenübernahme durch die Anleihegläubiger vorsieht.

Die Beziehung zwischen der GZO Creditor Group und dem GZO Spital Wetzikon bleibt damit angespannt. Auch wenn es auf die Forderungen dieser Gläubigergruppe im Rahmen der Versammlung nicht eintreten muss, dürfte der Druck auf das Spital bei einer Annahme steigen.

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